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Rechtsprechung
   BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95   

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https://dejure.org/1996,1506
BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95 (https://dejure.org/1996,1506)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1996 - 2 AZR 74/95 (https://dejure.org/1996,1506)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 (https://dejure.org/1996,1506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung - Kündigung eines Kraftfahrers wegen Verlustes der Fahrerlaubnis - Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BOKraft) ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Personenbedingte Kündigung - Entziehung einer betrieblichen Fahrerlaubnis

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personenbedingte Kündigung; Entziehung einer betrieblichen Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 886 (Ls.)
  • NZA 1996, 1201
  • BB 1996, 2048
  • DB 1997, 179
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95
    Zwar ist anerkannt, daß bei einem Kraftfahrer der Verlust der Fahrerlaubnis einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen kann (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; zum Verlust der Fluglizenz eines Piloten vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Beruht der Wegfall einer für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers erforderlichen Fahrerlaubnis auf einer Prüfungsentscheidung, so erfordert die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes die Überprüfung dieser Entscheidung durch die Arbeitsgerichte im Falle erheblicher Einwendungen des geprüften Arbeitnehmers (vgl. zur Fluglizenz eingehend Senatsurteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - aaO).

    Abgesehen davon kann allein der Verlust der Fahrerlaubnis regelmäßig die ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen noch nicht rechtfertigen; es ist vielmehr zu berücksichtigen, inwieweit im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mit der Erteilung einer neuen Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen ist und/oder ob nicht bei Fehlen einer Erlaubnis eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist (Senatsurteil vom 31. Januar 1996, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95
    Zwar ist anerkannt, daß bei einem Kraftfahrer der Verlust der Fahrerlaubnis einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen kann (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; zum Verlust der Fluglizenz eines Piloten vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95
    Ein Arbeitnehmer, dem wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, ist zunächst abzumahnen; dies gilt insbesondere bei Störungen im Leistungsbereich (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - AP Nr. 116 zu § 626 BGB, m.w.N.).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95
    Die insoweit darlegungspflichtige Beklagte (…vgl. KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 391) hat keine ausreichenden Tatsachen vorgetragen, die die Annahme begründen könnten, die mit einer Abmahnung verbundene Warnfunktion (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) sei entbehrlich gewesen.
  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83

    Möglichkeit der Übertragung von Mitwirkungsrechten bei Kündigung auf …

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95
    Zwar bedürfen auch besonders schwere Pflichtverstöße des Arbeitnehmers keiner Abmahnung, weil hier der Arbeitnehmer von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann und er sich bewußt sein muß, daß er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt (vgl. BAG Urteil vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 320/83 - AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    b) Es ist allgemein anerkannt, dass der Verlust einer Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer einen personenbedingten Grund zur Kündigung - und sogar einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung - darstellen kann (vgl. insbesondere BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309; 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 18 EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 14; 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1207;… KR-Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 293).

    c) Der Senat hat weiter entschieden (vgl. 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - aaO), dass der Entzug bzw. der Verlust einer Betriebsfahrberechtigung grundsätzlich nicht dem Verlust einer behördlich bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis gleichgestellt werden kann.

    All dies macht deutlich, dass die kündigungsrechtlichen Grundregeln, beispielsweise die Darlegung und Überprüfbarkeit von arbeitsvertraglichen Pflichtverstößen, bei einer verhaltensbedingten Kündigung umgangen werden könnten, wenn noch nicht einmal die "Spielregeln", unter denen eine betriebliche Fahrerlaubnis entzogen werden kann, klar fixiert sind (vgl. insoweit etwa den der Entscheidung des Senats vom 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 14 zugrunde liegenden Sachverhalt).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Hat sich ein Arbeitgeber selbst gebunden, bei bestimmten Verhaltensverstößen vor Ausspruch einer Kündigung zunächst mit dem Arbeitnehmer ein klärendes Gespräch zu führen, so verstößt eine Kündigung, die der Arbeitgeber ausspricht, ohne ein solches Gespräch zu führen, regelmäßig gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist deshalb sozialwidrig (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung).

