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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.11.1997

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1287
BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97 (https://dejure.org/1997,1287)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1997 - 3 StR 567/97 (https://dejure.org/1997,1287)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97 (https://dejure.org/1997,1287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 184 Abs. 5 StGB a.F.; § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB; § 184c Nr. 1 StGB
    Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben; Anfertigen von kinderpornographischen Fotografien (bloße Darstellung natürlicher Posen); Erheblichkeitsschwelle

  • Judicialis

    StGB § 184 Abs. 5; ; StGB § 176 Abs. 5 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Aufhebung eines Urteils; Verschiedene Fallgestaltungen des Sichverschaffens kinderpornographischer Lichtbilder; Fotografieren unbekleideter Kinder in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch; Anforderungen an Erheblichkeitsmerkmal bei sexuellen Handlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184 Abs. 5, § 176 Abs. 5 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 366
  • NJW 1998, 1502
  • NStZ 1998, 351
  • StV 1998, 542
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.08.1991 - 3 StR 292/91

    Anforderungen an das Merkmal "Sexuelle Handlungen" im Sinne der §§ 176, 184c …

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
    Denn das Spreizen der Beine, um die unbedeckte Scheide offen zur Schau zu stellen, beinhaltet eine - nicht unerhebliche (§ 184 c Nr. 1 StGB) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (vgl. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 5;… BGHR StGB § 176 V sexuelle Handlung 1).

    Denn es ist schon begrifflich ausgeschlossen, ein schlafendes Kind zu etwas zu bestimmen (vgl. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 5).

  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83

    Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild …

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
    Vielmehr sind kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen auszuscheiden (BGH NStZ 1983, 553).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der …

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
    Rn. 9 Zwar tritt in den Fällen natürlicher Handlungseinheit, wenn das gesamte Handeln des Täters objektiv als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint und - wie hier - zwischen dem Photographieren und dem anschließenden Betasten der unbedeckten Scheiden ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, das Vergehen gegen § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB hinter dem des § 176 Abs. 1 StGB zurück (vgl. BGH NStZ 1996, 383).
  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 737/94

    Regelbeispiel - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Besonders schwerer Fall - …

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
    Das gilt um so mehr, als das Landgericht in den Fällen des - zum Teil ausdrücklich als kurz gewerteten - "Krabbelns" an den unbedeckten Scheiden der Kinder (Fälle 1 bis 4 der Urteilsgründe) das mögliche Vorliegen eines minder schweren Falles nicht geprüft (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1996, 121) und nicht bedacht hat, daß die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit schon für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann (…BGH aaO).
  • BGH, 14.10.1986 - 1 StR 548/86

    Vorliegen von tateinheitlicher Begehung des sexuellen Missbrauchs bei …

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
    Danach handelt es sich nur um einen Fall des sexuellen Mißbrauchs von Kindern, wenn auch in zwei tateinheitlichen Fällen (vgl. BGHR StGB § 176 I Konkurrenzen 1 + 2; BGH bei Miebach NStZ 1993, 224 und 225).
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 82/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in zwei …

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
    Denn das Spreizen der Beine, um die unbedeckte Scheide offen zur Schau zu stellen, beinhaltet eine - nicht unerhebliche (§ 184 c Nr. 1 StGB) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (…vgl. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 5; BGHR StGB § 176 V sexuelle Handlung 1).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern …

    aa) Der Bundesgerichtshof hat sich zur Auslegung dieses Begriffs für den Tatbestand des § 184b StGB bislang noch nicht geäußert und - soweit er sich mit der Einordnung von Schriften, insbesondere Lichtbildern, als "kinderpornographisch" im Sinne von § 184 StGB aF, § 184b StGB nF befasst hat - ersichtlich nur die Frage des Sexualbezugs der dargestellten Handlungen thematisiert (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13; Beschlüsse vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13 ; vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, BGHSt 58, 197; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, StV 2012, 540; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, StraFo 2008, 477; Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 240/98, BGHSt 45, 41; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, NJW 1998, 1502).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 627/16

    Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen: …

    Die Anweisungen der Mutter an ihr Kind zur Vornahme einer sexuellen Handlung in Form des nach unten Schiebens der Unterhose und zum Ziehen am Penis (UA S. 13) stellen grundsätzlich eine nicht unerhebliche sexuelle Handlung dar, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16, StV 2017, 39 und vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366).
  • BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des …

    Rn. 6 aa) Der Angeklagte hat die Kinder danach zwar dazu bestimmt, vor ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen, denn das Posieren der Kinder, um Genitalien und Gesäß unbedeckt zur Schau zu stellen, ist eine - nicht unerhebliche (§ 184 f Nr. 1 StGB) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (vgl. BGHSt 43, 366, 368 m.N.).

    Im Gegensatz zu § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB i.d.F. des 4. StrRG, der das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen "vor" dem Täter "oder einem Dritten" unter Strafe stellte und demgemäß auch solche sexuellen Handlungen erfasste (vgl. BGHSt 43, 366, 368;… BGHR StGB § 176 Abs. 5 sexuelle Handlungen 1 und § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 5), setzt § 176 Abs. 3 Nr. 2 i.d.F. des 6. StrRG - ebenso wie § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB n.F. - voraus, dass der Täter ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt.

    Rn. 10 bb) Damit sind auch die Schuldsprüche wegen jeweils tateinheitlich begangenen Sichverschaffens kinderpornographischer Schriften i. S. des § 184 Abs. 5 StGB i.d.F. des 6. StrRG nicht belegt, weil diese Vorschrift nur solche Schriften erfasst, die den sexuellen Missbrauch eines Kindes i. S. der §§ 176 bis 176 b StGB zum Gegenstand haben (vgl. BGHSt 43, 366, 368; 45, 41, 42 f.; vgl. auch § 184 b Abs. 1 n.F.).

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Nach der Gesetzesbegründung (…BT-Drs. 18/2601, S. 32, 29 f.) sollen durch den Tatbestand der Wiedergabe in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung namentlich solche Fälle erfasst werden, in denen bei einem wachen Kind bzw. Jugendlichen eine sexuelle Handlung, z.B. durch das Spreizen der Beine mit Zurschaustellung unbedeckter Genitalien, vorläge (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17.12.1997 - 3 StR 567/97 - NStZ 1998, 351).

    Indem durch die Positionierung des Penis' des Nebenklägers, der zudem teilweise erigiert ist, der Blick des Betrachters, ähnlich wie beim Spreizen der Beine, unmittelbar auf den Genitalbereich gelenkt wird, wodurch der Betrachter offenkundig sexuell provoziert werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.1997 - 3 StR 567/97 - NStZ 1998, 351), ist der erforderliche Sexualbezug der Körperhaltung, in welcher der Nebenkläger auf den Videos zu sehen ist, gegeben.

  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an …

    Die Vornahme einer sexuellen Handlung im Sinne des § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB setzt einen solchen Kontakt demgegenüber nicht voraus, sondern kann auch dann gegeben sein, wenn das Tatopfer etwa im Fall des so genannten Posings in einer obszönen Haltung abgebildet wird (vgl. BGHSt 43, 366 ff.;… Röder a.a.O.) oder sexuelle Handlungen nur angedeutet werden.
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf ein Kind mittels Schriften, um es …

    Es setzt das Unternehmen voraus, sich den Besitz an einer kinderpornografischen Schrift zu verschaffen, beispielsweise durch eigenhändiges Anfertigen entsprechender Fotoaufnahmen (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366 ff.;… Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 29. Aufl., § 184b Rn. 14).
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 72/16

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Ausziehen eines Kindes als sexuelle Handlung …

    Beide Posen, zu deren Vornahme er das Kind aufgefordert hat, enthalten eine - nicht unerhebliche (§ 184g Nr. 1 StGB aF) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, 368).

    Das Verhalten des Angeklagten erfüllt indes die Voraussetzungen des § 184b Abs. 4 StGB aF, weil er sich Lichtbilder und Filme, die einen sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB zum Gegenstand haben und die auch ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, durch Anfertigen verschafft hat (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, 368).

