Rechtsprechung
| BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StPO § 52
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung einer Anstaltspsychologin als sachverständige Zeugin; Eigene Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen; Ablehnung der kommissarischen Vernehmung von Auslandszeugen; Bestehen eines ...
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StPO § 52
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige früherer Mitbeschuldigter
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3363
- NStZ 1998, 469
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (21)
- BGH, 04.11.1986 - 1 StR 498/86
Prozessualer Beschuldigtenbegriff
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98
a) Allerdings ist es ständige Rechtsprechung, daß ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses gemäß § 52 Abs. 1 StPO hinsichtlich aller Beschuldigter berechtigt und hier über auch zu belehren ist, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet, der Zeuge jedenfalls zu einem von ihnen in einem von § 52 Abs. 1 StPO erfaßten Angehörigenverhältnis steht und der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (RGSt 1, 207; 27, 270; 32, 72; BGHSt 7, 194, 196; 27, 139, 141; 34, 215, 21; 38, 96, 97 f.).Für den Bestand eines solchen Zeugnisverweigerungsrechts des Zeugen und die entsprechende Belehrungspflicht des Gerichts gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO ist jedoch stets Voraussetzung, daß zwischen dem Verfahren gegen den Angehörigen des Zeugen und gegen den anderen Beschuldigten oder Angeklagten, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, eine prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne besteht oder bestanden hat, daß sie - der Angehörige des Zeugen und der Angeklagte - in bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGH NJW 1974, 758; MDR 1979, 952, 953-; NStZ 1985, 419; BGHSt 34, 138, 139 f. und 34, 215;… BGHR StPO § 52 I Nr. 3 Mitbeschuldigter 8).
Unter diesen Umständen ist eine förmliche oder zumindest eine konkludente, nach außen erkennbare Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Verbindung getrennt geführter oder eine Trennung sachlich zusammenhängender Strafsachen erforderlich (BGHSt 34, 215, 217 und 138, 141 f.).
Wird das Zeugnisverweigerungsrecht eines Zeugen, dessen Angehöriger im Hinblick auf einen konkreten Sachverhalt Mitbeschuldigter des Angeklagten war, an derart eng begrenzte Voraussetzungen prozessualer Gemeinsamkeit geknüpft, ist es dem Tatrichter möglich, verläßlich festzustellen, ob und aus welchem Grund ein Weigerungsrecht in Betracht kommt; dadurch wird vor allem die erforderliche Rechtsklarheit gewährleistet (BGHSt 34, 138, 139 f. und 34, 215, 217; vgl. auch schon BGH NJW 1974, 758).
- BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86
Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des …
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98
Für den Bestand eines solchen Zeugnisverweigerungsrechts des Zeugen und die entsprechende Belehrungspflicht des Gerichts gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO ist jedoch stets Voraussetzung, daß zwischen dem Verfahren gegen den Angehörigen des Zeugen und gegen den anderen Beschuldigten oder Angeklagten, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, eine prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne besteht oder bestanden hat, daß sie - der Angehörige des Zeugen und der Angeklagte - in bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGH NJW 1974, 758; MDR 1979, 952, 953-; NStZ 1985, 419; BGHSt 34, 138, 139 f. und 34, 215;… BGHR StPO § 52 I Nr. 3 Mitbeschuldigter 8).Wird das Zeugnisverweigerungsrecht eines Zeugen, dessen Angehöriger im Hinblick auf einen konkreten Sachverhalt Mitbeschuldigter des Angeklagten war, an derart eng begrenzte Voraussetzungen prozessualer Gemeinsamkeit geknüpft, ist es dem Tatrichter möglich, verläßlich festzustellen, ob und aus welchem Grund ein Weigerungsrecht in Betracht kommt; dadurch wird vor allem die erforderliche Rechtsklarheit gewährleistet (BGHSt 34, 138, 139 f. und 34, 215, 217; vgl. auch schon BGH NJW 1974, 758).
