Rechtsprechung
| BGH, 08.11.1999 - II ZB 4/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
ZPO § 233 (Fc)
- Judicialis
ZPO § 233 (Fc)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel - Rechtsanwalt - Auftrag - Mandat - Übernahme - Bestätigung
- Anwaltsblatt
§ 233 ZPO
- BRAK-Mitteilungen
Notwendigkeit der Bestätigung eines Rechtsmittelauftrags
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Verschulden des Rechtsanwalts,der einen anderen Rechtsanwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 815
- MDR 2000, 237
- BB 2000, 16
- BB 2000, 16 Ls
- AnwBl 2000, 454
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88
Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von …
Auszug aus BGH, 08.11.1999 - II ZB 4/99
Ein Rechtsanwalt, der einem anderen Anwalt einen Rechtsmittelauftrag erteilt, hat sich grundsätzlich - will er sich nicht dem Vorwurf eines Organisationsverschuldens aussetzen - von dem anderen Anwalt bestätigen zu lassen, daß dieser den Auftrag übernimmt; vorher darf er die in seinem Fristenkalender notierte Frist nicht löschen (vgl. BGHZ 105, 116;… Zöller/Greger aaO, § 233 Rdnr. 23 "Rechtsmittelauftrag" m. Nw.).Gegen diese elementare Pflicht, deren Beachtung allenfalls dann entbehrlich sein kann, wenn - was hier weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht ist - zwischen den beteiligten Rechtsanwälten Einigkeit besteht, daß das Mandat ausnahmslos übernommen wird (BGHZ 105, 116), haben die H. er Anwälte der Beklagten verstoßen.
- BGH, 19.06.2001 - VI ZB 22/01
Bestätigung des Rechtsmittelauftrages durch den zweitinstanzlichen …
Grund dafür ist, daß er im Falle der Ablehnung des Mandats durch den zunächst beauftragten Anwalt in der Lage sein muß, den Rechtsmittelauftrag noch rechtzeitig einem anderen, zur Mandatsübernahme bereiten Anwalt zu erteilen, um die Durchführung des Rechtsmittels zu gewährleisten (vgl. BGHZ 105, 116, 117 f.; BGH, Beschluß vom 8. November 1999 - II ZB 4/99 - NJW 2000, 815; Beschluß vom 7. Dezember 1993 - XI ZR 207/93 - VersR 1994, 956; Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1992 - VI ZB 21/92 - VersR 1993, 770).Verzögerungen des Postverkehrs braucht sich der Absender des Auftragsschreibens bei dieser Fallgestaltung nicht zurechnen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. September 2000 - 1 BvR 2104/99 - NJW 2001, 1566; BGHZ 105, 116, 119; BGH, Beschluß vom 7. November 1995 - XI ZB 21/95 - NJW-RR 1996, 378; vom 8. November 1999 - II ZB 4/99 - aaO; Senatsbeschluß vom 4. April 2000 - VI ZB 3/00 - NJW 2000, 3071).
Mit Recht legt das Oberlandesgericht seiner Beurteilung die vom Bundesgerichtshof im Beschluß vom 8. November 1999 (- II ZB 4/99 - NJW 2000, 815) aufgestellten Grundsätze zugrunde.
- BGH, 27.11.2001 - XI ZB 23/01
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Nichtzahlung des Anwaltshonorars
a) Eine in erster Instanz unterlegene Partei, die selbst einen Rechtsmittelauftrag erteilt, muß sich vergewissern, daß der beauftragte Rechtsanwalt zur Durchführung des Auftrags bereit ist (vgl. BGH, Beschluß vom 19. September 1994 - II ZB 7/94, NJW 1994, 3101, 3102; zu der entsprechenden Sorgfaltspflicht eines erstinstanzlichen Rechtsanwalts vgl.: BGHZ 105, 116, 117 f.; BGH, Beschluß vom 8. November 1999 - II ZB 4/99, NJW 2000, 815). - OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 4 U 222/99
Betriebshaftpflichtversicherung - außerordentliche Kündigung wegen …
Nur wenn ein Rechtsmittelauftrag erteilt wird, ist der erstinstanzliche Bevollmächtigte solange für die Wahrung der Berufungsfrist verantwortlich, bis die Annahme des Rechtsmittelauftrages bestätigt ist (BGH, NJW 2000, 815).
- BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01
Pflichten des erstinstanzlichen Anwalts bei Beauftragung eines zweitinstanzlichen …
Zwar hat ein erstinstanzlicher Prozeßbevollmächtigter, der von seinem Mandanten mit einem Rechtsmittelauftrag betraut ist, in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, daß der Rechtsmittelanwalt den Auftrag rechtzeitig innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist bestätigt (BGH, Beschluß vom 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00 - NJW 2001, 1576 unter II 1; vom 8. November 1999 - II ZB 4/99 - NJW 2000, 815 unter II; vom 16. Juli 1997 - XII ZB 64/97 - FamRZ 1998, 97 unter II 2 a und ständig). - BGH, 25.11.2004 - VII ZR 225/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der …
Nach den vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen streicht Frau Sch. entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 8. November 1999 - II ZB 4/99, NJW 2000, 815) Rechtsmittelfristen erst dann, wenn der beauftragte Rechtsanwalt die Übernahme von Rechtsmittelauftrag und Fristenkontrolle schriftlich bestätigt hat. - BGH, 02.02.2000 - XII ZB 59/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Rechtsmittelfrist durch …
Besteht eine entsprechende Abrede zwischen den beiden Rechtsanwälten nicht, so durfte die in dem Fristenkalender von Rechtsanwalt B. korrekt eingetragene Berufungsfrist nicht gelöscht werden, bevor Rechtsanwalt R. bestätigt hatte, daß er das Mandat übernimmt (BGHZ 105, 116; BGH, Beschluß vom 8. November 1999 - II ZB 4/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - LG Mönchengladbach, 12.05.2005 - 10 O 333/04
Zur Sittenwidrigkeit einer von der Lebensgefährtin des Hauptschuldners …
Denn bei der Beurteilung der finanziellen Überforderung sind nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH anderweitige Sicherheiten des Kreditgebers grundsätzlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sie das Haftungsrisiko des Mitverpflichteten oder Bürgen in rechtlich gesicherter Weise auf ein vertretbares Maß beschränken (BGH, NJW 2000, 815, 816).
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Rechtsprechung
| LG Bonn, 16.04.1999 - 1 O 186/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Staatshaftung wegen verspäteter Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- zbb-online.com (Leitsatz)
EGV Art. 189 Abs. 3; GG Art. 34, 14; BGB § 839; KWG § 6 Abs. 4
Staatshaftung wegen Nichtumsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie auch bei gegen die Richtlinie erhobener Nichtigkeitsklage vor dem EuGH - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoß des § 6 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) gegen Verfassungsrecht oder Gemeinschaftsrecht; Haftung des Staates bei fehlerhafter Umsetzung des EG-Rechts; Bestehen einer Pflicht zur fristgerechten Umsetzung von Richtlinien ; Schutz aller Einlagen durch die ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kreditwesen; Staatshaftung wegen Nichtumsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 189 Abs. 3 EGV
Staatshaftung wegen verspäteter Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie
Papierfundstellen
- NJW 2000, 815
- ZIP 1999, 959
- NVwZ 2000, 480 (Ls.)
- EuZW 1999, 732
- WM 1999, 1972
- BB 2000, 384
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung …
Das Landgericht hat unter Bezugnahme auf seine Entscheidung in einer Parallelsache, die in ZIP 1999, 959 = NJW 2000, 815 veröffentlicht ist, einen qualifizierten Verstoß der Beklagten gegen das Gemeinschaftsrecht angenommen, die Kausalität für den eingetretenen Schaden bejaht und die Beklagte dementsprechend verurteilt, an die Kläger jeweils 39.450 DM - das ist der Gegenwert von 20.000 ECU im Zeitpunkt des Entschädigungsfalls - nebst Zinsen Zug um Zug gegen Abtretung eines entsprechenden Anteils an der zur Konkurstabelle festgestellten Forderung zu zahlen. - LG Bonn, 10.11.1999 - 1 O 55/99
Voraussetzungen des gemeinschaftsrechtlichen Entschädigungsanspruchs für die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99
Bundesrepublik Deutschland ist wegen verspäteter Umsetzung der EG-Richtlinie vom …
Diese Voraussetzungen sind gegeben, wie die Kammer bereits in den beiden Urteilen vom 16.04.1999 (ZIP 1999, 959 und 1 O 152/98), ausgeführt hat.Rn. 91 Dies gilt - wie bereits in den Urteilen der Kammer vom 16.04.1999 (1 O 152/98 und 1 O 186/98) angedeutet - auch dann, wenn eine Belehrung in der Form des § 23 a KWG erfolgt ist.".
- LG Bonn, 04.10.1999 - 1 O 55/99
Haftung der Bundesrepublik wegen verspäteter Umsetzung der …
1.Für Schäden die einem Bürger durch die nicht rechtzeitige Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie entstanden sind, hat die Bundesrepublik Deutschland nach den vom EuGH in der Rechtssache Francovich (ZIP 1991, 1610) entwickelten Grundsätzen Schadensersatz zu leisten (im Anschluss an LG Bonn ZIP 1999, 959).
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