  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 434/06

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Vornahme einer nicht mit Manipulationen am …

    Rn. 9 Der Angeklagte hat die kindliche Nebenklägerin danach zwar dazu bestimmt, vor ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen, denn das Posieren der Nebenklägerin, um ihre Genitalien unbedeckt zur Schau zu stellen, ist eine - nicht unerhebliche (§ 184 f Nr. 1 StGB) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (vgl. BGHSt 50, 370, 371; 43, 366, 368).

    Im Gegensatz zu § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB in der Fassung des 4. Strafrechtsreformgesetzes, der das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen "vor" dem Täter unter Strafe stellte (BGHSt 50, 370, 371; 43, 366, 368 m.w.N.), demgemäß auch die hier festgestellten Handlungen des Angeklagten erfasste, setzt § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB in der Fassung des 6. Strafrechtsreformgesetzes - ebenso wie § 176 Abs. 4 Satz 2 StGB n.F. - voraus, dass der Täter ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen "an sich" vornimmt.

    Diese Vorschriften setzen voraus, dass die pornografischen Schriften den sexuellen Missbrauch von Kindern im Sinne der §§ 176 bis 176b StGB zum Gegenstand haben (vgl. BGHSt 50, 370, 372; 43, 366, 368; 45, 41, 42 f.).

  • OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21

    Der außerdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften - auch bei …

    Dies unterscheidet die insoweit maßgebliche Fassung des § 176 StGB in der Fassung des 6. StrRG von der früheren, bis zum 31. März 1998 geltenden Fassung dieser Norm gemäß dem 4. StrRG (§ 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB a. F.), die das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen "vor" dem Täter oder Dritten erfasste (…BGH, Beschl. v. 2.2.2006, a. a. O., Rn. 6 f.; zur Rechtslage nach der Fassung von § 176 StGB gemäß dem 4. StrRG vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.1997, 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, juris Rn. 7).
  • BGH, 07.05.2026 - 4 StR 636/25

    Aufhebung des Schuldspruchs mangels Feststellung eines vom Angeklagten bewirkten …

    Rn. 40 Dem steht nicht entgegen, dass in der Fallkonstellation des Fertigens von Fotoaufnahmen eines (nackten) Kindes durch den Täter eine sexuelle Handlung des Kindes noch nicht in dem Ablegen der Kleidung und Einnehmen einer bestimmten das Fotografieren ermöglichenden Haltung gesehen, sondern erst dann bejaht worden ist, wenn das Kind vor der Kamera in einer schon für sich genommen sexuell aufreizenden Weise posiert (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. Februar 2022 - 4 StR 404/21 Rn. 11;… Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16 Rn. 6 f.; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, NJW 1998, 1502, 1503; vgl. auch zum nicht genügenden bloßen Fotografieren der sexuellen Handlung eines anderen BGH…, Beschluss vom 29. März 2022 - 2 StR 490/21 Rn. 20).
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

  • BGH, 03.06.2026 - 2 StR 614/25

    Änderung des Schuldspruchs sowie Aufhebung im Straf- und im Gesamtstrafausspruch …

  • BGH, 15.12.2020 - 6 StR 397/20

    Herstellen kinderpornographischer Schriften

  • BGH, 31.03.2021 - 4 StR 48/21

    Konkurrenzen (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Besitz …

  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
  • LG Bochum, 19.01.2021 - 8 KLs 14/20
  • BGH, 24.08.2023 - 3 StR 257/23

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Bestimmen zu sexuellen Handlungen)

  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 141/23

    Sexueller Missbrauch von Kindern (sexuelle Handlung mit körperlicher Berührung …

  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der …

  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16

    Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht …

  • VG Düsseldorf, 04.10.2017 - 37 K 10723/16

    Disziplinarklage

  • VG Göttingen, 12.05.2009 - 5 A 4/07

    Entfernung aus dem Dienst; Kinderpornografie; Professor

  • BGH, 21.05.2008 - 5 StR 85/08

    Abgrenzung von sexueller Nötigung und Nötigung; Hinweispflicht (rechtliches …

  • BGH, 16.05.2002 - 4 StR 105/02

    Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften; Hinweispflicht (Änderung des …

