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Weitere Entscheidung unten: BFH, 09.11.1995

Rechtsprechung
   BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1812
BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 (https://dejure.org/1995,1812)
BAG, Entscheidung vom 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 (https://dejure.org/1995,1812)
BAG, Entscheidung vom 27. September 1995 - 4 AZN 473/95 (https://dejure.org/1995,1812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Organisationsmangel eines Rechtsanwalts bei Sicherstellung der sofortigen Erledigung der Eintragung einer Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristverschulden wegen Organisationsmangels eines Prozessbevollmächtigten - Maßnahmen zur Sicherstellung der ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 72a; ZPO § 233, § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berufsrecht; Organisation der Fristensicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1302 (Ls.)
  • NZA 1996, 555
  • BB 1996, 276
  • DB 1996, 384
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.10.1994 - 2 AZB 28/94

    Wiedereinsetzung - Organisationsverschulden des Anwalts

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Erteilt der Rechtsanwalt einer Bürokraft mündlich die Anweisung zur Eintragung einer Frist, hat er durch geeignete Organisation deren sofortige Erledigung sicherzustellen; andernfalls ist ihm ein Organisationsmangel vorzuwerfen (Bestätigung von BAG Beschluß vom 27. Oktober 1994 - 2 AZB 28/94 - AP Nr. 33 zu § 233 ZPO 1977 - NZA 1995, 494, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Zulässig ist jedoch auch die mündliche Anweisung an die für die Fristennotierung zuständige Bürokraft (BGH Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574; BAG Beschluß vom 27. Oktober 1994 - 2 AZB 28/94 - AP Nr. 33 zu § 233 ZPO 1977 = NZA 1995, 494).

    Ist die mündlich angewiesene Anwaltsgehilfin auch noch mit anderen Angelegenheiten befaßt, in sonstiger Weise abgelenkt oder arbeitsmäßig oder aus persönlichen Gründen besonders belastet, genügt eine mündliche Anweisung zur Eintragung der Frist in der Regel nicht, denn dann trifft den Rechtsanwalt hinsichtlich der Fristwahrung eine erhöhte Sorgfaltspflicht (BAG Beschluß vom 27. Oktober 1994 - 2 AZB 28/94 -, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZN 261/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristberechnung durch Büropersonal

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Im Regelfall ist die Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde keine in der Praxis eines Rechtsanwalts häufig vorkommende Frist, deren Berechnung als einfache Routineangelegenheit der Rechtsanwalt dem Büropersonal überlassen kann (Bestätigung von BAG Beschluß vom 20. Juni 1995 - 3 AZN 261/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Nur wenn es um einfache und übliche, in der Praxis des Rechtsanwalts häufig vorkommende Fristen geht, kann er sich auf die Berechnung durch geschultes Personal verlassen (BAG Beschluß vom 20. Juni 1995 - 3 AZN 261/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen unter II 2 b der Gründe).

  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Zulässig ist jedoch auch die mündliche Anweisung an die für die Fristennotierung zuständige Bürokraft (BGH Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574; BAG Beschluß vom 27. Oktober 1994 - 2 AZB 28/94 - AP Nr. 33 zu § 233 ZPO 1977 = NZA 1995, 494).
  • BGH, 11.02.1992 - VI ZB 2/92

    Zu den Sorgfaltsanforderungen an den Rechtsanwalt bei der Fristenkontrolle - …

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Die Fristensicherung obliegt dem Rechtsanwalt selbst, wenn ihm die Akte zur Durchführung einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wird; er hat dann zu prüfen, ob die Fristverfügung ausgeführt worden ist (ständige Rechtsprechung des BGH, z. B. NJW 1992, 1632, m.w.N.).«.
  • BGH, 22.09.1971 - V ZB 7/71

