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Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 31.01.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99, 5 PKH 25.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,587
BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99, 5 PKH 25.00 (https://dejure.org/2000,587)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2000 - 5 C 43.99, 5 PKH 25.00 (https://dejure.org/2000,587)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 5 C 43.99, 5 PKH 25.00 (https://dejure.org/2000,587)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 2; EinglH-VO § 8
    Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Kraftfahrzeug, Hilfe zur Beschaffung eines-

  • Judicialis

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 2; ; EinglH-VO § 8

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges

  • Wolters Kluwer

    Eingliederungshilfe - Beschaffung eines Kraftfahrzeuges

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhifle und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 2; EinglH-VO § 8
    Sozialhilferecht - Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Kraftfahrzeug, Hilfe zur Beschaffung eines -.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 328
  • NJW 2001, 1367 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 326
  • DVBl 2001, 562
  • DÖV 2001, 385
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77

    Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99
    Dazu gehört - wie der Senat aus der Bezeichnung des Hauptzwecks geschlossen hat - auch, dass die Notwendigkeit der Benutzung ständig, nicht nur vereinzelt und gelegentlich besteht (Urteil vom 27. Oktober 1977 - BVerwG 5 C 15.77 - BVerwGE 55, 31, = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 8 S. 15).

    Denn zu § 10 Abs. 6 EinglH-VO in seiner Fassung durch die Zweite Änderungsverordnung 1971, die dort das Tatbestandsmerkmal "regelmäßige" eingeführt hat, heißt es in der Begründung der Bundesregierung (BRDrucks 127/71 Begründung zu Nr. 11 S. 11): "... wird die Anpassung der Bestimmung insoweit an die für die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges geltende Regelung in § 8 Abs. 1 vorgeschlagen." Was der Senat in BVerwGE 55, 31, 33 dahin formuliert hat, dass die Notwendigkeit der Benutzung ständig, nicht nur vereinzelt und gelegentlich, bestehen muss, hat der Verordnungsgeber in § 10 Abs. 6 EinglH-VO dahin ausgedrückt, dass der Behinderte wegen seiner Behinderung auf die regelmäßige Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist.

  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70

    Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99
    Der Bedürftige soll die Hilfen finden, die es ihm ermöglichen, in der Umgebung von Nicht-Hilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben (Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 5 C 32.70 - BVerwGE 36, 256, = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 3 S. 3).

    Für lediglich gelegentliche Fahrten kann die Notwendigkeit der Beschaffung eines (eigenen) Kraftfahrzeuges nicht bejaht werden (vgl. Urteile vom 11. November 1970 a.a.O. S. 257 f. bzw. S. 2 f. und vom 9. Juni 1971 - BVerwG 5 C 84.70 - Buchholz 436.01 § 8 Eingliederungshilfe-VO Nr. 2 S. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1999 - 22 A 5573/97

    Versorgung eines Behinderten mit einem KFZ zwecks Eingliederung in das …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99
    BVerwG 5 C 43.99 OVG 22 A 5573/97.
  • BVerwG, 09.06.1971 - V C 84.70

    Anspruch auf Hilfe bei der Beschaffung eines Kraftfahrzeuges zugunsten einer …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99
    Für lediglich gelegentliche Fahrten kann die Notwendigkeit der Beschaffung eines (eigenen) Kraftfahrzeuges nicht bejaht werden (…vgl. Urteile vom 11. November 1970 a.a.O. S. 257 f. bzw. S. 2 f. und vom 9. Juni 1971 - BVerwG 5 C 84.70 - Buchholz 436.01 § 8 Eingliederungshilfe-VO Nr. 2 S. 2).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den …

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Senat der Auffassung folgt, dass die Anwendung dieser Vorschrift eine regelmäßige Nutzung des Fahrzeugs (zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs: BVerwGE 55, 31 und 111, 328) im Sinne einer annähernd täglichen Nutzung voraussetzt; denn § 8 Abs. 1 Satz 2 Eingliederungshilfe-VO ist nicht bei der Auslegung von § 9 Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO heranzuziehen.
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung …

    Der Senat setzt sich damit auch nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der das Angewiesensein auf ein Kfz eine ständige, nicht nur vereinzelte oder nur gelegentliche Nutzung voraussetzen soll (BVerwGE 55, 31, 33; 111, 328, 330 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 303/13

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines behindertengerechten …

    Dazu gehöre auch, dass die Notwendigkeit der Benutzung eines eigenen Kfz ständig bzw. regelmäßig und nicht nur vereinzelt bzw. gelegentlich bestehe (Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 20.07.2000 - 5 C 43/99 -).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 31.01.2001 - 2 A 25.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4433
VG Berlin, 31.01.2001 - 2 A 25.00 (https://dejure.org/2001,4433)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.01.2001 - 2 A 25.00 (https://dejure.org/2001,4433)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 2 A 25.00 (https://dejure.org/2001,4433)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 26 (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Klage der CDU auf Zahlung von 41 Mio. DM staatl. Parteienfinanzierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichtes auf die staatliche Parteienfinanzierung; Vorlage eines inhaltlich richtigen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Rechenschaftsberichts als Inhalt der Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung nach Art. 21 Abs. 1 S. 4 ...

