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Deutschland

Berufsordnung für Rechtsanwälte

Erlassen von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer

Zuletzt geändert durch Beschluss der Satzungsversammlung vom 26.05.2025, veröffentlicht auf brak.de am 08.09.2025, m.W.v. 01.12.2025

Erster Teil

§ 1Freiheit der Advokatur

Zweiter Teil
Erster Abschnitt

§ 2Verschwiegenheit

§ 3Interessenwiderstreit

§ 4Fremdgelder und andere Vermögenswerte

§ 5Kanzlei, weitere Kanzlei und Zweigstelle

§ 5aKenntnisse im Berufsrecht

Zweiter Abschnitt

§ 6Werbung

§ 7Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit

§ 7aMediation

§ 8Kundgabe gemeinschaftlicher Berufsausübung und anderer beruflicher Zusammenarbeit

§ 9Kurzbezeichnungen

§ 10Informationspflichten

Dritter Abschnitt

§ 11Mandatsbearbeitung und Unterrichtung der Mandantschaft

§ 12Umgehungsverbot

§ 13(aufgehoben)

§ 14Zustellungen

§ 15Mandatswechsel

§ 16Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe

§ 16aAblehnung der Beratungshilfe

§ 17Zurückbehaltung vonHandakten

§ 18Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit

Vierter Abschnitt

§ 19Akteneinsicht

§ 20Berufstracht

Fünfter Abschnitt

§ 21Vergütungsvereinbarung

§ 22Gebühren- und Honorarteilung

§ 23Abrechnungsverhalten

Sechster Abschnitt

§ 24(weggefallen)

§ 25Beanstandungen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

§ 26Beschäftigung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie anderen Mitarbeitenden

§ 27Beteiligung Dritter

§ 28Ausbildungsverhältnisse

Siebter Abschnitt

§ 29(aufgehoben)

§ 29aZwischenanwaltliche Korrespondenz im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr

§ 29bEinschaltung ausländischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Achter Abschnitt

§ 30Geltung der Berufsordnung bei beruflicher Zusammenarbeit

§ 31Maßnahmen zur Einhaltung des Berufsrechts

§ 32Beendigung einer gemeinschaftlichen Berufsausübung

§ 33(weggefallen)

Neunter Abschnitt

§ 34Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Dritter Teil

§ 35Inkrafttreten

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