    Rechtsanwalt - Rechtsmittel - Handakte - Erledigungsvermerk - Kontrolle

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Wird dem Prozeßbevollmächtigten im Zusammenhang mit der befristeten Prozeßhandlung die Akte zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Pflicht, zu kontrollieren, ob ein Erledigungsvermerk über die Fristennotierung in der Handakte angebracht worden ist (BGH VersR 1971, 1125; 1976, 1154; FamRZ 1994, 568, 569, mit weiteren Nachweisen;… Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., § 233 Rz 23 Stichwort: Fristenbehandlung;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 233 Rz 58).
  • BGH, 21.06.1988 - VI ZB 14/88

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die aufgrund einer …

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Eigenes Verschulden des Rechtsanwalts kann insbesondere in mangelhafter Büroorganisation liegen (BGH MDR 1988, 1048).
  • BGH, 13.10.1993 - XII ZB 120/93

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist wegen der Versäumung der Berufungsfrist bei …

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Wird dem Prozeßbevollmächtigten im Zusammenhang mit der befristeten Prozeßhandlung die Akte zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Pflicht, zu kontrollieren, ob ein Erledigungsvermerk über die Fristennotierung in der Handakte angebracht worden ist (BGH VersR 1971, 1125; 1976, 1154; FamRZ 1994, 568, 569, mit weiteren Nachweisen;… Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., § 233 Rz 23 Stichwort: Fristenbehandlung;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 233 Rz 58).
  • RG, 23.09.1919 - III 190/19

    Unabwendbarer Zufall

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Versehen des Büropersonals, die nicht auf ein eigenes Verschulden des Anwalts zurückzuführen sind, hat die Partei nicht zu vertreten (RGZ 96, 322 - ständige Rechtsprechung -).
  • BAG, 05.10.2010 - 5 AZB 10/10

    Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden - Versäumung der …

    Wird dem Prozessbevollmächtigten zwecks Anfertigung der Berufungsbegründung die Akte zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die hierfür maßgebende Frist zu überprüfen (BGH 11. Dezember 1991 - VIII ZB 38/91 - zu II der Gründe, NJW 1992, 841; vgl. auch BAG 27. September 1995 - 4 AZN 473/95 - zu II 2 b cc der Gründe, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 43 = EzA ZPO § 233 Nr. 35).
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 5/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten - …

    Rn. 12 Allerdings müssen dann, wenn die Anweisung des Rechtsanwalts einen so wichtigen Vorgang wie die Erstellung einer Rechtsmittelschrift betrifft und sie nur mündlich erteilt wird, in der Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass die Anweisung in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung - etwa im Drange der übrigen Geschäfte - unterbleibt (BGH Beschluss vom 8.2.2012 - XII ZB 165/11 - RdNr 31 - Juris = NJW 2012, 1591 mwN; BGH Beschluss vom 15.5.2012 - VI ZB 27/11 - RdNr 12 - Juris = NJW-RR 2013, 179; BGH Beschluss vom 9.7.2013 - XI ZB 20/12 - RdNr 13 mwN - Juris; BAG Beschluss vom 27.10.1994 - 2 AZB 28/94 - BAGE 78, 184; BAG Beschluss vom 27.9.1995 - 4 AZN 473/95 - RdNr 13 - Juris = NZA 1996, 555).

    Rn. 15 Das Vorliegen eines derartigen besonderen Umstandes hat die höchstrichterliche Rechtsprechung - neben der Ausschöpfung von Fristen (s BSG Beschluss vom 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B - RdNr 14 mwN - Juris) - etwa für den Fall angenommen, dass die mündlich angewiesene Rechtsanwaltsfachangestellte auch noch mit anderen Angelegenheiten befasst, in sonstiger Weise abgelenkt oder arbeitsmäßig und aus persönlichen Gründen besonders belastet ist (BAG Beschluss vom 27.10.1994 - 2 AZB 28/94 - BAGE 78, 184; BAG Beschluss vom 27.9.1995 - 4 AZN 473/95 - RdNr 13 - Juris = NZA 1996, 555; BGH Beschluss vom 23.4.1980 - VIII ZB 3/80 - RdNr 6 - Juris = VersR 1980, 746).