  • BGH, 05.09.2002 - 4 StR 253/02

    Bedrohung durch eine allgemein gehaltene Drohung

  • LG Karlsruhe, 05.06.2026 - P 22 Qs 8/25

    Durchsuchung, Verdacht des Besitzes jugendpornographischer Inhalte, …

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2015 - 14 LB 6/12

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Dienstpflichtverletzungen innerhalb und …

  • LG Essen, 24.04.2024 - 25 KLs 23/23

    Sexueller Missbrauch von Kindern

  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung, …

  • BGH, 22.08.2013 - 5 StR 365/13

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Erörterungen zum Ausschluss schuldrelevanter …

  • BGH, 13.05.2003 - 4 StR 133/03

    Fassung des Tenors bei § 184 Abs. 5 StGB

  • OLG Hamburg, 03.05.1999 - IIa - 47/99

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Klammerwirkung des Besitzes …

  • BayObLG, 25.10.2002 - 5St RR 287/02

    Konkurrenzverhältnis mehrerer jeweils aufgrund neuen Tatentschlusses erfolgte …

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 6 WF 95/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9230
OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 6 WF 95/97 (https://dejure.org/1997,9230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.1997 - 6 WF 95/97 (https://dejure.org/1997,9230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 1997 - 6 WF 95/97 (https://dejure.org/1997,9230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1502
  • FamRZ 1999, 127
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 20.12.2001 - 2 UF 309/01
    Der Einkommensbegriff des § 76 BSHG umfaßt kein fiktives Einkommen, so daß derartige Unterhaltsansprüche grundsätzlich nicht auf den Sozialhilfeträger übergehen (BGH FamRZ 1998, 818 und FamRZ 2000, 1358; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 127 und 885; OLG Hamm FamRZ 1997, 90).

    Kosten für Strom gehören gem. § 1 Abs. 1 der Regelsatzverordnung nicht zum berücksichtigungsfähigen Aufwand (ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 127 und OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1542 gegen OLG Koblenz FamRZ 1997, 679).

  • OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99

    Zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit nach § 1603 Abs. 2 BGB und zum Übergang …

    Nach allgemeiner Ansicht ist eine Anrechnung fiktiver Einkünfte im Falle des Anspruchsüberganges nach § 91 Abs. 1, Abs. 2 BSHG ausgeschlossen; ergibt die Prüfung, dass die Leistungsfähigkeit des Schuldners nach Sozialhilferecht geringer ist als nach bürgerlichem Recht, geht der Unterhaltsanspruch nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung nur in Höhe des geringeren Betrages auf den Sozialhilfeträger über (BGH FamRZ 1998, 818, 819 f; OLG Düsseldorf NJW 1998, 1502 [OLG Düsseldorf 06.11.1997 - 6 WF 95/97] m.w.N.;… Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Aufl. 2000, § 6 Rn. 524 und Rn. 534;… Schellhorn/Jiraschek/Seipp a.a.O. § 91 Rn. 73).

    einer einmaligen Leistung der Sozialhilfe (§ 21 Abs. 1a BSHG), die mit 20 % des Regelsatzes pauschaliert werden kann, sowie die Kosten für Unterkunft einschließlich Heizung als Sozialhilfeanspruch zugrunde zu legen sind (OLG Düsseldorf NJW 1998, 1502 [OLG Düsseldorf 06.11.1997 - 6 WF 95/97];… Wendl/Staudigl a.a.O. Rz. 542 ff zu § 6).

  • AG Steinfurt, 12.04.2005 - 10 F 283/04

    Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt ; Anspruch auf Zahlung von …

    Wird der Unterhaltspflichtige nämlich seinerseits durch die Inanspruchnahme wegen Unterhalts hilfebedürftig, verstößt dieses Ergebnis gegen die Menschenwürde und gegen das Sozialstaatsprinzip (vgl. dazu: BGH, FamRZ 1990, 849; BVerwG, FamRZ 1999, 780; BSG, FamRZ 1985, 379 f.; OLG E, FamRZ 1999, 127;… Wendl/Staudigl/Scholz, a.a.O., § 6, Rn. 523).
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