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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.07.1995

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95   

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https://dejure.org/1995,519
BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95 (https://dejure.org/1995,519)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95 (https://dejure.org/1995,519)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 1995 - 2 BvR 1806/95 (https://dejure.org/1995,519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Kostenbescheid nach § 25a StVG und rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mißbrauchsgebühr - Verfassungsbeschwerde - Aussichtslos - Bagatellsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1273
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95
    Die Auferlegung der Verfahrenskosten nach § 25a StVG entbehrt jeglichen sanktionsrechtlichen Charakters und enthält keinerlei Schuldvorwurf (vgl. BVerfGE 80, 109 [120 f.]), so daß von einer Beschwer insofern nicht die Rede sein kann.
  • BVerfG, 05.12.1994 - 2 BvR 2434/94

    Mißbrauchsgebühr bei einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde - …

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind und, - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. und 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ;… Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind und, - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. und 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ;… Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ).
  • BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 1321/92

    Mißbräuchliche Verfassuhngsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind und, - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. und 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ).
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 2718/93

    Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95
    Mißbräuchlich im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG ist eine Verfassungsbeschwerde danach u.a. dann eingelegt, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muß (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 - 2 BvR 2718/93 und 2 BvR 2721/93 -, Umdruck S. 2;… Mellinghoff in: Clemens/Umbach, Mitarbeiterkommentar BVerfGG , § 34 Rn. 72 m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 12.07.2012 - VerfGH 16/10

    Verfassungsbeschwerde in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (Parkverstoß)

    Rn. 21 b) Der Beschwerdeführer lässt außer Acht, dass die Pflicht eines Gerichts, seine Entscheidung zu begründen, nicht abstrakt bestimmt werden kann, sondern von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95, juris Rn. 6;… Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - Vf.-69-VI-08, juris Rn. 32).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Dies gilt namentlich dann, wenn ein Beschwerdeführer trotz zahlreicher Nichtannahmeentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin Verfassungsbeschwerden in derselben Sache anhängig macht (stRspr;… vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.;… vom 14. September 1994 - 2 BvR 1626/94 -, NJW 1995, S. 1419; vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 f.;… vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785;… vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 -, NJW 1998, S. 2205;… vom 13. April 1999 - 2 BvR 539/98 -, NJW-RR 1999, S. 1149 f.).
  • SG Aachen, 13.10.2020 - S 14 KR 115/20
    Indes genügt die Aussichtslosigkeit allein nicht, es müssen vielmehr besondere Umstände der Qualität hinzutreten, dass die Rechtsverfolgung/ -verteidigung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (BVerfG, Kammerbeschluss vom 06. November 1995 2 BvR 1806/95 , Rn. 8, juris;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 1994 2 BvR 2718/93 , Rn. 3, juris, zu § 34 Abs. 2 BVerfGG;… Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 16. Juni 2004 L 12 AL 59/03 , Rn. 23, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 04.11.2014 - L 20 AY 7/1 -, Rn. 32, openJur 2014, 24667).
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   BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95   

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BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95 (https://dejure.org/1995,2252)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95 (https://dejure.org/1995,2252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mißbrauchsgebühr - Substanzlosigkeit - Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1273
  • NJ 1995, 585
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.12.1994 - 2 BvR 2434/94

    Mißbrauchsgebühr bei einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde - …

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (…vgl. BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1992, S. 1952 f.; NJW 1995, S. 1418 ; [3.

    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, daß er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 382 [384]), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Verfassungsfragen prüft (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1995, S. 1418 ) und die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt.

    Das Bundesverfassungsgericht muß es nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben in dieser Weise durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden, indem es mit substanzlosen Verfassungsbeschwerden leichtfertig überzogen wird und schließlich auch Grundrechtsschutz nicht mehr gewähren kann, wenn dies angezeigt ist (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1995, S. 1418 ).

  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95
    Zur Substantiierung der Gehörsrüge (Art. 303 Abs. 1 GG ) hätte der Beschwerdeführer darlegen müssen, daß er den Verstoß bereits mit seinem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht ordnungsgemäß gerügt und damit alle prozessual zulässigen Mittel ausgeschöpft hat, den behaupteten Gehörsverstoß zu heilen (vgl. BVerfGE 79, 80 [83 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95
    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, daß er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 382 [384]), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Verfassungsfragen prüft (…vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1995, S. 1418 ) und die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt.
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1992, S. 1952 f.; NJW 1995, S. 1418 ; [3.
  • BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 1321/92

    Mißbräuchliche Verfassuhngsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95
    Kammer des Zweiten Senats], NJW 1993, S. 384 ).
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 2718/93

    Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95
    Mißbräuchlich im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG ist eine Verfassungsbeschwerde danach u.a. dann eingelegt, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muß (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 1994, 2 BvR 2718/93 und 2 BvR 2721/93, Umdruck S. 2;… Mellinghoff in: Umbach/Clemens, Mitarbeiterkommentar BVerfGG , § 34 Rn. 72 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2017 - L 20 SO 46/16

    SGB-XII -Leistungen; Übernahme von Bestattungskosten; Unzumutbarkeit der …

    Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung ist anzunehmen, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02; Beschluss vom 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95).
  • BSG, 18.04.2024 - B 5 R 10/22 R

    Anpassung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach …

    Dies ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG zu § 34 Abs. 2 BVerfGG, auf die auch die Gesetzesbegründung Bezug nimmt (vgl Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes < 6. SGGÄndG>, BT-Drucks 14/6335 S 33 zu Art. 1 Nr. 65 - § 192 Abs. 1 Satz 1;… siehe auch B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl 2023, § 192 RdNr 9a;… Stotz in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl 2022, § 192 RdNr 38) der Fall, wenn die weitere Rechtsverfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (BVerfG Beschluss vom 3.7.1995 - 2 BvR 1379/95 - juris RdNr 10; BVerfG Beschluss vom 11.12.2001 - 1 BvR 1821/01 - juris RdNr 1; BVerfG Beschluss vom 4.6.2019 - 1 BvR 1011/19 - juris RdNr 5).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Rn. 3 a) Ein Missbrauch liegt unter anderem vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. nur BVerfG, NJW 1996, S. 1273 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2001, 1 BvR 104/01).

    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinander setzt (vgl. BVerfGE 88, 382 ), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 1273 ) und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält.

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