Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1103
BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93 (https://dejure.org/1994,1103)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1994 - VI ZR 234/93 (https://dejure.org/1994,1103)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - VI ZR 234/93 (https://dejure.org/1994,1103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    DDR - Anzeige geplanter Republikflucht - Stasi - Schadensersatzpflicht des Anzeigenden - Lockspitzel - Rechtfertigung - Nachweis eigener Nachteile des Anzeigenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: StGB §§ 213, 225; DDR: ZGB §§ 324, 330, 333
    Haftung wegen Anzeige einer geplanten Republikflucht aus der ehemaligen DDR

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 127, 195
  • NJW 1995, 256
  • MDR 1995, 584
  • NJ 1995, 88
  • VersR 1995, 99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93
    Dieser Menschenrechtsgarantie widersprachen die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse in der DDR jedoch in hohem Maße (vgl. BGHSt 39, 1, 17 ff.) [BGH 03.11.1992 - 5 StR 370/92].

    Hinzu kommt, daß eine Würdigung der auf den restriktiven Paß- und Ausreisevorschriften begründeten Lage unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte auch die durch Mauer, Stacheldraht, Todesstreifen und Schießbefehl gekennzeichneten tatsächlichen Verhältnisse an der Grenze einbeziehen muß (vgl. BGHSt 39, 1, 20) [BGH 03.11.1992 - 5 StR 370/92].

    a) Läßt sich der auf die unerlaubte Handlung anzuwendenden geschriebenen Rechtsordnung eine Rechtfertigung des Verhaltens des Schädigers entnehmen, so darf dies nur ausnahmsweise als unbeachtlich angesehen werden (vgl. für die strafrechtliche Beurteilung insoweit BGHSt 39, 1, 15 [BGH 03.11.1992 - 5 StR 370/92]; s. hierzu auch die - im übrigen das besondere Problem der Rechtsbeugung betreffenden - Überlegungen in BGH, Urteil vom 13. Dezember 1993 - 5 StR 76/93 - MDR 1994, 395, 397 f.).

    c) Dem Anzeigenerstatter kann die Berufung auf einen aus Vorschriften des DDR-Rechts hergeleiteten Rechtfertigungsgrund dann versagt werden, wenn eine solche Rechtfertigung seines Verhaltens offensichtlich und grob gegen Grundgedanken der Gerechtigkeit verstoßen würde (vgl. insoweit für das Strafrecht BGHSt 39, 1, 15 f.) [BGH 03.11.1992 - 5 StR 370/92].

  • BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93

    Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer …

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93
    Dies gilt auch für Normen, die - wie § 241 a StGB für die Strafbarkeit der politischen Verdächtigung (vgl. dazu BGHSt 30, 1, 4 ff. [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]; 32, 293, 294 ff. [BGH 07.03.1984 - 3 StR 550/83 S]; BGH, Urteil vom 29. April 1994 - 3 StR 528/93 - NStZ 1994, 426, 427, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) - bereits vor der deutschen Vereinigung Geltung auch für das Verhalten von Bürgern der DDR auf deren Staatsgebiet beanspruchten.

    Im Fall der Anzeige eines Vorhabens der "Republikflucht" läge ein solcher Ausnahmefall dann vor, wenn der Angezeigte besonderen Willkürmaßnahmen mit offensichtlicher und schwerster Verletzung seiner Menschenrechte ausgesetzt war und der Anzeigenerstatter mit einem solchen Vorgehen der Behörden gerechnet hat (vgl. - betreffend die Frage der Bestrafung eines Anzeigenerstatters wegen Freiheitsberaubung - die Ausführungen in BGH, Urteil vom 29. April 1994 - 3 StR 528/93 - NStZ 1994, 426, 427).

    Der hinsichtlich der Problematik der Strafbarkeit in derartigen Fällen entwickelte Grundsatz, ein Anzeigenerstatter in einem DDR-Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen ungesetzlichen Grenzübertritts dürfe nicht einem höheren Strafbarkeitsrisiko ausgesetzt sein als die DDR-Amtspersonen, die die Verhängung der vom Anzeigenerstatter in Kauf genommenen Verfolgungsmaßnahmen unmittelbar zu vertreten haben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. April 1994 - 3 StR 528/93 - NStZ 1994, 426, 428), kann vorliegend nicht dazu führen, auch eine zivilrechtliche Haftung des Beklagten nur dann und insoweit in Betracht zu ziehen, als sie auch die jeweiligen Amtspersonen treffen kann.

  • BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93

    Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter …

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93
    a) Läßt sich der auf die unerlaubte Handlung anzuwendenden geschriebenen Rechtsordnung eine Rechtfertigung des Verhaltens des Schädigers entnehmen, so darf dies nur ausnahmsweise als unbeachtlich angesehen werden (vgl. für die strafrechtliche Beurteilung insoweit BGHSt 39, 1, 15 [BGH 03.11.1992 - 5 StR 370/92]; s. hierzu auch die - im übrigen das besondere Problem der Rechtsbeugung betreffenden - Überlegungen in BGH, Urteil vom 13. Dezember 1993 - 5 StR 76/93 - MDR 1994, 395, 397 f.).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Rechtfertigungsgrund ein Handeln betrifft, das in nicht hinnehmbarer Weise zu einer besonders schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung durch offensichtlichen Willkürakt beigetragen hat (vgl. hierzu die Überlegungen in BGH, Urteil vom 13. Dezember 1993 - 5 StR 76/93 - MDR 1994, 395, 398).

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 302/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93
    Die danach gebotene Auslegung und Anwendung von Vorschriften des Zivilrechts der DDR hat unter Berücksichtigung der Rechtspraxis in der ehemaligen DDR zu erfolgen; das fortgeltende Recht ist grundsätzlich so anzuwenden, wie es von den Gerichten der DDR ausgelegt worden wäre (vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 1993 - VI ZR 302/92 - VersR 1993, 1158 und vom 3. Mai 1994 - VI ZR 278/93 - NJW 1994, 1792, 1793, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Einigungsvertrages fortgeltende DDR-Recht maßgebend ist, sondern daß auch diejenigen gesetzlichen Vorschriften der ehemaligen DDR, die nur noch bei der Beurteilung abgeschlossener Altfälle heranzuziehen sind, an den Grundrechtsgarantien und den grundlegenden Wertungen der Verfassungsordnung des Grundgesetzes gemessen werden müssen (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 22. Juni 1993 - VI ZR 302/92 - VersR 1993, 1158 und vom 3. Mai 1994 - VI ZR 278/93 - NJW 1994, 1792, 1793, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

  • BGH, 03.05.1994 - VI ZR 278/93

    Verjährung von Arzthaftungsansprüchen nach dem Recht der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93
    Die danach gebotene Auslegung und Anwendung von Vorschriften des Zivilrechts der DDR hat unter Berücksichtigung der Rechtspraxis in der ehemaligen DDR zu erfolgen; das fortgeltende Recht ist grundsätzlich so anzuwenden, wie es von den Gerichten der DDR ausgelegt worden wäre (vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 1993 - VI ZR 302/92 - VersR 1993, 1158 und vom 3. Mai 1994 - VI ZR 278/93 - NJW 1994, 1792, 1793, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Einigungsvertrages fortgeltende DDR-Recht maßgebend ist, sondern daß auch diejenigen gesetzlichen Vorschriften der ehemaligen DDR, die nur noch bei der Beurteilung abgeschlossener Altfälle heranzuziehen sind, an den Grundrechtsgarantien und den grundlegenden Wertungen der Verfassungsordnung des Grundgesetzes gemessen werden müssen (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 22. Juni 1993 - VI ZR 302/92 - VersR 1993, 1158 und vom 3. Mai 1994 - VI ZR 278/93 - NJW 1994, 1792, 1793, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94

    Zulässigkeit der Veröffentlichung angeblicher inoffizieller Mitarbeiter des MfS

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93
    Das Unrechtssystem der SED-Herrschaft beruhte gerade zu einem wesentlichen Teil auf einer ständigen Bespitzelung der Bürger durch zahlreiche Mitbürger, die vom Ministerium für Staatssicherheit in verschiedenster Weise zur Mitarbeit bei der Informationsbeschaffung veranlaßt wurden (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 - VersR 1994, 1116 ff.).
  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83

    Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der …

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93
    Dies gilt auch für Normen, die - wie § 241 a StGB für die Strafbarkeit der politischen Verdächtigung (vgl. dazu BGHSt 30, 1, 4 ff. [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]; 32, 293, 294 ff. [BGH 07.03.1984 - 3 StR 550/83 S]; BGH, Urteil vom 29. April 1994 - 3 StR 528/93 - NStZ 1994, 426, 427, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) - bereits vor der deutschen Vereinigung Geltung auch für das Verhalten von Bürgern der DDR auf deren Staatsgebiet beanspruchten.
  • BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80

