Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses mangels Fassung in einer nicht öffentlichen Versammlung ; Vorliegen eines Anfechtungsgrundes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- jurpage.net (Leitsatz)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Beschluß im Biergarten?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WEG § 23 Abs. 4 § 24
Anfechtung des Eigentümerbeschlusses wegen Verstoßes gegen die Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung
Verfahrensgang
- AG Königstein/Taunus - 3 UR II 27/93
- LG Frankfurt/Main, 21.11.1994 - 9 T 611/94
- OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95
Papierfundstellen
- NJW 1995, 3395
- FGPrax 1995, 147
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 09.08.1982 - 20 W 403/82
Streit um die Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95
Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur (…Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn 5;… Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rn 3, § 24 Rn 1 a; Deckert ETW 4, 40) und in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt OLGZ 82, 418; OLGZ 84, 333; OLG Hamm OLGZ 90, 57) dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, daß die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist. - OLG Hamm, 13.10.1989 - 15 W 314/89
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95
Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur (…Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn 5;… Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rn 3, § 24 Rn 1 a; Deckert ETW 4, 40) und in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt OLGZ 82, 418; OLGZ 84, 333; OLG Hamm OLGZ 90, 57) dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, daß die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist. - OLG Frankfurt, 20.06.1984 - 20 W 602/83
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95
Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur (…Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn 5;… Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rn 3, § 24 Rn 1 a; Deckert ETW 4, 40) und in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt OLGZ 82, 418; OLGZ 84, 333; OLG Hamm OLGZ 90, 57) dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, daß die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist.
- KG, 30.04.1997 - 24 W 5809/96
Wohnungseigentümerversammlung im Vorgarten einer Gaststätte; Fallgruppen für die …
Insbesondere bestehen Bedenken gegen die Abhaltung einer Wohnungseigentümerversammlung in einem nicht abgetrennten, öffentlich zugänglichen Gaststättenraum, weil damit die Vertraulichkeit der Beratungen und der freie Austausch der Gedanken nicht gewährleistet werden kann (OLG Frankfurt NJW 1995, 3395 = ZMR 1995, 326 = FG Prax 1995, 147 = WuM 1996, 177).Allerdings hat das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 1995, 3395 = ZMR 1995, 326 = WuM 1996, 177 = FGPrax 1995, 147) den Gegenbeweis der Nichtkausalität des formellen Mangels ausgeschlossen, wenn die Eigentümerversammlung im offenen Gastraum einer Gaststätte stattgefunden hat.
- OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner …
Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815). - BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98
Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem …
Die Rechtsprechung der Fachgerichte ist dem gefolgt (BayObLG WuM 1995, 224 ; OLG Stuttgart WuM 1996, 177 ; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188).
- AG Nordhorn, 15.06.2011 - 3 C 1506/10
Nichtöffentlichkeit von WEG-Versammlungen muss beachtet werden!
Insbesondere bei der Abhaltung von Versammlungen in nicht abgetrennten, öffentlich zugänglichen Gaststättenräumen wird ein Verstoß gegen das Prinzip angenommen, weil damit die Vertraulichkeit der Beratungen und der freie Austausch der Gedanken nicht gewährleistet werden kann (Kammergericht NJW-RR 1997, 456, 457; OLG Frankfurt NJW 1995, 3395;… Bärmann/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 11. Auflage 2010, § 24 Randnummer 68). - AG Köln, 07.02.2002 - 202 II 379/01 Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur und der Rechtsprechung dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, dass die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist (Barmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 48, Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Aufl., § 24 Rdn. 5, BGHZ 121, 236, OLG Frankfurt, WuM 1996, 177, OLG Hamm, OLGZ 90, 57) .
- AG Köln, 07.02.2002 - 202 II 418/01 Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur und der Rechtsprechung dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, dass die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist (Barmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 48, Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Aufl., § 24 Rdn. 5, BGHZ 121, 236, OLG Frankfurt, WuM 1996, 177, OLG Hamm, OLGZ 90, 57).
- AG Köln, 07.02.2002 - 202 II 384/01 Die vorliegend, angefochtene Beschlussfassung der Versammlung vom 06.10.2001 ist bereits deshalb für ungültig zu erklären, weil der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung verletzt ist Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur und der Rechtsprechung dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, dass die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 48, Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Aufl., § 24 Rdn. 5, BGHZ 121, 236, OLG Frankfurt, WuM 1996, 177, OLG Hamm, OLGZ 90, 57) .
- AG Köln, 05.12.2001 - 202 II 141/01 Obwohl es über den Ort und 'die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur und der Rechtsprechung dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der , dass die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8.Aufl., § 24 Rdn. 48, Niedenführ/Schulze, WEG,.5. Aufl., § 24 Rdn. 5, BGHZ 121, 236, OLG Frankfurt, WuM 1996, 177, OLG Hamm, OLGZ 90, 57) .