- BGH, 29.10.1991 - 1 StR 334/90
Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger eines Mitbeschuldigten
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98
a) Allerdings ist es ständige Rechtsprechung, daß ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses gemäß § 52 Abs. 1 StPO hinsichtlich aller Beschuldigter berechtigt und hier über auch zu belehren ist, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet, der Zeuge jedenfalls zu einem von ihnen in einem von § 52 Abs. 1 StPO erfaßten Angehörigenverhältnis steht und der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (RGSt 1, 207; 27, 270; 32, 72; BGHSt 7, 194, 196; 27, 139, 141; 34, 215, 21; 38, 96, 97 f.).Auch hier wird den Interessen und einem möglichen Konflikt des Zeugen, der Angehöriger eines früheren Mitbeschuldigten des jetzigen Angeklagten ist, dadurch genügend Rechnung getragen, daß seine ohne Belehrung gemäß § 52 StPO erfolgte Vernehmung in einem Verfahren gegen den Angehörigen nicht verwertet werden darf, wenn der Zeuge dann von seinem Recht nach § 52 Abs. 1 StPO Gebrauch macht (vgl. BGHSt 2, 99; 10, 186; 20, 384; BGH bei Widmaier NStZ 1992, 196, 201).
- BGH, 12.02.1974 - 1 StR 535/73
Verweigerung des Zeugnisses zugunsten eines nicht angehörigen Mitbeschuldigten - …
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98
Für den Bestand eines solchen Zeugnisverweigerungsrechts des Zeugen und die entsprechende Belehrungspflicht des Gerichts gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO ist jedoch stets Voraussetzung, daß zwischen dem Verfahren gegen den Angehörigen des Zeugen und gegen den anderen Beschuldigten oder Angeklagten, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, eine prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne besteht oder bestanden hat, daß sie - der Angehörige des Zeugen und der Angeklagte - in bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGH NJW 1974, 758; MDR 1979, 952, 953-; NStZ 1985, 419; BGHSt 34, 138, 139 f. und 34, 215;… BGHR StPO § 52 I Nr. 3 Mitbeschuldigter 8).Wird das Zeugnisverweigerungsrecht eines Zeugen, dessen Angehöriger im Hinblick auf einen konkreten Sachverhalt Mitbeschuldigter des Angeklagten war, an derart eng begrenzte Voraussetzungen prozessualer Gemeinsamkeit geknüpft, ist es dem Tatrichter möglich, verläßlich festzustellen, ob und aus welchem Grund ein Weigerungsrecht in Betracht kommt; dadurch wird vor allem die erforderliche Rechtsklarheit gewährleistet (BGHSt 34, 138, 139 f. und 34, 215, 217; vgl. auch schon BGH NJW 1974, 758).
- BGH, 04.01.1993 - StB 18/92
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98
Für den Bestand eines solchen Zeugnisverweigerungsrechts des Zeugen und die entsprechende Belehrungspflicht des Gerichts gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO ist jedoch stets Voraussetzung, daß zwischen dem Verfahren gegen den Angehörigen des Zeugen und gegen den anderen Beschuldigten oder Angeklagten, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, eine prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne besteht oder bestanden hat, daß sie - der Angehörige des Zeugen und der Angeklagte - in bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGH NJW 1974, 758; MDR 1979, 952, 953-; NStZ 1985, 419; BGHSt 34, 138, 139 f. und 34, 215; BGHR StPO § 52 I Nr. 3 Mitbeschuldigter 8).Denn für ein Zeugnisverweigerungsrecht im Sinne des § 52 Abs. 1 StPO, das einem Angehörigen eines früheren Mitbeschuldigten gegenüber einem Nichtangehörigen zusteht, ist weder die Teilnahme mehrerer Beschuldigter an derselben materiellrechtlichen Tat ausreichend, noch kommt es auf die gemeinsame Verstrickung in einem sachlich zusammengehörenden Geschehensablauf an (vgl. BGH StV 1982, 557; BGHR StPO § 52 I Nr. 3 Mitbeschuldigter 8); maßgeblich ist allein, wie bereits unter 4 a) dargelegt, ob zu irgendeinem Zeitpunkt eine prozessuale Gemeinsamkeit der gegen mehrere Beschuldigten geführten verschiedenen Verfahren vorgelegen hat.
- BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98
Auch hier wird den Interessen und einem möglichen Konflikt des Zeugen, der Angehöriger eines früheren Mitbeschuldigten des jetzigen Angeklagten ist, dadurch genügend Rechnung getragen, daß seine ohne Belehrung gemäß § 52 StPO erfolgte Vernehmung in einem Verfahren gegen den Angehörigen nicht verwertet werden darf, wenn der Zeuge dann von seinem Recht nach § 52 Abs. 1 StPO Gebrauch macht (vgl. BGHSt 2, 99; 10, 186; 20, 384; BGH bei Widmaier NStZ 1992, 196, 201). - BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56
Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht - …
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98
Auch hier wird den Interessen und einem möglichen Konflikt des Zeugen, der Angehöriger eines früheren Mitbeschuldigten des jetzigen Angeklagten ist, dadurch genügend Rechnung getragen, daß seine ohne Belehrung gemäß § 52 StPO erfolgte Vernehmung in einem Verfahren gegen den Angehörigen nicht verwertet werden darf, wenn der Zeuge dann von seinem Recht nach § 52 Abs. 1 StPO Gebrauch macht (vgl. BGHSt 2, 99; 10, 186; 20, 384; BGH bei Widmaier NStZ 1992, 196, 201). - BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76
Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das …
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98
a) Allerdings ist es ständige Rechtsprechung, daß ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses gemäß § 52 Abs. 1 StPO hinsichtlich aller Beschuldigter berechtigt und hier über auch zu belehren ist, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet, der Zeuge jedenfalls zu einem von ihnen in einem von § 52 Abs. 1 StPO erfaßten Angehörigenverhältnis steht und der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (RGSt 1, 207; 27, 270; 32, 72; BGHSt 7, 194, 196; 27, 139, 141; 34, 215, 21; 38, 96, 97 f.). - BGH, 31.08.1965 - 5 StR 245/65
Anwendungsbereich des § 252 Strafprozessordnung (StPO) - Verwertung früherer …
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98
Auch hier wird den Interessen und einem möglichen Konflikt des Zeugen, der Angehöriger eines früheren Mitbeschuldigten des jetzigen Angeklagten ist, dadurch genügend Rechnung getragen, daß seine ohne Belehrung gemäß § 52 StPO erfolgte Vernehmung in einem Verfahren gegen den Angehörigen nicht verwertet werden darf, wenn der Zeuge dann von seinem Recht nach § 52 Abs. 1 StPO Gebrauch macht (vgl. BGHSt 2, 99; 10, 186; 20, 384; BGH bei Widmaier NStZ 1992, 196, 201). - BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54
Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom …
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98
a) Allerdings ist es ständige Rechtsprechung, daß ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses gemäß § 52 Abs. 1 StPO hinsichtlich aller Beschuldigter berechtigt und hier über auch zu belehren ist, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet, der Zeuge jedenfalls zu einem von ihnen in einem von § 52 Abs. 1 StPO erfaßten Angehörigenverhältnis steht und der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (RGSt 1, 207; 27, 270; 32, 72; BGHSt 7, 194, 196; 27, 139, 141; 34, 215, 21; 38, 96, 97 f.). - BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85
Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens …
- BGH, 15.12.1987 - 5 StR 649/87
Fortbestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts eines Verwandten nach Einstellung …
- BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79
Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der …
- BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97
Zeugnisverweigerungsrecht wegen Aussage gegen die Mutter - Beweiswürdigung durch …
- BGH, 10.01.1984 - 5 StR 732/83
Einheitliches Strafverfahren - Zeuge - Angehörigenverhältnis - …
- BGH, 08.05.1985 - 3 StR 100/85
Beurteilung, ob eine in die Straftat verwickelte Zeugin Mitbeschuldigte des …
- BGH, 08.12.1977 - 2 StR 631/77
Folgen einer unterbliebenen Belehung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht eines …
- BGH, 20.08.1982 - 2 StR 231/82
Zeugnisverweigerungsrecht - Voraussetzungen - Beschuldigte - Getrennte Verfahren …
- RG, 12.02.1880 - 217/80
1. Die Ehefrau eines bereits rechtskräftig verurteilten Beschuldigten ist …
- RG, 02.03.1899 - 109/99
1. Hat der Angehörige (§ 51 St.P.O.) eines Verurteilten in dem erst nach dieser …
- RG, 29.05.1895 - 1737/95
Bedingt es für die Frage, ob ein Zeuge als mit einem Mitbeschuldigten verwandt …
- BGH, 28.04.2026 - 1 StR 269/25
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt durch den Einsatz von …
Das wäre nicht gewährleistet, wenn es schon genügen könnte, dass die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei faktisch in einem Vorgang geführt worden sind (…vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 1986 - 3 StR 164/86 Rn. 5 ff., BGHSt 34, 138;… vom 4. November 1986 - 1 StR 498/86 Rn. 3 f., BGHSt 34, 215; vom 27. Mai 1998 - 3 StR 31/98 Rn. 19 ff., 25 f., BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 11 …und vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 500/11 Rn. 8; zweifelnd, ob nicht § 52 StPO auf im Zeitpunkt der Zeugenvernehmung noch aktuelle Mitangeklagte zu beschränken ist und nicht als Rechtsreflex auch Nichtangehörige begünstigt: BGH…, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 334/90 Rn. 11 ff., BGHSt 38, 96;… Beschlüsse vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11 Rn. 9, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 14 …und vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08 Rn. 9, BGHSt 54, 1).Erforderlich ist eine förmliche oder zumindest eine konkludente, nach außen erkennbare Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Verbindung getrennt geführter oder eine Trennung sachlich zusammenhängender Strafsachen (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1998 - 3 StR 31/98 Rn. 27, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 11 …und vom 23. Juli 1986 - 3 StR 164/86 Rn. 8, BGHSt 34, 138).
- BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig
Denn das Revisionsgericht ist darauf beschränkt, die Ermessensentscheidung des Tatrichters auf Rechtsfehler zu überprüfen, und kann daher nicht etwa dessen rechtlich nicht zu beanstandende Ermessensentscheidung durch seine gegebenenfalls abweichende Einschätzung ersetzen (vgl. BGH NJW 1998, 3363, 3364).Denn durch die im Strengbeweis (Inaugenscheinnahme des Videobandes nebst Urkundsbeweis zu dessen Inhalt) und im Freibeweis (Lektüre des Buches "Masterminds of Terror") gewonnenen Erkenntnisse über die Verlautbarungen des Zeugen Fo., auf deren Inhalt sich die Beweisanträge des Generalbundesanwalts ausschließlich stützten, war das Oberlandesgericht in umfassender Weise in die Lage versetzt, den Beweiswert richt in umfassender Weise in die Lage versetzt, den Beweiswert des Zeugen Fo. in bezug auf die in sein Wissen gestellten Beweisbehauptungen prognostisch vorab zu bewerten (vgl. BGH NJW 1998, 3363, 3364 sowie BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 4 für Fälle, in denen Angaben des Auslandszeugen bereits anderweitig in die Hauptverhandlung eingeführt worden waren).
- BGH, 14.12.2011 - 5 StR 434/11
Zeugnisverweigerungsrecht (Verfahren gegen einen Verwandten; …
Dem steht die vorliegende Fallkonstellation angesichts der uneingeschränkten Möglichkeit für die Staatsanwaltschaft, ein nach § 170 Abs. 2 StPO eingestelltes Verfahren wegen eines nicht verjährten Tatvorwurfs wiederaufzugreifen (…vgl. Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 170 Rn. 50 mwN), jedoch nicht gleich (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. August 1997 - 1 StR 469/97, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 10; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 31/98, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 11; BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08, BGHSt 54, 1, 6).
- BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22
Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener …
Das Revisionsgericht ist darauf beschränkt, die tatrichterliche Ermessensentscheidung auf Rechtsfehler zu überprüfen, und kann daher nicht etwa dessen rechtlich nicht zu beanstandende Ermessensentscheidung durch seine gegebenenfalls abweichende Einschätzung ersetzen (s. BGH, Urteile vom 27. Mai 1998 - 3 StR 31/98, BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 8;… vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 12;… LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 48 (Fn. 328), 359;… MüKoStPO/Trüg/Habetha, 2. Aufl., § 244 Rn. 378). - OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer …
Es ist bereits fraglich, ob eine Wiederaufnahme der Ermittlungen ohne förmliche Verfügung und Begründung dieser Verfahrenshandlung allein durch schlüssiges Handeln überhaupt zulässig wäre; dem könnten die zum Teil einschneidenden strafprozessualen Folgen einer solchen Verfahrenshandlung entgegen stehen (vgl. dazu BGH NJW 1998, 3363; Radtke, NStZ 1999, 481). - BGH, 25.08.1999 - 3 StR 245/99
Verwerfung der Revision; Belehrung von Zeugen
Die Rüge eines Verstoßes gegen § 252 StPO i.V.m. § 52 Abs. 3 StPO ist jedenfalls deshalb unbegründet, weil es, wie der Generalbundesanwalt in seinem Antragsschreiben vom 16. Juni 1999 bereits zutreffend dargelegt hat, an der erforderlichen prozessualen Gemeinsamkeit zwischen dem Verfahren gegen die Angeklagten und dem Verfahren gegen die Zeugen D. und M. fehlt (vgl. auch BGH NStZ 1998, 469, 470 f.).
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