    a) Legt ein Arbeitgeber in einer Dienstanweisung im einzelnen fest, wie er auf bestimmte Pflichtverstöße des Arbeitnehmers zu reagieren beabsichtigt, so bindet er sich damit selbst und muß sich im konkreten Fall an das in der Dienstanweisung festgelegte Verfahren halten; eine Kündigung, bei der der Arbeitgeber die von ihm selbst aufgestellten Verfahrensregeln nicht beachtet, verstößt regelmäßig gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist deshalb nach § 1 Abs. 2 KSchG als sozialwidrig anzusehen (Senatsurteil vom 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).

  • BAG, 20.06.2024 - 2 AZR 134/23

    Fahrberechtigung für Triebfahrzeuge - Entziehung der Zusatzbescheinigungen

    Die soziale Rechtfertigung einer darauf gestützten personenbedingten Kündigung setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mit der Erteilung einer neuen Erlaubnis in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 459/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 96, 336; 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - zu B II 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06

    Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis …

    Würde man dies tun, hätte es der Arbeitgeber weitgehend in der Hand, selbst Kündigungsgründe zu schaffen, was der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Kündigungsschutzes zuwiderliefe (BAG 25.04.1996 - 2 AZR 74/95 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 14).

    dd) Jedoch enthalten weder §§ 3 und 4 BOKraft noch die Vorschriften der DFBus eine Rechtsgrundlage dafür, dass der Betriebsleiter der Beklagten unter ganz konkret geregelten Voraussetzungen einem Omnibusfahrer, dazu noch mit für sie bindender Wirkung, die betriebliche Fahrerlaubnis überhaupt, geschweige denn auf Dauer, d. h. ohne ihm zuvor eine Bewährungschance, z. B. durch eine Nachschulung (vgl. in diesem Zusammenhang auch BAG 25.04.1996 - 2 AZR 74/95 - a. a. O.), gegeben zu haben, entziehen darf.

  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Hierbei ist in den Blick zu nehmen, dass in aller Regel nur der dauerhafte oder zumindest über einen erheblichen Zeitraum andauernde Wegfall der Eignung zur Verrichtung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung geeignet ist, eine (außerordentliche) Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG NZA 2001, 607; 1991, 341; 1996, 1201; LAG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006 - 11 Sa 535/06 - juris; LAG Schleswig-Holstein NZA 1987, 669; LAG Hamm DB 1974, 2164; ArbG Dresden, Urteil vom 20. März 2014 - 5 Ca 2776/13 - juris;… Kerwer in Boecken u.a., Gesamtes Arbeitsrecht, § 1 KSchG Rdn. 572 m.w.N.;… Rinck in Tschöpe, Arbeitsrecht 10. Aufl., S. 1538 Rdn. 29 m.w.N.).

    Kurzfristige Fahrverbote oder Entziehungen der Fahrerlaubnis dürften daher - auch bei Berufskraftfahrern - eine Kündigung nur in Ausnahmefällen rechtfertigen (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011- 5 Sa 295/10 - juris;… Thies in Heussler u.a., Arbeitsrecht 8. Aufl., S. 2314 Rdn. 130;… Preis in Stahlhacke u.a., Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht 11. Aufl., S. 283 Rdn. 698), zumal bei personenbedingten Störungen des Arbeitsverhältnisses die Kündigung ohnehin nur als letztes Mittel zulässig ist (vgl. BAG NZA 2016, 1461; 2001, 607; 1997, 1281; 1996, 1201;… Belling/Riesenhuber in Erman, BGB 15. Aufl., § 620 Rdn. 140) und daher ausscheidet, wenn dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer während des Fahrverbots im Betrieb anderweitig einzusetzen (vgl. BAG NZA 1997, 1281).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17

    Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem …

    Dagegen spricht, dass der Kündigungsgrund "Verlust der Fahrerlaubnis" arbeitsrechtlich überwiegend als personenbedingter Kündigungsgrund anzusehen ist (BAG Urteil vom 25.04.1996 - 2 AZR 74/95) und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch im vorliegenden Fall nach den Angaben des Arbeitgebers nicht auf dessen verkehrswidrigem Verhalten, sondern ausschließlich auf dem Verlust der Fahrerlaubnis beruht.
  • LAG Köln, 28.08.1996 - 2 Sa 551/96

    Personalrat: Bewerbung eines freigestellten Mitglieds um einen Beförderungsposten

    Es müssen diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, die dem Gericht eine Nachprüfung ermöglichen, ob die vom Arbeitgeber vorzunehmende Wertung nachvollziehbar ist (BAG, Urteil vom 25.04.1996 - 2 AZR 74/95 -).
  • BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 451/02

    Hypothetischer Bewährungsaufstieg

    Die dagegen von der Beklagten eingelegte Revision wurde durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - zurückgewiesen.
  • ArbG Hanau, 31.07.1997 - 3 Ca 237/97

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Bauamtsleiters; Beweislast …

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   BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95   

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BAG, Entscheidung vom 10.10.1996 - 2 AZR 651/95 (https://dejure.org/1996,890)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 2 AZR 651/95 (https://dejure.org/1996,890)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 886 (Ls.)
  • NZA 1997, 92
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (20)

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95
    Soweit das Landesarbeitsgericht die Stillegungsabsicht zur Zeit der Kündigung des Klägers als manifestiert und durch die später tatsächlich erfolgte Betriebsstillegung als belegt und damit als dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG angesehen hat, steht dies in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Kündigungen wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; Urteil vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; BAGE 54, 215 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; BAGE 59, 12 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB; vom 19. Juli 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; zuletzt Urteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 298/95 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95
    Denn die Verpflichtung des Arbeitgebers zur sozialen Auswahl dient dem Zweck, bei unvermeidbaren Kündigungen aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer den sozial stärksten Arbeitnehmer ausfindig zu machen; dies ist grundsätzlich derjenige Arbeitnehmer, der aufgrund seiner Sozialdaten am wenigsten auf seinen Arbeitsplatz angewiesen ist (BAG Urteile vom 20. Januar 1961 - 2 AZR 495/59 - BAGE 10, 323 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95
    Denn die Verpflichtung des Arbeitgebers zur sozialen Auswahl dient dem Zweck, bei unvermeidbaren Kündigungen aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer den sozial stärksten Arbeitnehmer ausfindig zu machen; dies ist grundsätzlich derjenige Arbeitnehmer, der aufgrund seiner Sozialdaten am wenigsten auf seinen Arbeitsplatz angewiesen ist (BAG Urteile vom 20. Januar 1961 - 2 AZR 495/59 - BAGE 10, 323 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95
    Die Sozialauswahl wäre davon unabhängig auch deshalb nicht zu beanstanden, weil der Kläger als darlegungspflichtige Partei (vgl. BAG Urteile vom 21. Dezember 1983 - 7 AZR 421/82 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; vom 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80, 90 f. = AP Nr. 6, a.a.O., zu B II 3 b der Gründe …und vom 8. August 1985 - 2 AZR 464/84 - AP Nr. 10, a.a.O., zu A III 2 b der Gründe) nichts konkret dazu vorgetragen hat, inwiefern die zum Kündigungszeitpunkt noch nicht gekündigten Bau-Arbeitnehmer mit ihm überhaupt vergleichbar waren.
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95
    Denn die Verpflichtung des Arbeitgebers zur sozialen Auswahl dient dem Zweck, bei unvermeidbaren Kündigungen aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer den sozial stärksten Arbeitnehmer ausfindig zu machen; dies ist grundsätzlich derjenige Arbeitnehmer, der aufgrund seiner Sozialdaten am wenigsten auf seinen Arbeitsplatz angewiesen ist (BAG Urteile vom 20. Januar 1961 - 2 AZR 495/59 - BAGE 10, 323 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95
    Soweit das Landesarbeitsgericht die Stillegungsabsicht zur Zeit der Kündigung des Klägers als manifestiert und durch die später tatsächlich erfolgte Betriebsstillegung als belegt und damit als dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG angesehen hat, steht dies in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Kündigungen wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; Urteil vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; BAGE 54, 215 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; BAGE 59, 12 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB; vom 19. Juli 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; zuletzt Urteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 298/95 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95
    Soweit das Landesarbeitsgericht die Stillegungsabsicht zur Zeit der Kündigung des Klägers als manifestiert und durch die später tatsächlich erfolgte Betriebsstillegung als belegt und damit als dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG angesehen hat, steht dies in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Kündigungen wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; Urteil vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; BAGE 54, 215 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; BAGE 59, 12 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB; vom 19. Juli 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; zuletzt Urteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 298/95 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus …

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95
    Soweit das Landesarbeitsgericht die Stillegungsabsicht zur Zeit der Kündigung des Klägers als manifestiert und durch die später tatsächlich erfolgte Betriebsstillegung als belegt und damit als dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG angesehen hat, steht dies in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Kündigungen wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; Urteil vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; BAGE 54, 215 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; BAGE 59, 12 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB; vom 19. Juli 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; zuletzt Urteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 298/95 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten …

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95
    Die Sozialauswahl wäre davon unabhängig auch deshalb nicht zu beanstanden, weil der Kläger als darlegungspflichtige Partei (vgl. BAG Urteile vom 21. Dezember 1983 - 7 AZR 421/82 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl;… vom 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80, 90 f. = AP Nr. 6, a.a.O., zu B II 3 b der Gründe und vom 8. August 1985 - 2 AZR 464/84 - AP Nr. 10, a.a.O., zu A III 2 b der Gründe) nichts konkret dazu vorgetragen hat, inwiefern die zum Kündigungszeitpunkt noch nicht gekündigten Bau-Arbeitnehmer mit ihm überhaupt vergleichbar waren.
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95
    Soweit das Landesarbeitsgericht die Stillegungsabsicht zur Zeit der Kündigung des Klägers als manifestiert und durch die später tatsächlich erfolgte Betriebsstillegung als belegt und damit als dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG angesehen hat, steht dies in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Kündigungen wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; Urteil vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; BAGE 54, 215 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; BAGE 59, 12 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB; vom 19. Juli 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; zuletzt Urteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 298/95 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes …

  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher …

  • BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 409/82
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 298/95

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung im Konkurs - Ernsthafter und …

  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 421/82

    Kündigungsschutzprozeß

  • LAG Köln, 12.04.1995 - 7 Sa 1154/94

    Betriebsstillegung: gestaffelte Kündigungen - soziale Auswahl

  • BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Nachprüfung der arbeitgeberseitigen Kündigung - …

  • BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Es war nicht erforderlich, dass sie vor Zugang der Kündigung mit der Verwirklichung ihrer Entscheidung bereits begonnen hätte (vgl. BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 651/95 - zu II 1 der Gründe; 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Ihr Zweck (…dazu vorstehend Rn. 24), eine Rangfolge der von der unternehmerischen Entscheidung betroffenen Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit zu bilden, kann nicht erreicht werden, wenn es auf die Frage, welcher Arbeitnehmer aufgrund seiner Sozialdaten am wenigsten auf seinen Arbeitsplatz angewiesen ist, nicht ankommt, weil alle Arbeitsplätze wegfallen (BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 651/95 - zu II 3 a der Gründe).

    Rn. 64 aa) Einer Sozialauswahl bedarf es deshalb nicht, wenn der Arbeitgeber in Umsetzung seiner unternehmerischen Entscheidung alle Arbeitsverhältnisse zu demselben Termin (im Fall der Betriebsschließung idR dem Stilllegungstermin) kündigt, dabei aber die Kündigungen entsprechend der jeweils geltenden, unterschiedlich langen Kündigungsfristen zeitlich gestaffelt erklärt, sodass die Arbeitnehmer mit den kürzesten Kündigungsfristen die Kündigungserklärung zuletzt erhalten (…vgl. BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 568/04 - Rn. 31; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 651/95 - zu II 3 a der Gründe).