  • BSG, 07.07.1999 - B 3 P 4/99 R

    Änderung des § 166 Abs. 2 SGG : Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung, …

    Nach ständiger Rechtsprechung aller obersten Bundesgerichte zählt die Wahrung der prozessualen Fristen zu den wesentlichen Aufgaben eines Rechtsanwalts, die er grundsätzlich eigenverantwortlich zu überwachen hat (vgl BGH VersR 1976, 962; BVerwG NJW 1992, 852; BAG NJW 1996, 1302; BFHE 123, 14;… BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 12 = NJW 1998, 1886).

    Mit Ausnahme der ZPO sind in allen Verfahrensarten im Hinblick auf die Durchführung eines Revisionsverfahrens Rechtsmittelbelehrungen vorgeschrieben, ohne daß hieraus in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (aaO sowie BAG NJW 1996, 1302; BFH/NVwZ 1996, 828, 829) der Schluß gezogen worden ist, daß der Rechtsanwalt einer Bürokraft, die selten oder gar erstmals mit der Behandlung einer derartigen Frist konfrontiert wird, ohne Anleitung und Überwachung die eigenständige Berechnung der Frist überlassen könne.

  • BAG, 10.01.2003 - 1 AZR 70/02

    Gesamtbetriebsvereinbarung über Mehrarbeitsvergütung - Tarifvorrang - …

    Es muß dann durch eine allgemeine Anweisung gewährleistet sein, daß die Eintragung sofort erfolgt und nicht wegen anderer Aufgaben zurückgestellt wird (BAG 27. September 1995 - 4 AZN 473/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 43 = EzA ZPO § 233 Nr. 35; 27. Oktober 1994 - 2 AZB 28/94 - BGH 30. März 1983 - VIII ZB 11/83 - VersR 1983, 660).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 2 Sa 209/20

    Berufungsbegründung - Fristberechnung - Fünf-Monats-Frist - …

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Berechnung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen überhaupt einer Anwaltsgehilfin überlassen werden darf (BAG…, Urteil vom 30.11.1962 - 3 AZR 86/59 - Rn. 18; BAG, Beschluss vom 27.10.1994 - 2 AZB 28/94 - Rn.10; BAG…, Beschluss vom 20.06.1995 - 3 AZN 261/95 - Rn. 13; BAG, Beschluss vom 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 - Rn. 11; BSG…, Urteil vom 29.01.1991 - 4 RA 46/90 - Rn. 17; juris).

    Insoweit ist es anerkanntes Recht, dass die Fristensicherung jedenfalls dann dem Rechtsanwalt wieder selbst obliegt, wenn ihm die Akte zur Durchführung einer fristgebundenen Prozesshandlung, wie hier der Fertigung der Berufung, vorgelegt wird (BAG, Beschluss vom 20.06.1995 - 3 AZN 261/95 - Rn.13; BAG, Beschluss vom 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 - Rn. 15; BGH…, Beschluss vom 11.02.1992 - VI ZW 2/92 - Rn. 6, juris).

  • LAG Köln, 24.01.2003 - 11 TaBV 39/02

    Rechtsmittelbegründungsfrist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, …

    Zwar kann er die Berechnung von Routinefristen sowie die Führung des Fristenkalenders dem geschulten und zuverlässigen Personal überlassen - nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber nur dann, wenn es sich um einfache und übliche, in der Praxis des Anwalts häufig vorkommende Fristen handelt (BAG, v. 20.06.1995 und 27.09.1995 - 3 AZN 261/95 und 4 AZN 473/95 in EzA § 233 ZPO Nr. 32 und 35).

    Hinzu kommt folgendes: Da der Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin - wie im heutigen Termin bestätigt - die Eintragung der Fristen nicht schriftlich verfügt hat, musste er durch besondere Maßnahmen sicherstellen, dass die Fristeintragung sofort erfolgte; ihn trifft in diesem Fall eine besondere Fristensicherungspflicht (BAG, Beschluss vom 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 in AP Nr. 43 zu § 233 ZPO 1977) .