    Strafbarkeit wegen politischer Verdächtigung und Vortäuschung einer Straftat; …

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93
    Dies gilt auch für Normen, die - wie § 241 a StGB für die Strafbarkeit der politischen Verdächtigung (vgl. dazu BGHSt 30, 1, 4 ff. [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]; 32, 293, 294 ff. [BGH 07.03.1984 - 3 StR 550/83 S]; BGH, Urteil vom 29. April 1994 - 3 StR 528/93 - NStZ 1994, 426, 427, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) - bereits vor der deutschen Vereinigung Geltung auch für das Verhalten von Bürgern der DDR auf deren Staatsgebiet beanspruchten.
  • BGH, 14.07.1994 - III ZR 174/92

    Staatshaftung wegen Ausschlusses eines Rechtsanwalts aus einem …

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93
    Der Begriff des "persönlichen Eigentums" ist dabei weit zu verstehen: Nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung in § 23 ZGB gehören zum "persönlichen Eigentum" u.a. auch die Arbeitseinkünfte; die Verletzung der Chance, solche Arbeitseinkünfte zu erzielen, konnte einen Eingriff in das "persönliche Eigentum" darstellen (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - III ZR 174/92 - ZIP 1994, 1486, 1489, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • OLG Dresden, 13.07.1993 - 7 U 172/93

    Schadensersatz bei Verrat des Plans illegaler Ausreise aus der DDR

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93
    Das Berufungsgericht (dessen Urteil in DtZ 1993, 345 ff. veröffentlicht ist) wendet auf den festgestellten Sachverhalt die deliktsrechtlichen Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR (im folgenden: ZGB) an.
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen …

    In demselben Sinne verhält sich der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 11. Oktober 1994 (zum Abdruck in BGHZ bestimmt = NJW 1995, 256).
  • BGH, 15.12.1998 - VI ZR 386/97

    Begründetheit von Schadensersatzansprüchen gegen die PDS als Rechtsnachfolgerin …

    Eine derartige Pflichtverletzung kann in der - auch mittelbar bewirkten - Herbeiführung der Freiheitsberaubung eines Menschen im Sinne des § 131 des Strafgesetzbuchs der DDR liegen; einen pflichtwidrig verursachten Schaden vermag gemäß § 324 ZGB auch die Beeinträchtigung des persönlichen Eigentums eines Bürgers darzustellen, zu dem dessen Arbeitseinkünfte zählen, auf deren Entziehung der Kläger vorliegend seinen Schadensersatzanspruch wegen Verdienstausfalls stützt (vgl. zu diesen Fragen im einzelnen BGHZ 127, 195, 199 f. m.w.N.).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, daß diejenigen gesetzlichen Vorschriften der ehemaligen DDR, die bei der Beurteilung abgeschlossener Altfälle heranzuziehen sind, an den Grundrechtsgarantien und den grundlegenden Wertungen der Verfassungsordnung des Grundgesetzes gemessen werden müssen (vgl. hierzu BGHZ 127, 195, 204 m.w.N.).

    Der Senat verkennt nicht, daß die Inhaftierung des Klägers, auf die er den geltend gemachten Verdienstausfallschaden zurückführt, in unmittelbarem Zusammenhang mit der - den Bürgern die Ausreisefreiheit verweigernden - Rechtspraxis der DDR stand, die mit rechtsstaatlichen Anforderungen gänzlich unvereinbar war und völkerrechtlichen Verpflichtungen der DDR ebenso wie den Menschenrechtsgarantien widersprach (vgl. dazu BGHZ 127, 195, 203 f.; BGHSt 39, 1, 17 ff.).

  • BGH, 08.07.1999 - III ZR 159/97

    Haftung für Bergschäden im Gebiet der ehemaligen DDR

    Lediglich Bestimmungen und Auslegungsgrundsätze, die von spezifisch sozialistischen Wertungen geprägt oder sonst mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, bleiben unberücksichtigt (BGHZ 123, 65, 68 f.; 126, 87, 91 f.; 127, 195, 199; 135, 158, 161 f.; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1998 - VI ZR 386/97, NJW 1999, 1475, 1476).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 2/94