    Die Antwort hierauf gibt die soziale Auswahl entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dahingehend, dass dem sozial schutzbedürftigsten Arbeitnehmer der Arbeitsplatz möglichst weitgehend erhalten bleiben soll (vgl. BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 651/95 - zu II 3 a der Gründe; 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - zu B I 2 a der Gründe).

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen …

    Diese Frage wird jedoch dann nicht relevant, wenn alle Arbeitsplätze zum gleichen Zeitpunkt wegfallen (BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 651/95 - NZA 1997, 92 mwN).
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Rechtsprechung
   BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95   

Zitiervorschläge
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BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95 (https://dejure.org/1996,379)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1996 - 2 AZR 483/95 (https://dejure.org/1996,379)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 (https://dejure.org/1996,379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 181
  • NJW 1997, 886 (Ls.)
  • MDR 1996, 1264
  • NZA 1997, 204
  • NJ 1996, 668
  • BB 1996, 2048
  • DB 1996, 2088
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (22)

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Insofern ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß die Klägerin nach dem kraft Gesetzes erfolgten Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf das beklagte Land als Angehörige des öffentlichen Dienstes gehalten war, die Frage nach der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit dem MfS/ANS wahrheitsgemäß zu beantworten, weil der neue Dienstgeber ohne die übliche Einstellungsüberprüfung einerseits dieses Personal zu übernehmen, andererseits aber eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung, die nunmehr der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet war, zu schaffen hatte (vgl. BAG Urteile vom 26. August 1993, BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag und vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).

    Insofern ist in der Rechtsprechung - auch des erkennenden Senats - zu den Kündigungsvorschriften des Einigungsvertrages anerkannt, daß derjenige, der wahrheitswidrig versichert, keine Verpflichtungserklärung gegenüber dem MfS abgegeben zu haben, in der Regel als ungeeignet für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst anzusehen ist (BAG Urteile vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - AP, aaO …und vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP, aaO).

    Dies kann dann aber auch bei der Beurteilung der Ableugnung der Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung nicht unberücksichtigt bleiben, denn das zumindest im Rahmen der Interessenabwägung zu beurteilende Maß des Verschuldens der Klägerin (vgl. dazu allgemein BAG Urteile vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und BAGE 70, 262 = AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und zuletzt Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - n.v.; zur hier einschlägigen Frage: BAG Urteil vom 26. August 1993, BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 6 der Gründe) erscheint unter diesen Umständen wesentlich gemildert; jedenfalls ist dann die Annahme einer groben Unehrlichkeit, von der das beklagte Land und ihm folgend das Landesarbeitsgericht ausgeht, nicht gerechtfertigt.

  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 356/94

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Lehrerin

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Allerdings legt auch der Achte Senat - nicht zuletzt zur Klärung des Maßes individueller Schuld des Arbeitnehmers - ausschlaggebenden Wert auf die Feststellung, aufgrund welcher näheren Umstände es zur Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung gekommen ist (zuletzt Urteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 356/94 - AuR 1996, 146).

    Auch der Achte Senat hat in diesem Zusammenhang (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 356/94 - AuR 1996, 146) der Frage Bedeutung beigemessen, ob der betreffende Arbeitnehmer eine Verpflichtungserklärung als IMK bloß unterzeichnet - und dies später abgeleugnet - habe, ohne für das MfS tatsächlich tätig geworden zu sein.

  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbstimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe und Urteil vom 17. Januar 1991, BAGE 67, 75, 79 = AP Nr. 25, aaO, zu II 1 der Gründe).

    Mit der Frage, ob hier unter dem Gesichtspunkt einer ultima ratio (vgl. dazu BAG Urteile vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung und vom 17. Januar 1991, BAGE 67, 75 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) eine Abmahnung ausgereicht hätte, befaßt sich das Landesarbeitsgericht erst gar nicht.

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbstimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe …und Urteil vom 17. Januar 1991, BAGE 67, 75, 79 = AP Nr. 25, aaO, zu II 1 der Gründe).