  • LAG Nürnberg, 29.05.2013 - 7 Sa 326/12

    Beginn der Berufungsfrist - Unterlassen der tatsächlichen Verkündung im …

    Eigenes Verschulden des Rechtsanwalts kann insbesondere in mangelhafter Büroorganisation liegen (vgl. Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 = AP Nr. 43 zu § 233 ZPO 1977 und NZA 1996/555).
  • BSG, 01.11.2017 - B 14 AS 26/17 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist - …

    Weist er seine Bürokraft im Einzelfall mündlich an, die Rechtsmittelfrist einzutragen, müssen ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sein, dass diese Anweisung nicht in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung - etwa im Drange der übrigen Geschäfte - unterbleibt (BGH vom 8.2.2012 - XII ZB 165/11 - NJW 2012, 1591 mwN; BGH vom 15.5.2012 - VI ZB 27/11 - NJW-RR 2013, 179; BGH vom 9.7.2013 - XI ZB 20/12 - juris RdNr 13 mwN; BAG vom 27.10.1994 - 2 AZB 28/94 - BAGE 78, 184; BAG vom 27.9.1995 - 4 AZN 473/95 - NZA 1996, 555).
  • BSG, 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Berechnung der …

    Dementsprechend darf der Rechtsanwalt ihre Berechnung grundsätzlich nicht seinem - sorgfältig ausgewählten, angeleiteten und beaufsichtigten - Büropersonal überlassen (vgl BSG, Beschluß vom 7. Juli 1999 - B 3 P 4/99 R - mit Bezugnahme auf BVerwG NJW 1995, 2122; ebenso betr Frist zur Begründung von Revisions-Nichtzulassungsbeschwerden BVerwG NJW 1992, 852; BAG NZA 1996, 555).
  • LAG Köln, 26.04.1996 - 11 Sa 6/96

    Berufung: Versäumung der Begründungsfrist - Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts

    Der Rechtsanwalt hat die Eintragung der Frist für die Berufungsbegründung grundsätzlich schriftlich zu verfügen; eine nur mündliche Verfügung löst zusätzliche Sorgfaltspflichten aus (BAG v. 27.09.1995 - 4 AZN 473/95).

    Eine schriftliche Verfügung aber wäre erforderlich gewesen, weil eine nur mündliche Verfügung zusätzliche Sorgfaltspflichten ausgelöst hätte, deren Einhaltung hier nicht vorgetragen und nicht erkennbar ist (BAG, Beschl. v. 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 in DB 1996, 384).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZA 26/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2004 - 7a D 67/03

    Frist für Normenkontrollantrag ist Ausschlussfrist!

  • BVerwG, 30.07.1997 - 11 B 23.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Überwachung der …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2019 - 3 Sa 417/18

    Eingruppierung - Buchbinderin mit Meisterausbildung in einer Ergotherapie - TVöD …

  • BFH, 28.04.2006 - I B 167/05

    NZB: keine Divergenz bei Rechtsanwendungsfehler

  • BSG, 15.12.1997 - 10 BLw 8/97

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis durch Rechtsbeistand

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2023 - 3 Sa 96/22

    Eingruppierung Sozialpädagoge

  • LAG Niedersachsen, 19.04.2002 - 10 Sa 109/02

    Den Parteien zurechenbares Organisationsverschulden eines Prozessbevollmächtigten …

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2011 - 5 UF 104/10

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur …

  • LAG Düsseldorf, 31.05.2013 - 12 TaBV 49/13

    Beschwerde gegen Beschlüsse des Arbeitsgerichte - Frist zur Einlegung und …

  • BSG, 23.07.2008 - B 14 AS 40/08 B
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Rechtsprechung
   BFH, 09.11.1995 - IV R 60/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,903
BFH, 09.11.1995 - IV R 60/92 (https://dejure.org/1995,903)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1995 - IV R 60/92 (https://dejure.org/1995,903)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1995 - IV R 60/92 (https://dejure.org/1995,903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Abschreibung eines Arbeitszimmers

