Rechtsprechung
| BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 222/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Versammlungsfreiheit durch eisenbahnrechtliche Vorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Bußgeld wegen Blockade auf Bahnanlagen im Zusammenhang mit "Castor-Transport"
Verfahrensgang
- OLG Celle, 16.12.1996 - 2 Ss OWi 304/96
- BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 222/97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3113
- NVwZ 1998, 1172 (Ls.)
- NStZ 1998, 359
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91
Versammlungsauflösung
Auszug aus BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 222/97
Insoweit stehen die Ausführungen nicht im Einklang mit Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 87, 399 ).
- BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Die angefochtene Entscheidung widerspricht auch nicht den in der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 12. März 1998 - 1 BvR 222/97 - NJW 1998, 3113) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 19. Februar 2000 - 1 S 414/00 - NVwZ 2000, 1201). - VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes bei einem …
Durch die aufgeführten Vorschriften wird das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in verfassungsmäßiger Weise eingeschränkt (BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96 u. 2168/96; Beschl. vom selben Tage - 1 BvR 222/97 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG v. 26.2.2004 - 11 LA 239/03 -). - OVG Niedersachsen, 26.02.2004 - 11 LA 239/03
Auflösung; Bahngleis; Betretungsrecht; Blockade; Castor; Castor-Transport; …
Sie befinden sich - worauf das Verwaltungsgericht hingewiesen hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse v. 12.3. 1998 - 1 BvR 222/97 -, NJW 1998, 3113, sowie - 1 BvR 2165/96 - und - 1 BvR 2168/96 -).
- VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 253/01
Fraktion; Grundrecht; Grundrechtsfähigkeit; Grundrechtsträger; …
Hervorzuheben ist, dass es eine wesentliche Strategie eines Teils der Castorgegner im März 2001 war, die Eisenbahntransportstrecke durch "Schienenbesetzungen" über einen möglichst langen Zeitraum und durch eine möglichst große Zahl von Teilnehmern an dieser "Aktionsform" rechtswidrig (wegen des Verstoßes gegen § 62 der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung - EBO - vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 u. 2168/96 - u. Beschl. v. selben Tage - 1 BvR 222/97) zu blockieren. - VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 265/01
Bahnanlage; Demonstration; Eisenbahnstrecke; Gleis; Kundgebung; Schiene; …
Angesichts der beträchtlichen Gefahr, denen diese eisenbahnrechtlichen Vorschriften begegnen wollen, verlangt die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG auch nicht, dass ihre Anwendung bei einer kurzen Verweildauer auf den Bahnübergängen zu Blockadezwecken unterbleibt (BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96 u. 2168/96; Beschl. vom selben Tage - 1 BvR 222/97 -). - VG Schleswig, 22.02.2005 - 3 A 340/01
Rechtmäßigkeit der Erhebung für die Kosten eines Bundesgrenzschutzeinsatzes; …
Zwar erfüllt das Betreten einer Schienenstrecke einen Ordnungswidrigkeitstatbestand gem. §§ 62, 63 Abs. 2 und 64b der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) - das BVerfG hat diesbezüglich entschieden, dass das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit nach diesen Vorschriften unabhängig von der Rechtswidrigkeit oder der Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbotes zu bejahen ist (BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 - 1 BvR 2168/96 BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 - 1 BvR 222/97 = NJW 1998, 3113 (3114) [BVerfG 12.03.1998 - 1 BvR 222/97] ; ebenso: OLG Celle, Beschl. v. 16.09.1996 - 2 Ss (OWi) 213/96, 2 Ws 197/96).
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