Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 04.05.2000 - 30-VI-00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzung eines Strafverfahrens bei Abhängigkeit von einer Vorfrage des öffentlichen Rechts; Rechtmäßigkeit von Vermögensvorteilen aus ärztlichen Honorarabrechnungen auf Grund möglicher Verassungswidrigkeit des Honorarverteilungsmaßstabs; Anfechtung der Ablehnung des ...
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3705
Wird zitiert von ...
- VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06
Aus Subsidiaritäts- und Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde …
Unzulässig ist danach eine Verfassungsbeschwerde, die - wie hier - gegen einen Eröffnungsbeschluss nach § 203 StPO (Beschlüsse vom 22. März 2001 - VerfGH 63/00 - und 30. August 2002 - VerfGH 106/02, 106 A/02 - vgl. auch BayVerfGH, NJW 2000, 3705) oder gegen die Anberaumung eines Termins zur Hauptverhandlung und die Terminsladung nach §§ 213, 214 StPO (BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 BvQ 36/98 -, juris; NStZ-RR 2002, 113) gerichtet ist.
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