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 4 Abs. 4 EStG
    Einkommensteuer; betriebliches Arbeitszimmer bei Finanzierung des im Miteigentum stehenden Hauses durch beide oder nur einen Ehegatten

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 103
  • NJW 1996, 1302
  • NVwZ 1996, 728 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 545 (Ls.)
  • BB 1996, 139
  • DB 1996, 120
  • BStBl II 1996, 192
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.09.1990 - IV R 300/84

    Drittaufwand von Angehörigen regelmäßig keine Betriebsausgabe

    Auszug aus BFH, 09.11.1995 - IV R 60/92
    Enthält ein beiden Ehegatten gehörendes Einfamilienhaus ein betriebliches Arbeitszimmer des Ehemannes und haben beide Eheleute das Bauvorhaben jeweils zur Hälfte finanziert, kann der Ehemann nur die Hälfte der auf das Arbeitszimmer entfallenden AfA in Anspruch nehmen (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82).

    Hiergegen richtet sich die vom Senat zugelassene Revision des FA, mit der es geltend macht, daß nach Auffassung des erkennenden Senats das vom FG herangezogene Urteil im Falle von Gewinneinkünften keine Anwendung finde (BFH-Urteil vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82).

    a) Errichten Eheleute gemeinsam ein Gebäude, dessen einen Teil sie als Familienwohnung benutzen und dessen anderer Teil für die freiberufliche Arztpraxis eines Ehegatten verwendet wird, so kann der freiberuflich tätige Ehegatte nach der Rechtsprechung des Senats AfA nur für seinen Hälfteanteil an den als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehenden Praxisräumen absetzen, weil sie nur insoweit Bestandteil seines Betriebsvermögens geworden sind (BFH-Urteil in BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82; BFH-Beschluß vom 9. Juli 1992 IV R 115/90, BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948).

  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung …

    Auszug aus BFH, 09.11.1995 - IV R 60/92
    Sie wird auch nicht durch die Entscheidung des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) in Frage gestellt.

    c) Trägt allerdings der Arzt-Ehegatte die Kosten für die Errichtung des Hauses, kann nach der Rechtsprechung davon ausgegangen werden, daß er, was den Miteigentumsanteil seines Ehegatten an den Praxisräumen angeht, diese Aufwendungen im Hinblick auf ein ihm vom Ehegatten zugestandenes Nutzungsrecht tätigt und sie bei ihm wie ein materielles Wirtschaftsgut zu aktivieren und abzuschreiben sind (vgl. Großer Senat in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281).

  • BFH, 12.02.1988 - VI R 141/85

    AfA für häusliches Arbeitszimmer bei Miteigentum

    Auszug aus BFH, 09.11.1995 - IV R 60/92
    Das FG gewährte die AfA in voller Höhe, weil der Kläger entsprechend dem zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Februar 1988 IV R 141/85 (BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764 - sog. Arbeitszimmer-Urteil -) die ihm für das Gesamtgebäude zustehende AfA vorrangig bei seinen betrieblichen Einkünften geltend machen könne.

    Er hat in dieser Entscheidung darüber hinaus ausgeführt, daß der Arzt-Ehegatte die auf den Hälfteanteil des Ehepartners entfallende AfA auch nicht als sog. Drittaufwand absetzen könne und daß die Erwägungen des sog. Arbeitszimmer-Urteils (BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764) nicht auf Gewinneinkünfte übertragen werden können.