    Das erscheint schon deshalb bedenklich, weil bei Pflichtverletzungen im Leistungsbereich vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung in der Regel und bei einer Pflichtverletzung im Vertrauensbereich ausnahmsweise als erforderlich angesehen wird, während bei einer personenbedingten Kündigung eine Abmahnung nur bei einem unbehebbaren Mangel entbehrlich erscheint (vgl. BAG Urteile vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17, aaO, mit Anm. von Conze).

  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker - …

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Das erscheint schon deshalb bedenklich, weil bei Pflichtverletzungen im Leistungsbereich vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung in der Regel und bei einer Pflichtverletzung im Vertrauensbereich ausnahmsweise als erforderlich angesehen wird, während bei einer personenbedingten Kündigung eine Abmahnung nur bei einem unbehebbaren Mangel entbehrlich erscheint (vgl. BAG Urteile vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung …und vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17, aaO, mit Anm. von Conze).

    Damit liegt eine persönliche Ungeeignetheit, z. B. wegen charakterlicher Gründe (vgl. dazu BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, mit Anm. von Boden), nicht vor.

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Insofern ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß die Klägerin nach dem kraft Gesetzes erfolgten Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf das beklagte Land als Angehörige des öffentlichen Dienstes gehalten war, die Frage nach der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit dem MfS/ANS wahrheitsgemäß zu beantworten, weil der neue Dienstgeber ohne die übliche Einstellungsüberprüfung einerseits dieses Personal zu übernehmen, andererseits aber eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung, die nunmehr der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet war, zu schaffen hatte (vgl. BAG Urteile vom 26. August 1993, BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag und vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).

    Insofern ist in der Rechtsprechung - auch des erkennenden Senats - zu den Kündigungsvorschriften des Einigungsvertrages anerkannt, daß derjenige, der wahrheitswidrig versichert, keine Verpflichtungserklärung gegenüber dem MfS abgegeben zu haben, in der Regel als ungeeignet für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst anzusehen ist (…BAG Urteile vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - AP, aaO und vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP, aaO).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Dies ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140 [BVerfG 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93] = AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX) positiv zu berücksichtigen.
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Dies kann dann aber auch bei der Beurteilung der Ableugnung der Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung nicht unberücksichtigt bleiben, denn das zumindest im Rahmen der Interessenabwägung zu beurteilende Maß des Verschuldens der Klägerin (vgl. dazu allgemein BAG Urteile vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und BAGE 70, 262 = AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und zuletzt Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - n.v.; zur hier einschlägigen Frage: BAG Urteil vom 26. August 1993, BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 6 der Gründe) erscheint unter diesen Umständen wesentlich gemildert; jedenfalls ist dann die Annahme einer groben Unehrlichkeit, von der das beklagte Land und ihm folgend das Landesarbeitsgericht ausgeht, nicht gerechtfertigt.
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Dies kann dann aber auch bei der Beurteilung der Ableugnung der Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung nicht unberücksichtigt bleiben, denn das zumindest im Rahmen der Interessenabwägung zu beurteilende Maß des Verschuldens der Klägerin (vgl. dazu allgemein BAG Urteile vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und BAGE 70, 262 = AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und zuletzt Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - n.v.; zur hier einschlägigen Frage: BAG Urteil vom 26. August 1993, BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 6 der Gründe) erscheint unter diesen Umständen wesentlich gemildert; jedenfalls ist dann die Annahme einer groben Unehrlichkeit, von der das beklagte Land und ihm folgend das Landesarbeitsgericht ausgeht, nicht gerechtfertigt.
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
    Dies kann dann aber auch bei der Beurteilung der Ableugnung der Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung nicht unberücksichtigt bleiben, denn das zumindest im Rahmen der Interessenabwägung zu beurteilende Maß des Verschuldens der Klägerin (vgl. dazu allgemein BAG Urteile vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und BAGE 70, 262 = AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und zuletzt Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - n.v.; zur hier einschlägigen Frage: BAG Urteil vom 26. August 1993, BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 6 der Gründe) erscheint unter diesen Umständen wesentlich gemildert; jedenfalls ist dann die Annahme einer groben Unehrlichkeit, von der das beklagte Land und ihm folgend das Landesarbeitsgericht ausgeht, nicht gerechtfertigt.
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

  • BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82

    Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern

  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61

    Zustellung an Anwalt

  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 683/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Verlängerungsgesetz

  • BSG, 23.03.1966 - 9 RV 334/63
  • BAG, 14.11.1962 - 4 AZR 414/61

    Rechtskraft eines Urteils - Unzulässige Berufung - Zustellung des …

  • BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 374/88

    Zustellung eines Urteils in einem anhängigen Rechtsstreit

  • BAG, 12.12.1969 - 2 AZR 74/69

    Justitiar - Generalvollmacht - Führung aller Arbeitsgerichtsprozesse - …

  • BFH, 26.09.1969 - VI R 247/66

    Wirksamwerden einer Zustellung - Zugang des zuzustellenden Schriftstücks - …

  • BSG, 09.11.1961 - 5 RKn 29/59
  • BAG, 12.03.1964 - 1 AZB 5/64

    Urteilszustellung - Unterbevollmächtigter - Beginn der Rechtsmittelfrist - …

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01

    Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit, § 1 Abs. 2 KSchG, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. ua. BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187).
  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97

    Annahmeverzug; Krankheit

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 = AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 902/98

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Vergangenheit und sog. Fragebogenlüge - …

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar; bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. ua. BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 und BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37, zu II 2 a der Gründe).

    Soweit das Landesarbeitsgericht einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund in der mehrfachen Falschbeantwortung des Klägers nach der Frage einer Mitarbeit für das MfS gesehen hat, ist zunächst seinem rechtlichen Ausgangspunkt zuzustimmen, daß diese Fragen zulässig waren und vom Kläger wahrheitsgemäß hätten beantwortet werden müssen (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; BAG 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53; BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt BAG 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.).

    Dies steht in mehrfacher Hinsicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (…BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 aaO; BAG 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 - RzK I 5 i Nr. 127 und BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 -BAGE 83, 181).

    Unabhängig davon ist es auch nicht unerheblich, in die Betrachtungsweise einzubeziehen, wie sich das Arbeitsverhältnis seit der mehrfachen Falschbeantwortung bis zur Kündigung entwickelt hat und ob angesichts eventuell entlastender Umstände ggf. eine Abmahnung des Klägers als mildere Maßnahme ausgereicht hätte, was das Arbeitsgericht erwogen hat und was das Berufungsgericht im Lichte der vorstehenden Ausführungen des Senats erneut zu prüfen haben wird (vgl. dazu BVerfG 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 44, zu C I 3 der Gründe und BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 33, zu II 2 b bb der Gründe).

    Eine eventuelle Bewährung des Klägers wäre im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen (BAG 13. Juni 1996 aaO; vgl. ferner BAG 24. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv., zu II 2 d der Gründe).

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 234/01

    Verhaltensbedingte Kündigung - Redakteurin "Stasi-Kontakte

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar; bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. ua. BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).

    b) Auch die Falschbeantwortung einer zulässigerweise gestellten Frage nach früherer MfS-Tätigkeit kann eine ordentliche Kündigung verhaltensbedingt rechtfertigen (st. Rspr. vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 ua. - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.; 16. September 1999 - 2 AZR 902/98 - RzK I 5 i Nr. 157).

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe und Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Das ist rechtlich zutreffend (vgl. Senatsurteile vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; so auch BVerfG Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 -).

    Daß es bei der Würdigung der nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts angenommenen Falschbeantwortung auf die speziellen Belange der Klägerin ankam (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 b bb der Gründe und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 51/96 - n.v., zu II 3 a der Gründe) macht gerade deren Sachvortrag deutlich, sie sei von dem damaligen Direktor des Instituts für Lehrerbildung zu sich bestellt und im Beisein eines Mannes, der ihr nicht als Mitarbeiter der Stasi vorgestellt worden sei, zu Berichten für polizeiliche Ermittlungen der Kripo aufgefordert worden.