    Durchbrechung der Rechtskraft arglistig erschlichener gerichtlicher …

    a) Die Auslegung und Anwendung von Vorschriften des Zivilrechts der DDR hat unter Berücksichtigung der Rechtspraxis in der ehemaligen DDR zu erfolgen; das für "Altfälle" fortwirkende Recht ist grundsätzlich so anzuwenden, wie es von den Gerichten der DDR ausgelegt worden wäre (vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 1993 - VI ZR 302/92 - VersR 1993, 158; vom 3. Mai 1994 - VI ZR 278/93 - VersR 1994, 825, 826 und vom 11. Oktober 1994 - VI ZR 234/93 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Zwar muß bei der Auslegung und Anwendung des Rechts der ehemaligen DDR, auch soweit es nicht um fortgeltendes, sondern um für "Altfälle" fortwirkendes Recht geht, geprüft werden, ob die Rechtsanwendung, wie sie im konkreten Fall auf der Grundlage der Rechtspraxis der DDR vorzunehmen ist, zu einem Ergebnis führen kann, das mit den Grundrechtsgarantien und den tragenden verfassungsrechtlichen Wertungen des Grundgesetzes, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip, nicht in Einklang steht (vgl. dazu Senatsurteil vom 11. Oktober 1994 - VI ZR 234/93 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen - m.w.N.).

  • OLG Köln, 10.03.1999 - 2 U 99/98
    Die Anordnung der partiellen Fortgeltung des Altrechts soll die Betroffenen in dem damals geltenden Rechtszustand belassen (BGH, NJW 1993, 2531; NJW 1995, 256 [257]).

    Im übrigen muß bei der Auslegung und Anwendung des Rechts der ehemaligen DDR geprüft werden, ob die Rechtsanwendung, wie sie im konkreten Fall auf der Grundlage der Rechtspraxis der DDR vorzunehmen wäre, zu einem Ergebnis führen kann, das mit den Grundrechtsgarantien und den tragenden verfassungsrechtlichen Wertungen des Grundgesetzes in Einklang steht (BGH NJW 1995, 256 [258]).

    Insoweit ist das Grundgesetz nicht nur für das auf der Grundlage des Art. 9 EinigungsV fortgeltende DDR-Recht maßgebend; vielmehr sind auch diejenigen gesetzlichen Vorschriften der ehemaligen DDR, die nur noch bei der Beurteilung abgeschlossener "Altfälle" heranzuziehen sind, an den Grundrechsgarantien und den grundlegenden Wertungen der Verfassungsordnung des Grundgesetzes zu messen (BGH, NJW 1993, 2531 [2532] m.w.N.; BGH, NJW 1995, 256 [258]).

  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 63/96

    Hemmung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs

    Die danach gebotene Auslegung und Anwendung von Vorschriften des Zivilrechts der DDR hat unter Berücksichtigung der Rechtspraxis in der ehemaligen DDR zu erfolgen; die betreffenden Rechtsvorschriften sind so anzuwenden, wie sie von den Gerichten der DDR angewendet worden wären (vgl. Senatsurteile BGHZ 123, 65, 68; 126, 87, 91; 127, 195, 199).

    Auch wenn die gesetzlichen Vorschriften der ehemaligen DDR, die nur noch bei der Beurteilung abgeschlossener Altfälle heranzuziehen sind, an den Grundrechtsgarantien und den grundlegenden Wertungen der Verfassungsordnung des Grundgesetzes gemessen werden müssen (vgl. Senatsurteil BGHZ 127, 195, 204 m.w.N.), ist unter diesem Gesichtspunkt die Berücksichtigung einer solchen Unkenntnis im Rahmen der Verjährungshemmung weder geboten noch möglich; sie würde dem Sinn und Zweck ebenso wie der rechtlichen Systematik der genannten Regelungen zuwiderlaufen.

  • OLG Frankfurt, 17.02.2003 - 8 W 27/02

    Prozesskostenhilfe für Schadenersatzklage einer ehemaligen DDR-Schwimmerin wegen …

    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 10 EGBGB sind für unerlaubte Handlungen vor dem Stichtag (3.10.1990) die Bestimmungen des DDR/ZGB maßgeblich und so auszulegen, wie es vor den DDR-Gerichten geschehen wäre (BGH v. 3.5.1994 - VI ZR 278/93, MDR 1994, 666 = NJW 1994, 1792; v. 22.6.1993 - VI ZR 302/92, MDR 1993, 847 = NJW 1993, 2531; v. 11.10.1994 - VI ZR 234/93, MDR 1995, 584 = NJW 1995, 256).

