Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 18.02.1997 - 6 U 171/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 873, § 925
Grundstücksauflassung; Beurkundung durch Liegenschaftsdienst - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabeanspruch hinsichtlich eines Grundstücks; Übergang des Eigentums an einem Grundstück durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Auflassungserklärung; Zuständigkeiten im Hinblick auf eine Auflassungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Auflassungsform nach DDR-Recht
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 15.05.1996 - 4 O 100/95
- OLG Brandenburg, 18.02.1997 - 6 U 171/96
Papierfundstellen
- NJW 1998, 247 (Ls.)
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 29.07.1997 - 3 U 1464/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 247 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Jena, 20.03.2012 - 4 W 134/12
Keine Haftung der Gemeinde bei leicht erkennbarer Gefahrenstelle auf Gehweg
Rn. 10 Der Senat hat hierzu in einer Vielzahl von Einzelfällen ausgeführt, dass letztlich nicht entschieden werden müsse, wie weit die Pflichten (einer Gemeinde) für die Wegesicherheit tätig zu werden, gingen, wenn es sich bei der inkriminierten Gefahrenstelle um eine so deutlich sichtbare und daher von jedem Benutzer meisterbare Gefahrensituation handelte, auf die er sich bei der gebotenen Eigensorgfalt einzurichten vermag (vgl. grds. Beschluss des Senats v. 19.03.2009 - 4 U 688/08; ferner bereits Urteil v. 08.08.2000 in NJW 1998, 247; zuletzt Beschluss v. 21.02.2012 - 4 U 840/11 m.w.Nw.; ebenso OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 1614; BGH VersR 1979, 1055).Rn. 12 Fußend auf diesen Grundsätzen hat sich in der Rechtsprechung zwar eine Bagatellgrenze für Bodenunebenheiten unterhalb des Bereichs von 2 bis 2, 5 cm entwickelt, mit denen ein sorgfältiger Fußgänger rechnen muss (BGH VersR 1979, 1055; OLG Frankfurt OLGR 2004, 5; OLG Celle NdsRpfl 2000, 105; OLG Hamm NJW-RR 2005, 255; OLG Schleswig MDR 2003, 29; OLG Köln VersR 1992, 355; OLG Jena NJW 1998, 247).
- OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 168/13
Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde wegen Verletzung der …
Dem Rechnung tragend hat sich in der Rechtsprechung eine Bagatellgrenze für Bodenunebenheiten im Bereich von 2 bis 2, 5 cm entwickelt, mit denen ein sorgfältiger Fußgänger rechnen muss (BGH VersR 1979, 1055; OLG Jena, Beschl. v. 23.07.2008, NZV 2008, 525; OLG Frankfurt OLGR 2004, 5; OLG Hamm NJW-RR 2005, 255; OLG Schleswig MDR 2003, 29; OLG Jena NJW 1998, 247). - LG Essen, 12.05.2005 - 4 O 370/04
Amtshaftung einer Stadt als Trägerin der Straßenverkehrssicherungspflicht und …
Sind die Unebenheiten vom Fußgänger nicht mehr zu beherrschen, muß der Verkehrssicherungspflichtige sie beseitigen (OLG Jena NJW 1998, 247 = VIZ 1998, 51). - LG Mönchengladbach, 13.12.2011 - 3 O 175/10
Amtspflichtverletzung und Verkehrssicherungspflichtverletzung wegen einer …
Sind die Unebenheiten vom Fußgänger nicht mehr zu beherrschen, muss der Verkehrssicherungspflichtige sie beseitigen (OLG Jena NJW 1998, 247). - OLG Jena, 29.07.2010 - 4 W 281/10
Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung auf Grund der Bauweise von …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt eine Verletzung der (allgemeinen) Verkehrssicherungspflicht daher erst in Betracht, wenn sich eine für den achtsamen Verkehrsteilnehmer trotz der aufgewendeten Sorgfalt nicht meisterbare Gefahrensituation ergibt (vgl. z.B. OLG Jena NJW 1998, 247; OLG Jena DAR 2001, 311).
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