Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.03.1998 - 25 UF 182/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Eheliches Güterrecht; Behandlung von Steuerrückerstattungsforderungen
Verfahrensgang
- AG Köln, 25.06.1997 - 316 F 115/94
- OLG Köln, 03.03.1998 - 25 UF 182/97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3785
- FamRZ 1999, 656
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89
Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der …
Auszug aus OLG Köln, 03.03.1998 - 25 UF 182/97
Gleiches würde umgekehrt bei etwa aus dem Veranlagungszeitraum anfallenden Steuerschulden gelten (vgl. dazu BGH FamRZ 1991, 43 (48)).
- OLG Dresden, 25.06.2010 - 24 UF 800/09
Einbeziehung von Steuererstattungsansprüchen in den Zugewinnausgleich
Anknüpfend hieran sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch Ansprüche auf Steuererstattungen in den Zugewinnausgleich einbezogen worden (vgl. etwa OLG Köln, NJW 1998, 3785). - OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 126/00
Haftungsausfüllende Kausalität eines Beratungsfehlers
Die Erstattungsforderung entsteht nämlich nicht erst mit dem Erlass des Steuerbescheides (dieser begründet nur die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs, § 36 Abs. 4 EStG), sondern gemäß § 36 Abs. 1 EStG bereits mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums (vgl. dazu OLG Köln FamRZ 1999, 656 und zum umgekehrten Fall der Steuernachzahlung BGH FamRZ 1991, 1547, 1551f unter Nr. 10), also jeweils mit Ablauf des 31. Dezember der Jahre 1992 und 1993.Richtig ist auch, dass die Frage, wie eine Steuererstattung unter den Ehegatten im Innenverhältnis aufzuteilen ist, in vielen Einzelheiten umstritten ist (vgl. die Nachweise oben und aus der obergerichtlichen Rechtsprechung beispielsweise OLG Köln FamRZ 1999, 656f; OLG Düsseldorf -10. ZS-, FamRZ 1993, 70f m.w.N.).
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 22.04.1998 - 2/1 S 391/97, 2-01 S 391/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Pressemitteilung und Auszüge)
Kein Eigentum an Beute eines Betrugs
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3785
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 05.02.2009 - B 13 R 59/08 R
Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto …
Das kartenausgebende Geldinstitut hat insoweit keine Handhabe, dem durch Eingabe der Geheimzahl legitimierten Kartenbenutzer derartige Bargeldverfügungen am Geldautomaten zu verweigern, selbst wenn davon auszugehen ist, dass es das Geld nicht jedem beliebigen Benutzer des Automaten übereignen will, sondern nur dem legitimierten und (materiell) berechtigten Benutzer, dem die für die Bargeldabhebung am Geldautomaten erforderliche Karte und Geheimzahl auch persönlich zugeteilt worden ist (vgl BGH NJW 1988, 979, 980 f; Landgericht Frankfurt, NJW 1998, 3785;… Bassenge in Palandt aaO, § 929 RdNr 3;… Beckmann in juris PraxisKomm-BGB, 4. Aufl 2008, § 929 RdNr 32; Kindl in Bamberger/Roth, Beck"scher Online-Komm zum BGB, § 929 RdNr 19, Stand: November 2008;… Gößmann aaO, § 54 RdNr 12). - BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R
Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod der Berechtigten auf ein Konto bei …
Das kartenausgebende Geldinstitut hat insoweit keine Handhabe, dem durch Eingabe der Geheimzahl legitimierten Kartenbenutzer derartige Bargeldverfügungen am Geldautomaten zu verweigern, selbst wenn davon auszugehen ist, dass es das Geld nicht jedem beliebigen Benutzer des Automaten übereignen will, sondern nur dem legitimierten und (materiell) berechtigten Benutzer, dem die für die Bargeldabhebung am Geldautomaten erforderliche Karte und Geheimzahl auch persönlich zugeteilt worden ist (vgl BGH NJW 1988, 979, 980 f; Landgericht Frankfurt, NJW 1998, 3785;… Bassenge in Palandt aaO, § 929 RdNr 3;… Beckmann in juris PraxisKomm-BGB, 4. Aufl 2008, § 929 RdNr 32; Kindl in Bamberger/Roth, Beck"scher Online-Komm zum BGB, § 929 RdNr 19, Stand: November 2008;… Gößmann aaO, § 54 RdNr 12).
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