  • BFH, 09.07.1992 - IV R 115/90

    Drittaufwand bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung durch Angehörige

    Auszug aus BFH, 09.11.1995 - IV R 60/92
    a) Errichten Eheleute gemeinsam ein Gebäude, dessen einen Teil sie als Familienwohnung benutzen und dessen anderer Teil für die freiberufliche Arztpraxis eines Ehegatten verwendet wird, so kann der freiberuflich tätige Ehegatte nach der Rechtsprechung des Senats AfA nur für seinen Hälfteanteil an den als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehenden Praxisräumen absetzen, weil sie nur insoweit Bestandteil seines Betriebsvermögens geworden sind (BFH-Urteil in BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82; BFH-Beschluß vom 9. Juli 1992 IV R 115/90, BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948).
  • BFH, 10.08.1988 - IX R 20/84

    Zum Begriff des Einkommens aus Vermietung und Verpachtung - Einkünfte aufgrund …

    Auszug aus BFH, 09.11.1995 - IV R 60/92
    Ein Nutzungsentgelt kann auch in der Übernahme der den anderen Ehegatten treffenden (anteiligen) Grundstückskosten liegen; sofern danach ein Totalüberschuß über die Dauer der Vermietung angestrebt wird, können sich hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1988 IX R 20/84, BFH/NV 1989, 160).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Die Mittel seien zur Finanzierung des jeweiligen Hälfteanteils am gesamten Grundstück benötigt worden (BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 60/92, BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192).

    auch Kempermann, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 132; a.A. BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 60/92, BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192).

  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Bei Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb erzielten, verwendete der BFH entweder den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ebenfalls in diesem Sinne, oder er bezeichnete die betreffenden Räume als gewerbliche/betriebliche Arbeitszimmer bzw. Bürozimmer (so z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1961 I 256/60 U, BFHE 72, 513, BStBl III 1961, 187; vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509;… vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701; vom 9. November 1995 IV R 60/92, BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192;… Beschluss vom 8. Dezember 1994 IV B 34/94, BFH/NV 1995, 595).
  • BFH, 27.08.1997 - XI R 35/91

    Eigenaufwand bei Miteigentum von Ehegatten

    Der IV. Senat lehnt die vorrangige Zuordnung von Aufwendungen grundsätzlich ab und geht seinerseits davon aus, daß der Große Senat diese Auffassung nicht in Frage gestellt hat (vgl. Urteil vom 9. November 1995 IV R 60/92, BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192, unter b der Gründe).

    Überträgt man die Auffassung des IV. Senats im Urteil in BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192 auf den Streitfall, könnten hingegen - bei fehlenden mietvertraglichen Vereinbarungen zwischen den Eheleuten - beide Kläger jeweils nur von dem halben betrieblich genutzten Gebäudeteil AfA vornehmen.

    Die - trotz vergleichbarer Sachverhalte - bisherige Ungleichbehandlung (vgl. die gegenteiligen Entscheidungen in den Urteilen in BFH/NV 1995, 879 und in BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192) wäre "beseitigt", ohne daß der BFH die ständige Rechtsprechung zur Aufspaltung von betrieblich genutzten Grundstücksteilen in so viele Wirtschaftsgüter, wie Eigentümer vorhanden sind, aufgeben müßte.

    Der Senat läßt offen, ob er mit der vorgeschlagenen Entscheidung vom Urteil des IV. Senats in BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192 abweicht.

    Der VI. Senat und der IV. Senat sind in vergleichbaren Fällen (vgl. Urteile in BFH/NV 1995, 879, und in BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192) zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt; jedoch sehen beide Senate ihre Rechtsauffassung durch die Entscheidung des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 nicht in Frage gestellt (VI. Senat) bzw. sogar bestätigt (IV. Senat).

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00

    Häusliches Arbeitszimmer

    Darüber hinaus waren die Räume regelmäßig mit Bücher- und Aktenschränken bzw. -regalen, Aktenbock und ähnlichen "Büromöbeln" sowie mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschinen bzw. (in späteren Entscheidungen) Computern und ähnlichen Arbeitsmitteln ausgestattet (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1961 I 256/60 U, BFHE 72, 513, BStBl III 1961, 187; vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509;… vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701; vom 9. November 1995 IV R 60/92, BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192;… Beschluss vom 8. Dezember 1994 IV B 34/94, BFH/NV 1995, 595).
  • FG Münster, 08.05.2009 - 1 K 2872/08

    Beschränkte Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Arbeitszimmer teilweise …

    Entsprechend wurde eine betriebliche Veranlassung beim häuslichen Arbeitszimmer - auch betriebliches Arbeitszimmer/Bürozimmer genannt - angenommen, wenn eine entsprechende betriebliche Nutzung vorlag (vgl. BFHEntscheidungen vom 24. Januar 1961 I 256/60 U, BStBl III 1961, 187 (188); vom 30. März 1989 IV R 45/87, BStBl II 1989, 509 (509);… vom 27.Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701 (702f.); vom 9. November 1995 IV R 60/92, BStBl II 1996, 192 (192);… vom 8. Dezember 1994 IV B 34/94, BFH/NV 1995, 595 (595)).
  • BFH, 22.11.1996 - VI R 77/95

    Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche …

    Sie folgt der Auffassung, die der IV. Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 9. Juli 1992 IV R 115/90 (BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948) und in den Urteilen vom 9. November 1995 IV R 60/92 (BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192) und vom 23. November 1995 IV R 50/94 (BFHE 179, 303, BStBl II 1996, 193) vertreten hat.

    Der Rechtsprechung in dem Urteil in BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192), wonach bei einem betrieblichen Arbeitszimmer in einem im Miteigentum von Ehegatten stehenden Einfamilienhaus die eigenen Aufwendungen des Nutzenden nicht vorrangig dem Arbeitszimmer zuzuordnen sind, wird in der Literatur (Weber-Grellet, FR 1996, 172) vorgeworfen, sie verstoße in ihrer "Tendenz" gegen den Beschluß des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 (vgl. auch Söffing, FR 1996, 99).

  • BFH, 07.06.2000 - III R 82/97

    Drittaufwand; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Der Kläger sei nicht Vertragspartner der Beigeladenen (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 1995 IV R 60/92, BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192).
  • BFH, 10.04.1997 - IV R 12/96

    Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück des Ehegatten unter Vereinbarung …

    Hat ein Ehegatte die Herstellungskosten für ein im Miteigentum beider Ehegatten stehendes Gebäude allein getragen und darf er dieses Gebäude aufgrund einer Vereinbarung mit dem anderen Ehegatten unentgeltlich für seine betrieblichen Zwecke nutzen, kann er die Aufwendungen wie ein materielles Wirtschaftsgut aktivieren und abschreiben (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281; Senatsurteil vom 9. November 1995 IV R 60/92, BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 242, m. Anm.).

    c) Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen in BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192 und vom 23. November 1995 IV R 50/94, (BFHE 179, 303, BStBl II 1996, 193) für die Zurechnung des Wirtschaftsgutes Gebäude ebenfalls nur darauf abgestellt, ob ein Ehegatte allein oder ob beide Ehegatten die Baumaßnahmen finanziert hatten.

  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 5121/09

    Gilt die Abzugsbegrenzung für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch …

    Darüber hinaus waren die Räume regelmäßig mit Bücher- und Aktenschränken bzw. -regalen, Aktenbock und ähnlichen "Büromöbeln" sowie mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschinen bzw. - in späteren Entscheidungen - Computern und ähnlichen Arbeitsmitteln ausgestattet (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1961 I 256/60 U, BFHE 72, 513, BStBl III 1961, 187; vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509;… vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701; vom 9. November 1995 IV R 60/92, BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192 und vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl II 2003, 185, 186;… BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1994 IV B 34/94, BFH/NV 1995, 595).
  • FG Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 6 K 238/95

    Erhöhung eines Freibetrags auf Lohnsteuerkarte; Übersteigen des …

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  • FG Köln, 25.07.2003 - 10 K 6803/98

    Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers

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