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Rechtsprechung
| BGH, 04.08.1995 - 2 BJs 183/91-3 StB 31/95 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kriminelle Vereinigung - Terroristische Vereinigung - Abgrenzung
Papierfundstellen
- NJW 1995, 3395
- NStZ 1996, 30
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Hamburg, 31.01.2023 - 5 Ws 5/23
Strafbarkeit der Verwendung des Z-Symbols in Postings auf sozialen Medien
Allerdings muss diese Bedeutung aus der Kundgebung selbst heraus verständlich sein, also unmittelbar und "ohne Deuteln" als Befürwortung einer konkreten Straftat erkennbar sein; nicht erfasst sind daher indifferente oder gar anderslautende Kundgebungen, die erst durch außerhalb der Erklärung liegende Umstände im Wege des Rückschlusses als zustimmende Kundgebung gewertet werden können (BGHSt 22, 282; BGH NJW 1995, 3395 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10
Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg
Der Einsatz solcher Waffen bei einer Notwehrsituation ist, soweit dies möglich erscheint, grundsätzlich anzudrohen (BGH. NStZ 1996, 30; BGH, NStZ 1998, 508 ). - BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11
Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …
b) Die Organisation war darauf ausgerichtet, Straftaten, vor allem Eigentums- und Vermögensdelikte, zu begehen, mit denen - obwohl die einzelnen festgestellten Taten isoliert betrachtet überwiegend eher dem unteren Bereich der Kriminalität zuzurechnen sind - eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbunden war (BGH, Urteil vom 22. Februar 1995 - 3 StR 583/94, BGHSt 41, 47, 51; Beschluss vom 4. August 1995 - StB 31/95, NJW 1995, 3395, 3396).
- LG Freiburg, 21.06.2023 - 17/23 NBs 455 Js 36127/21
Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Bezugstat gem. § 126 Abs. 1 StGB und der …
So ist eine Explosion eine denkbare Form, um in zugespitzter Art seine Ablehnung auszudrücken (hier: der privaten Seenotrettung), ohne dass damit einer realen Zerstörung oder gar dem Tod von Menschen das Wort geredet werden soll (vgl. zu einer symbolischen Deutung insb. von bildlichen Darstellungen BGH, NJW 1995, 3395 f.).Etwas explodieren zu lassen, ist eine denkbare Form, um in zugespitzter Art seine Ablehnung auszudrücken (hier: der privaten Seenotrettung), ohne dass damit einer realen Zerstörung oder gar dem Tod von Menschen das Wort geredet werden soll (vgl. zu einer symbolischen Deutung insb. von bildlichen Darstellungen BGH, NJW 1995, 3395 f.).
Auch bei schlüssigem Verhalten gilt, dass eine Billigung unmittelbar aus sich heraus, ohne deuteln, erkennbar sein muss (BGH, NJW 1995, 3395).
- BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von …
Solche Dokumentationen dienen der umfassenden Information über das Zeitgeschehen und sind vom verfassungsrechtlich abgesicherten Zweck der Pressefreiheit auch dann gedeckt, wenn sie Äußerungen von verbotenen oder mit einem Betätigungsverbot belegten Vereinigungen zum Inhalt haben (BGH NJW 1995, 3395, 3396; vgl. auch § 86 Abs. 3, § 130 Abs. 5, § 130 a Abs. 3 StGB). - LG Freiburg, 21.06.2023 - 17/23 NBs 17/23
Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Bezugstat gem. § 126 Abs. 1 StGB und der …
So ist eine Explosion eine denkbare Form, um in zugespitzter Art seine Ablehnung auszudrücken (hier: der privaten Seenotrettung), ohne dass damit einer realen Zerstörung oder gar dem Tod von Menschen das Wort geredet werden soll (vgl. zu einer symbolischen Deutung insb. von bildlichen Darstellungen BGH, Beschluss vom 4. August 1995 - StB 31/95, NJW 1995, 3395 f.).Etwas explodieren zu lassen, ist eine denkbare Form, um in zugespitzter Art seine Ablehnung auszudrücken (hier: der privaten Seenotrettung), ohne dass damit einer realen Zerstörung oder gar dem Tod von Menschen das Wort geredet werden soll (vgl. zu einer symbolischen Deutung insb. von bildlichen Darstellungen BGH, NJW 1995, 3395 f.).
Auch bei schlüssigem Verhalten gilt, dass eine Billigung unmittelbar aus sich heraus, ohne deuteln, erkennbar sein muss (BGH, NJW 1995, 3395).
- BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96
Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen …
Solche Dokumentationen dienen der umfassenden Information über das Zeitgeschehen und sind vom verfassungsrechtlich abgesicherten Zweck der Pressefreiheit auch dann gedeckt, wenn sie Äußerungen von verbotenen oder mit einem Betätigungsverbot belegten Vereinigungen zum Inhalt haben (BGH NJW 1995, 3395, 3396 [BGH 04.08.1995 - 2 BJs 183/91]; vgl. auch § 86 Abs. 3, § 130 Abs. 5, § 130 a Abs. 3 StGB). - OLG Hamburg, 31.01.2023 - 5 Ws 6/23
Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine durch Verwendung des …
Allerdings muss diese Bedeutung aus der Kundgebung selbst heraus verständlich sein, also unmittelbar und "ohne Deuteln" als Befürwortung einer konkreten Straftat erkennbar sein; nicht erfasst sind daher indifferente oder gar anderslautende Kundgebungen, die erst durch außerhalb der Erklärung liegende Umstände im Wege des Rückschlusses als zustimmende Kundgebung gewertet werden können (BGHSt 22, 282 ; BGH NJW 1995, 3395 m.w.N.). - BGH, 27.06.1997 - StB 7/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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