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage nach etwaiger Zusammenarbeit mit dem MfS war zulässig und von dem Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 -, - 195/95 und 2189/95 - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55; 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81).
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach …

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 - BVerfGE 96, 171) und des Senats (Urteile vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 c der Gründe; vom 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 - RzK I 5 i Nr. 127, zu II 2 der Gründe; vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 190 = AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 b bb der Gründe; vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu II 2 der Gründe) zu kraft Gesetzes mit dem Beitritt übergegangenen Arbeitsverhältnissen, die darauf abstellt, daß der neue Dienstgeber nach Übernahme des Personals ohne Einstellungsüberprüfung eine der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtete leistungsfähige öffentliche Verwaltung schaffen mußte.
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98

    Dienstordnungsangestellte; Fragebogenlüge; Personalfragebogen

    aa) Soweit das Landesarbeitsgericht angenommen hat, der Kläger habe mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung eine objektiv falsche Erklärung im Hinblick auf eine Tätigkeit für das MfS gegenüber der Beklagten abgegeben und damit einen entsprechenden Irrtum bei der Beklagten hervorgerufen, ist zunächst seinem rechtlichen Ausgangspunkt zuzustimmen, daß diese Fragen zulässig waren und vom Kläger wahrheitsgemäß hätten beantwortet werden müssen (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - I BvR 2111/94 - ua. - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des BAG, vgl. zB 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 = AP KSchG 1969 § 1 Nr. 33 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu II 2 a der Gründe und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).

    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage war zulässig und von der Klägerin wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120;… 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - aaO; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.01.1997 - 8 Sa 257/96

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen einer früheren Tätigkeit eines Arbeitnehmers …

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  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 736/97
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 5 Sa 462/17

    Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit - …

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller …

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit

  • LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Nichtoffenbarung früherer Tätigkeit für …

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger …

  • LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 138/96

    Sozial ungerechtfertigte Kündigung; Mangelnde persönliche Eignung auf Grund …

  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin …

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 42/97
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 594/95

    Abgrenzung zwischen der personenbedingten und der verhaltensbedingten Kündigung - …

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Fragebogenlüge

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - Interessenabwägung

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 470/98
  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.12.1996 - 3 Sa 95/96

    Wirksamkeit einer ausserordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung wegen …

  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 772/97
  • BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR - …

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96

    Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR …

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 51/96

    Wirksamkeit einer personenbedingten außerordentlichen Kündigung - Zumutbarkeit …

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 560/96

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für …

  • LAG Hamm, 03.09.2004 - 4 Ta 575/04

    Aufhebung der PKH-Bewilligung im automationsgestützten PKH-Nachprüfungsverfahren

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 552/95

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung - …

  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 316/96
  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
  • BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Falschbeantwortung der Fragen zu einer …

  • LAG Hamm, 25.06.1998 - 4 Sa 1207/97

    Streitigkeit über die Frage, ob ein Kündigungsschutzrechtsstreit durch einen …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2019 - 3 Sa 200/18

    Heilung - Zustellungsmangel - tatsächliche Kenntnis

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 169/96

    Feststellungsklage eines wissenschaftlichen Mitarbeiters auf Unwirksamkeit einer …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.08.1998 - 4 Sa 603/97

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2019 - 3 Sa 199/18

    Heilung - Zustellungsmangel - tatsächliche Kenntnis

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 Sa 79/04

    Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Verstoßes gegen die …

  • BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unrichtiger Angaben zu Fragen über eine …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.11.1996 - 8 Sa 890/95

    Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer ordentlichen Kündigung; Bewußte …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.1998 - 8 Sa 743/97

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise …

  • LAG Sachsen, 26.05.2000 - 3 Sa 773/99
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.10.1997 - 5 Sa 63/97

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; …

  • LAG Hamm, 23.11.2000 - 12 Sa 1421/00

    Zweiter Versäumnisurteil / Ladung des Prozessbevollmächtigten / Ladung der Partei …

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