Berufsordnung für Rechtsanwälte
Erlassen von der Satzungsversammlung der BundesrechtsanwaltskammerZuletzt geändert durch Beschluss der Satzungsversammlung vom 26.05.2025, veröffentlicht auf brak.de am 08.09.2025, m.W.v. 01.12.2025
Erster Teil
§ 1Freiheit der Advokatur
Zweiter TeilPflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34)
Erster Abschnitt
§ 2Verschwiegenheit
§ 3Interessenwiderstreit
§ 4Fremdgelder und andere Vermögenswerte
§ 5Kanzlei, weitere Kanzlei und Zweigstelle
§ 5aKenntnisse im Berufsrecht
Zweiter Abschnitt
§ 6Werbung
§ 7Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit
§ 7aMediation
§ 8Kundgabe gemeinschaftlicher Berufsausübung und anderer beruflicher Zusammenarbeit
§ 9Kurzbezeichnungen
§ 10Informationspflichten
Dritter Abschnitt
§ 11Mandatsbearbeitung und Unterrichtung der Mandantschaft
§ 12Umgehungsverbot
§ 13(aufgehoben)
§ 14Zustellungen
§ 15Mandatswechsel
§ 16Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe
§ 16aAblehnung der Beratungshilfe
§ 17Zurückbehaltung vonHandakten
§ 18Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit
Vierter Abschnitt
Fünfter Abschnitt
Sechster Abschnitt
§ 24(weggefallen)
§ 25Beanstandungen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
§ 26Beschäftigung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie anderen Mitarbeitenden
§ 27Beteiligung Dritter
§ 28Ausbildungsverhältnisse
Siebter Abschnitt
§ 29(aufgehoben)
§ 29aZwischenanwaltliche Korrespondenz im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
§ 29bEinschaltung ausländischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Achter Abschnitt
§ 30Geltung der Berufsordnung bei beruflicher Zusammenarbeit
§ 31Maßnahmen zur Einhaltung des Berufsrechts
§ 32Beendigung einer gemeinschaftlichen Berufsausübung
§ 33(weggefallen)
Neunter AbschnittAnwendungsbereich (§ 34)
§ 34Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Dritter Teil
§ 35Inkrafttreten