Berufsordnung für Rechtsanwälte
Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34) |
Zweiter Abschnitt - Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit der Werbung (§§ 6 - 10) |
(1) 1Unabhängig von Fachanwaltsbezeichnungen darf Teilbereiche der Berufstätigkeit nur benennen, wer seinen Angaben entsprechende Kenntnisse nachweisen kann, die in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben wurden. 2Wer qualifizierende Zusätze verwendet, muss zusätzlich über entsprechende theoretische Kenntnisse verfügen und auf dem benannten Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen sein.
(2) Benennungen nach Absatz 1 sind unzulässig, soweit sie die Gefahr einer Verwechslung mit Fachanwaltschaften begründen oder sonst irreführend sind.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten bei gemeinschaftlicher Berufsausübung und bei anderer beruflicher Zusammenarbeit entsprechend.
Rechtsprechung zu § 7 BORA
88 Entscheidungen zu § 7 BORA in unserer Datenbank:
- BGH, 05.12.2016 - AnwZ (Brfg) 31/14
Fachanwalt wirbt zusätzlich mit "Spezialist für Erbrecht" - darf er das?
Zum selben Verfahren:
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 2 AGH 20/12
Anforderungen an die Verwendung der Bezeichnung "Spezialist" durch einen ...
- BGH, 28.10.2015 - AnwZ (Brfg) 31/14
Zulässigkeit der Bezeichnung als Spezialist bei Verwendung dieses Begriffs durch ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 2 AGH 20/12
- BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13
Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 01.03.2013 - 4 U 120/12
Berufsrechts- und Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung der Bezeichnung ...
- OLG Karlsruhe, 01.03.2013 - 4 U 120/12
- AnwG Frankfurt/Main, 09.01.2020 - IV AG 27/19
Zur Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als "Verkehrsrechtsexperte" und ...
- OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 3/14
Unlautere Werbung mit Spezialisierungshinweisen eines Rechtsanwalts; ...
- AGH Schleswig-Holstein, 05.02.2009 - 2 AGH 6/07
Die Bezeichnung Rechtsanwälte für Arbeitsrecht ist irreführend
- BGH, 18.10.2012 - I ZR 137/11
Steuerbüro
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - 2 AGH 36/10
Berufswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts als "Zertifizierter ...
Querverweise
Auf § 7 BORA verweisen folgende Vorschriften:
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Pflichten bei der Berufsausübung
- Anwendungsbereich
- § 34 (Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwälte)