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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1764
BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00 (https://dejure.org/2001,1764)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00 (https://dejure.org/2001,1764)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 1 BvR 1063/00 (https://dejure.org/2001,1764)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2620
  • DVBl 2001, 1519
  • AnwBl 2001, 509
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum anwaltlichen Werberecht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121; 76, 196; 82, 18).

    Den Rechtsanwälten muss für interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. nur BVerfGE 82, 18 ).

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Rechtsanwaltsberuf

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum anwaltlichen Werberecht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121; 76, 196; 82, 18).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00
    Rn. 22 4. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung folgt aus § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswerts aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. dazu BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00

    Werbung eines Fachanwalts für Strafrecht mit bestimmten Tätigkeitsgebieten

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00
    Hieran hat sich auch nach der Bundesrechtsanwaltsordnung von 1994 und der Berufsordnung von 1996 nichts geändert (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 1635 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2001 - 1 BvR 494/00 -, Umdruck S. 6).
  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht …

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum anwaltlichen Werberecht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121; 76, 196; 82, 18).
  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1630/98

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Anwaltliches …

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00
    Hieran hat sich auch nach der Bundesrechtsanwaltsordnung von 1994 und der Berufsordnung von 1996 nichts geändert (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 1635 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2001 - 1 BvR 494/00 -, Umdruck S. 6).
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann anwaltliche Werbung verboten werden, die die Gefahr einer Irreführung der Rechtsuchenden begründet (BVerfG, NJW 2001, 2620, 2621).
  • BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13

    Anwaltliches Berufsrecht: Belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer über die …

    Verboten werden können danach unter anderem Werbemethoden, die Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens sind (…BVerfG [Kammer], NJW 2004, 2656 aaO; 2001, 2620 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im …

    Verboten werden kann daher neben solchen Werbemethoden, die Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens sind, insbesondere diejenige Werbung, die Gefahr läuft, den Rechtsuchenden in die Irre zu führen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2620).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16

    Rügeverfahren, Selbstreinigungsverfahren, berufsrechtlich (un-)zulässige …

    Verboten werden können danach unter anderem Werbemethoden, die Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens sind (…BVerfG [Kammer], NJW 2004, 2656 aaO; 2001, 2620 m.w.N.).
  • BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 19/04

    Fachanwaltsbezeichnungen nur auf zwei Fachgebieten?

    Im übrigen haben bisher weder der Senat noch das Bundesverfassungsgericht die Begrenzung der Tätigkeitsschwerpunkte beanstandet (vgl. BVerfG Beschl. v. 6.7.2001 - 1 BvR 1063/00 = BRAK-Mitt. 2001, 225; Beschl. v. 25.4.2001 - 1 BvR 494/00 = Anw.Bl. 2001, 510; BGH Beschl. v. 26.5.1997 - AnwZ/B 67/96, NJW 1997, 2522, 2523 noch zur Rechtslage vor Erlaß der BORA).
  • AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 490/14

    Werbung des Anwalts mit Pin-Up-Kalender

    Werbemethoden, die hiernach Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich an der Erzielung eines Gewinns des Rechtsanwalts orientierten Verhaltens sind, verstoßen gegen das Gebot rein sachlicher Werbung (BVerfG Kammer, NJW 2004, 2656; 2001, 2620 m.w.N.).
  • AGH Bayern, 06.02.2007 - BayAGH II - 14/06

    Werbung - Zur Verwendung des Begriffs "Associates" auf dem Briefbogen

    Eine Täuschung des Rechtsverkehrs (vgl. BVerfG NJW 2001, 2620;… Hartung-Römermann, a.a.O., Rn. 35 zu § 9 BerufsO) entfällt zudem dadurch, dass im Briefkopf klargestellt wird ("Associates:"), wer mit "& Associates" in der Kurzbezeichnung gemeint ist (…vgl. Henssler/ Prütting, BRAO, 2. Aufl., Rn 19 zu § 43 b BRAO).
  • LG Leipzig, 04.01.2002 - 2 HKO 8701/01

    Angabe von Tätigkeitsfeldern im Internet-Angebot einer Rechtsanwaltssozietät

    Das Grundrecht der Berufsfreiheit gebietet es, Rechtsanwälten im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum zu lassen für interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt (vgl. BVerfG NJW 2001, 2620).
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