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    So einfach ist die Sache nicht (Astrid Wallrabenstein; KritJustiz 2001, 89-93)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1367
  • NJW 2002, 2904 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 707 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 310
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus VG Berlin, 31.01.2001 - 2 A 25.00
    Nachdem das BVerfG im Jahr 1992 seine frühere Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben und ausgeführt hatte, dass der Staat verfassungsrechtlich nicht gehindert sei, den Parteien eine staatliche Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit zu gewähren (BVerfGE 85, 264 [285 ff.] = NJW 1992, 2545), wurde in das Parteigesetz von 1994 die jetzt geltende Regelung einer staatlichen Teilfinanzierung unter Berücksichtigung von Wählerstimmen und Zuwendungen eingeführt.

    Im Übrigen ist im Hinblick auf die vom BVerfG betonte Aufgabe des Transparenzgebots, den möglichen Einfluss des Geldes oder geldwerter Zuwendungen auf den Prozess der politischen Willensbildung des Volkes dem Wähler offen zu legen (BVerfGE 85, 264 [319ff.] = NJW 1992.2545), nicht einzusehen, dass eine vorsätzliche Falschausweisung von - auch geringeren - Spenden als unwesentlich bewertet werden kann (Cornils, VerwArch 2000, 327 [350]; vgl. Kein, NJW 2000, 1441 [1447]).

    Allerdings wurde die Änderung des Parteiengesetzes hinsichtlich der Parteienfinanzierung erforderlich, weil das BVerfG mit Urteil vom 9.4.1992 (BVerfGE 85, 264 - NJW 1992, 2545) wesentliche Teile der bisherigen staatlichen Wahlkampfkostenerstattung für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet hatte, spätestens zum 1.1.1994 eine Neuregelung zu treffen.

    Auch wenn Art. 21 I 4 GG seinem Wortlaut nach dafür spricht, dass eine möglichst vollständige Rechenschaftspflicht besteht, sind dem Gesetzgeber durch die in Art. 21 III GG eröffnete Regelungsbefugnis gewisse Einschränkungen dieser Offenlegungspflicht erlaubt, mögen sie die Form der Rechenschaftslegung oder Art und Höhe der erfassten Einnahmen betreffen (BVerfGE 85, 264 [319 ff.] = NJW 1992, 2545).

    Letztlich liegt es in der Verantwortung der Parteien selbst, den sachwidrigen Einfluss finanzkräftiger Interessenten vom sachgerechten zu unterscheiden und dem auf sie eindrängenden Druck der Interessenten zu widerstehen (BVerfGE 85, 264 [3261 = NJW 1992, 2545).

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus VG Berlin, 31.01.2001 - 2 A 25.00
    Das Parteigesetz sah in seiner ursprünglichen Fassung vom 24.7.1967 (BGBl 1, 773), seiner seit dem 1.1.1984 geltenden Fassung (Bekanntmachung der Neufassung des Parteigesetzes vom 15.2.1984. BGBl 1, 242) sowie seiner seit dem 1.1.1989 geltenden Fassung (Bekanntmachung der Neufassung des Parteigesetzes vom 3.3.1989, BGBl 1, 327) im Rahmen der Parteienfinanzierung stets nur eine Erstattung von Wahlkampfkosten vor, weil das BVerfG es in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1966 nicht als verfassungsgemäß erachtet hatte, den Parteien Zuschüsse aus Haushaltsmitteln für ihre gesamte Tätigkeit zu gewähren (BVerfGE 20, 56 [97, 102, 113] = NJW 1966, 1499).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02

    Untreue des Parteifunktionsträgers durch eigenmächtige Parteifinanzierung mittels …

    Das Gewicht dieser Risiken ergibt sich aus dem Urteil des OVG Berlin vom 12.6.2002 (OVG 3 B 2.01; VG 2 A 25.00), mit dem die Klage der X Deutschlands gegen den Rückforderungsbescheid des Präsidenten des Deutschen Bundestages über 35 Millionen DM in zweiter Instanz abgewiesen worden ist.
  • VG Berlin, 30.09.2025 - 2 K 78.24

    Berliner CDU durfte Spenden in Höhe von 800.000 Euro annehmen

    Insoweit wird verhindert, dass andere Parteien als Drittbetroffene und unter Berufung auf das wechselseitige Verhältnis der Parteien bei der ursprünglichen Mittelfestsetzung (hierzu BVerfG…, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - juris Rn. 11) mit Rechtsbehelfen gegen die Festsetzung der staatlichen Mittel zugunsten anderer Parteien deshalb vorgehen, weil im Falle der Unrichtigkeit dieser Festsetzung der eigene Anspruch höher ausfiele (…vgl. Koch, in: Ipsen, PartG, 2. Aufl.2018, § 31a Rn. 14 f.; zur abweichenden Rechtslage des Parteiengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994, BGBl I, S. 142: Urteil der Kammer vom 31. Januar 2001 - VG 2 A 25/00 ["Zaunkönig"] - NJW 2001, 1367 [1367 f.]; OVG Münster…, Urteil vom 4. Mai 1999 - 5 A 5682/97 - juris Rn. 5).
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