Rechtsprechung
| BGH, 18.01.2001 - IX ZR 223/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 675
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 675
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Steuerberater - Beendigung des Mandats - Hinweis auf Fristablauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675
Pflichten des Steuerberaters bei Beendigung des Mandats - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Steuerberatung; Hinweise bei Beendigung des Mandats
Besprechungen u.ä.
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Belehrung bei Mandatsende
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1644
- ZIP 2001, 425
- MDR 2001, 539
- VersR 2002, 501
- WM 2001, 282
- WM 2001, 739
- DB 2001, 1361
- DB 2001, 282
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.11.1996 - IX ZR 39/96
Belehrungspflicht des Rechtsanwalts bei Mandatsende im Hinblick auf einen …
Auszug aus BGH, 18.01.2001 - IX ZR 223/99
Der Auftraggeber hat zwar keinen Anspruch darauf, bei Mandatsende umfassend über die Sach- und Rechtslage sowie die sich daraus ergebende zweckmäßige künftige Sachbehandlung unterrichtet zu werden (…BGH, Urt. v. 24. Oktober 1996 - IX ZR 4/96, WM 1997, 77, 78; v. 28. November 1996 - IX ZR 39/96, WM 1997, 321, 322, jew. für einen Fall der Anwaltshaftung).Der Steuerberater muß aber, ebenso wie der Rechtsanwalt, auf eine ihm erkennbare Gefahr, die dem Auftraggeber bei Beendigung des Mandats insbesondere durch den mit einem Rechtsverlust verbundenen Ablauf einer Frist droht, jedenfalls dann hinweisen, wenn er die Gefahr selbst mitverursacht hat (BGH, Urt. v. 28. November 1996 aaO).
- BGH, 24.10.1996 - IX ZR 4/96
Pflichten des Rechtsanwalts bei Entziehung des Mandats
Auszug aus BGH, 18.01.2001 - IX ZR 223/99
Der Auftraggeber hat zwar keinen Anspruch darauf, bei Mandatsende umfassend über die Sach- und Rechtslage sowie die sich daraus ergebende zweckmäßige künftige Sachbehandlung unterrichtet zu werden (BGH, Urt. v. 24. Oktober 1996 - IX ZR 4/96, WM 1997, 77, 78; v. 28. November 1996 - IX ZR 39/96, WM 1997, 321, 322, jew. für einen Fall der Anwaltshaftung). - BGH, 11.12.1997 - IX ZR 278/96
Begriff der nahestehenden Person
Auszug aus BGH, 18.01.2001 - IX ZR 223/99
Anders ist es nur, wenn er etwas versäumt, was in den Bereich seiner Eigenverantwortung fällt (…BGH, Urt. v. 15. April 1997 - IX ZR 70/96, WM 1997, 1396, 1398 m.w.N.; v. 11. Dezember 1997 - IX ZR 278/96, WM 1998, 302, 304). - BGH, 15.04.1997 - IX ZR 70/96
Beratungspflichten eines Steuerberaters; Steuerliche Anerkennung von mündlich …
Auszug aus BGH, 18.01.2001 - IX ZR 223/99
Anders ist es nur, wenn er etwas versäumt, was in den Bereich seiner Eigenverantwortung fällt (BGH, Urt. v. 15. April 1997 - IX ZR 70/96, WM 1997, 1396, 1398 m.w.N.; v. 11. Dezember 1997 - IX ZR 278/96, WM 1998, 302, 304).
- OLG Köln, 14.06.2007 - 8 U 60/06
Unbegründete Schadensersatzforderung gegen Steuerberater
Der Auftraggeber hat zwar keinen Anspruch darauf, bei Mandatsende umfassend über die Sach- und Rechtslage sowie die sich daraus ergebende zweckmäßige künftige Sachbehandlung unterrichtet zu werden (BGH NJW 2001, 1644).Der Steuerberater muss auf eine ihm erkennbare Gefahr, die dem Auftraggeber bei Beendigung des Mandats droht, jedenfalls dann hinweisen, wenn er die Gefahr selbst mitverursacht hat oder der Mandant für den Berater erkennbar auf Grund von dessen früherem Verhalten darauf vertraut, dass dieser das Erforderliche von sich aus veranlassen werde (BGH NJW 2001, 1644).
- OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für …
Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Schadensursache nicht in der Verantwortungssphäre des gerade wegen seiner Sachkunde hinzugezogenen Beraters liegt, sondern in einem Bereich entstanden ist, den der Mandant eigenverantwortlich zu gestalten und überwachen hatte, und dass der Mandant die nach der Sachlage im eigenen Interesse gebotene Sorgfalt außer acht gelassen hat (BGH NJW 1992, 307, 309; NJW 1996, 2929, 2932; NJW 1997, 2238, 2239; NJW 1998, 1486, 1488; NJW 2001, 1644, 1645). - OLG München, 04.07.2025 - 19 U 3738/24
Energieeffizienz, Förderzusage, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
Rn. 72 Die Klägerin durfte auch nicht für den Beklagten erkennbar auf Grund früheren Verhaltens seinerseits darauf vertrauen, dass dieser das für die Fristwahrung Erforderliche von sich aus veranlassen werde (vgl. BGH, Urteil v. 18.01.2001, Az. IX ZR 223/99, juris Rz. 7).
- OLG Celle, 28.10.2024 - 20 U 8/24
Steuerberater; Geschäftsbesorgungsvertrag; Umfassende Tatsachenermittlung; …
Der Steuerberater muss aber auf eine ihm erkennbare Gefahr, die dem Auftraggeber bei Beendigung des Mandats insbesondere durch den mit einem Rechtsverlust verbundenen Ablauf einer Frist droht, jedenfalls dann hinweisen, wenn er die Gefahr selbst mitverursacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2001 - IX ZR 223/99, NJW 2001, 1644 (1645);… BeckOGK BGB/Teichmann, aaO § 675 Rn. 1371). - OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 U 230/03
Geltendmachung von Schmerzensgeld wegen eines während eines Fußballspiels …
Deshalb führen auch geringfügige Regelverstöße in wettbewerbstypischen Risikolagen, die auf Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Unvermögen oder Müdigkeit beruhen, nicht zur Haftung des beteiligten Spielers (BGH Urt. Vom 1.04.2003 Seite 6, BGHZ 63, 140[142 ff]; OLG Stuttgart, MDR 2000, 1432; OLG Hamburg, VersR 2002, 501 f).Allein die unstreitigen Verletzungsfolgen begründen noch keinen Anscheinsbeweis für eine haftungsbegründende Sorgfaltspflichtverletzung oder ein schuldhaftes Handeln (OLG Hamburg, VersR 2002, 501 f.) Auch wenn der Entscheidung des Schiedsrichters bei der Beurteilung des Regelverstoßes und der hieraus resultierenden Schadensersatzpflicht allenfalls indizielle Bedeutung zukommt, oblag es dem Kläger weitere Tatsachen vorzutragen, aus denen sich die Verantwortlichkeit des Beklagten zu 1) nach § 276 BGB ergab.
- OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
Wirtschaftsprüfer; Steuerberater; Kündigung eines Beratervertrages; Anfertigung …
Daran ändert es nichts, wenn die den Beklagten auf ihren Wunsch zur Verfügung gestellten Aufstellungen ganz oder teilweise unzutreffend gewesen sein sollten; ein gerade wegen seiner besonderen Sachkunde hinzugezogener rechtlicher oder steuerlicher Berater kann seinem Mandanten nicht als Mitverschulden anlasten, ihn nicht oder nicht ausreichend kontrolliert und hierbei seinerseits Fehler begangen zu haben (BGH NJW 1997, 2238, 2239; NJW 1998, 1486, 1488; NJW-RR 2001, 201, 204; NJW 2001, 1644, 1645). - BGH, 12.01.2012 - IX ZR 143/09
Steuerberaterhaftung: Beginn der Verjährungsfrist für einen …
Rn. 2 Sollte das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Senats zur Haftung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts wegen Verletzung nachvertraglicher Pflichten abgewichen sein (BGH, Urteil vom 23. November 1995 - IX ZR 225/94, NJW 1996, 842; vom 28. November 1996 - IX ZR 39/96, NJW 1997, 1302, 1303; vom 18. Januar 2001 - IX ZR 223/99, NJW 2001, 1644, 1645), wäre dies nicht entscheidungserheblich. - OLG Hamburg, 18.06.2007 - 12 U 51/06
Anwaltliches Berufsrecht: Schadensersatzpflicht des Anwalts bei unterlassenem …
Die Regeln des Anscheinsbeweises sind jedoch unanwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verschiedene Verhaltensweisen ernsthaft in Betracht kommen und die Aufgabe des Beraters lediglich darin besteht, dem Mandanten durch die erforderlichen fachlichen Informationen eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen (BGH WM 19199, 645; NJW 2001, 1644; NJW 2004, 2817). - OLG Frankfurt, 15.01.2008 - 10 U 87/05 In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nämlich anerkannt, dass im Falle einer Mandatsbeendigung ein Rechtsanwalt seinen Mandanten jedenfalls dann auf den drohenden Eintritt der Verjährung hinweisen muss, wenn er diesbezüglich bisher nichts unternommen und statt dessen durch entsprechende Dispositionen das Risiko der Verjährung erhöht hatte (BGH NJW 1993, 1779 ff., 1780; BGH NJW 1997, 1302 ff., 1302; BGH NJW 2001, 1644 ff., 1645).
- KG, 14.09.2004 - 7 U 304/03
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer Mietzinseinziehung des …
Damit ist das Sicherungsrecht aus § 1123 BGB aus dem Haftungsverbund ausgeschieden und kann zu Begründung der Forderung nicht mehr herangezogen werden (vergl. auch BGH NJW 2001, 1644). - LG Aachen, 06.10.2006 - 8 O 56/06
Vergütungsanspruch eines Steuerberaters aufgrund Steuerberatungsvertrags i.R.e. …
- KG, 29.01.2008 - 9 U 77/07
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