    Dieser Rückgriff auf das DDR-ZGB in Altfällen gilt allerdings nicht schrankenlos, sondern ohne Rücksicht auf die politischen Verhältnisse im Herrschaftssystem der DDR und die fehlende Unabhängigkeit der Gerichte (BGH v. 3.5.1994 - VI ZR 278/93, MDR 1994, 666 = NJW 1994, 1792; v. 22.6.1993 - VI ZR 302/92, MDR 1993, 847 = NJW 1993, 2531; v. 11.10.1994 - VI ZR 234/93, MDR 1995, 584 = NJW 1995, 256 unter Hinweis auf den 1. Staatsvertrag und den Einigungsvertrag).

  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 230/97

    Schadensersatz für eine unerlaubte Handlung gegenüber dem Eigentum an einer Sache …

    Das darf auch dort, wo es um die Auslegung des auf Altfälle anzuwendenden DDR-Rechtes geht, nicht außer Acht gelassen werden (vgl. hierzu die Senatsurteile in BGHZ 123, 65, 68 und BGHZ 127, 195, 203 f.).
  • KG, 21.06.1996 - 1 Ss 189/95
    Auch wenn nicht ersichtlich ist, daß ein derartiges Zusammenwirken mit den Organen der Staatssicherheit auf "offizieller" Rechtsgrundlage geschehen wäre, die im Sinne eines geschriebenen Rechtfertigungsgrundes einen Ausschluß der Rechtswidrigkeit gemäß § 131 StGB/DDR bewirken könnte, so ist doch nicht zu verkennen, daß ein derartiges vorgehen auch unter Ausnutzung familiärer und freundschaftlicher Vertrauensverhältnisse in der Staatspraxis der DDR nicht unüblich, sondern ständig praktizierte Art der Informationsbeschaffung und daher im Sinne des staatlichen Systems erwünscht war (vgl. insoweit zur zivilrechtlichen Würdigung des vorliegenden Sachverhalts BGH NJW 1995, 256, 259).

    Diese Würdigung hat auch der Bundesgerichtshof in dem aufgrund derselben Vorgänge betriebenen Zivilprozeß seiner Entscheidung zugrunde gelegt, indem er feststellte, die gegen den Nebenkläger im Rahmen der Strafverfolgung ergriffenen Maßnahmen, so unvereinbar sie auch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen waren, seien nicht über die durch die Gesetzeslage gedeckte übliche Praxis der DDR in Fällen des ungesetzlichen Grenzübertritts hinausgegangen und seien nicht als weitergehende besondere Willkürakte erkennbar (vgl. BGH NJW 1995, 256, 259).

  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 157/94

    Anzeige einer Republikflucht - Strafbarkeit des Anzeigenden - Irrtum über …

    Nach der erwähnten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 125) hat sich ein DDR-Bürger, mag sein Verhalten - wie hier - noch so verwerflich gewesen sein, jedenfalls dann nicht wegen Freiheitsberaubung nach § 131 StGB-DDR strafbar gemacht, wenn er von einer sogenannten Republikflucht vor deren Beendigung glaubhaft Kenntnis erlangt und sich darauf beschränkt hat, dies bei einer Dienststelle der Sicherheitsorgane der DDR zur Anzeige zu bringen und in einem späteren DDR-Strafverfahren als Zeuge zu bekunden, es sei denn gegenüber dem Angezeigten wären schwere und offensichtliche Menschenrechtsverletzungen begangen worden und der Anzeigeerstatter hätte dies billigend in Kauf genommen (BGHSt 40, 125 = NStZ 1994, 426 = NJW 1994, 3174; vgl. auch BGH Urteil vom 11. Oktober 1994 - VI ZR 234/93 -).
  • BGH, 06.12.1996 - V ZR 177/95

    Eigentum an einer neu gegründeten LPG überlassenen Grundstücken

  • BGH, 26.02.1996 - II ZR 101/95

    Anspruch auf Erteilung einer Auskunft über den Grund der Beendigung der …

  • OLG Brandenburg, 15.08.1995 - 2 U 88/94

    Abwesenheitspflegschaft

  • LG Köln, 03.09.1998 - 24 O 309/97

    Voraussetzung der vorsätzlichen Herbeiführung eines Versicherungsfalls; …

  • LAG Berlin, 15.09.1995 - 16 Sa 60/95

    Arbeitsverhältnis: erzwungene Auflösung nach Ausreiseantrag - Schadensersatz - …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht