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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 200/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2281
BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 200/96 (https://dejure.org/1997,2281)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.1997 - 1 BvR 200/96 (https://dejure.org/1997,2281)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 1997 - 1 BvR 200/96 (https://dejure.org/1997,2281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2941
  • ZIP 1997, 1306
  • NVwZ 1997, 1206 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 200/96
    Bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dürfen sie die Anforderungen an das, was der Betroffene zur Fristwahrung veranlaßt haben muß, nicht überspannen (BVerfGE 69, 381 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 200/96
    Bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dürfen sie die Anforderungen an das, was der Betroffene zur Fristwahrung veranlaßt haben muß, nicht überspannen (BVerfGE 69, 381 ; 88, 118 ).
  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 200/96
    Rn. 16 Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, daß eine mehrfache Berufungseinlegung vorliege, wenn zunächst zulässigerweise per Telefax Berufung eingelegt und innerhalb der Berufungsfrist auch das Original der Berufungsschrift bei Gericht eingereicht werde (vgl. BGH, NJW 1993, S. 3141).
  • BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93

    Überspannung der Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 200/96
    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen ihm mangelnde Sorgfalt vorgeworfen werden kann, wenn er sich auf eine Mitteilung verläßt, die ihm einen vom Sendedatum abweichenden Eingang des allein per Telefax übermittelten Schriftsatzes bestätigt (verneinend BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1995, S. 711 f. für den Fall, daß sich der Anwalt erst anhand seiner Akte Kenntnis vom Absendedatum und Absendemittel verschaffen müßte).
  • BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17

    Zulässigkeit der Berufung: Anforderungen an die Berufungsbegründung; …

    Aus dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist das verfassungsrechtliche Gebot abzuleiten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weiter gehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (vgl. BVerfGE 88, 118, 124; BVerfG, NJW 1997, 2941).
  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03

    Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist

    Die Gerichte sind nach dem durch Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip verbürgten Recht der Parteien auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gehalten, bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Anforderungen an das, was der Betroffene zur Fristwahrung veranlasst haben muss, nicht zu überspannen (BVerfG 30. Mai 1997 - 1 BvR 200/96 - NJW 1997, 2941).
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Die unterbliebene Rechtsmittelbelehrung darf zwar nicht dazu führen, daß den Beteiligten der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1811; 1997, 2941).
  • OLG Celle, 03.06.2025 - 14 U 226/24

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; vorübergehende technische Störung; …

    Zudem sind die Gerichte nach dem aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip in zivilrechtlichen Streitigkeiten verbürgten Recht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gehalten, bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Anforderungen an das, was der Betroffene zur Fristwahrung veranlasst haben muss, nicht zu überspannen (vgl BVerfG, Beschluss vom 02.03.1993, 1 BvR 249/92, BVerfGE 88, 118, 123ff; BVerfG, Beschluss vom 30.05.1997 - 1 BvR 200/96 -, juris).
  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 650/03

    Ausbildungskosten, zweistufige Ausschlussfrist

    Die Gerichte sind nach dem durch Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip verbürgten Recht der Parteien auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gehalten, bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Anforderungen an das, was der Betroffene zur Fristwahrung veranlasst haben muss, nicht zu überspannen (BVerfG 30. Mai 1997 - 1 BvR 200/96 - NJW 1997, 2941).
  • AG Duisburg, 26.07.2008 - 62 IN 36/02

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter …

    Der rechtsstaatliche Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet, dass Fehler, die einem Gericht bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis unterlaufen, nicht zu einem verfahrensrechtlichen Nachteil der Partei führen dürfen, die durch den Hinweis geschützt werden soll (vgl. BVerfGE 60, 1, 6 = NJW 1982, 1453; BVerfGE 75, 183, 188 ff. = NJW 1987, 2003; BVerfG NJW 1996, 1811; BVerfG NJW 1997, 2941).
  • BGH, 09.01.1998 - V ZR 209/97

    Fristen des Rechtsanwalts bei der Berechnung von durch die Gerichtsferien …

    Im übrigen ist es zwar zutreffend, wenn die Revision darauf hinweist, daß sich in bestimmten Fällen ein Rechtsanwalt oder sein Büropersonal auf Auskünfte des Gerichts oder der Geschäftsstelle verlassen darf (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 30. Mai 1997, 1 BvR 200/96, NJW 1997, 2941, 2942 [BVerfG 30.05.1997 - 1 BvR 200/96]; v. 25. November 1994, 2 BvR 852/93, NJW 1995, 711, 712 [BVerfG 25.11.1994 - 2 BvR 852/93]; BGH, Beschl. v. 16. Juni 1994, V ZB 12/94, NJW 1994, 2299).
  • LAG Düsseldorf, 05.09.2025 - 7 SLa 165/25

    Gesamtzusage; Gehaltserhöhung; Bindung; Betriebstreue; Stichtag; Transparenzgebot

    Aus dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist das verfassungsrechtliche Gebot abzuleiten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weitergehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (vgl. BVerfG 30.05.1997 - 1 BvR 200/96, NJW 1997, 2941; 02.03.1993 - 1 BvR 249/92, BVerfGE 88, 118, 124).
  • LAG Hamm, 25.05.2000 - 12 Sa 127/00

    Zulässigkeit der Berufung; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …

    Auf die gerichtliche Eingangsbestätigung konnte sich der Prozessbevollmächtigte der Beklagten, was den per Telefax übermittelten Schriftsatz anging, grundsätzlich verlassen (BVerfG v. 25.11.1994, NJW 1995, 711; v. 30.04.1997 - NJW 1997, 2941).
  • OLG Celle, 03.06.2025 - 14 U 230/24

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; vorübergehende technische Störung; …

    Zudem sind die Gerichte nach dem aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip in zivilrechtlichen Streitigkeiten verbürgten Recht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gehalten, bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Anforderungen an das, was der Betroffene zur Fristwahrung veranlasst haben muss, nicht zu überspannen (vgl BVerfG, Beschluss vom 02.03.1993, 1 BvR 249/92, BVerfGE 88, 118, 123ff; BVerfG, Beschluss vom 30.05.1997 - 1 BvR 200/96 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 2 UF 273/98
  • OLG Naumburg, 13.11.1997 - 7 U 828/97

    Anspruch aus einem Teilkaskovertrag; Versicherung eines Kraftfahrzeuges gegen …

  • BayObLG, 20.11.1997 - 1Z BR 140/97

    Wiedereinsetzung bei Eingang per Telefax abgesandter sofortiger Beschwerde …

  • VG Berlin, 07.02.2007 - 80 A 7.04

    Beteiligung der Frauenvertreterin stets auch bei allein Männer betreffenden …

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