Deutschland

Berufsordnung für Rechtsanwälte

Erlassen von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer

Zuletzt geändert durch Beschluss vom 29./30.04.2022

Erster Teil

§ 1 Freiheit der Advokatur

Zweiter Teil
Erster Abschnitt

§ 2 Verschwiegenheit

§ 3 Interessenwiderstreit

§ 4 Fremdgelder und andere Vermögenswerte

§ 5 Kanzlei, weitere Kanzlei und Zweigstelle

§ 5a Kenntnisse im Berufsrecht

Zweiter Abschnitt

§ 6 Werbung

§ 7 Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit

§ 7a Mediator

§ 8 Kundgabe gemeinschaftlicher Berufsausübung und anderer beruflicher Zusammenarbeit

§ 9 Kurzbezeichnungen

§ 10 Briefbögen

Dritter Abschnitt

§ 11 Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten

§ 12 Umgehung des Gegenanwalts

§ 13 (aufgehoben)

§ 14 Zustellungen

§ 15 Mandatswechsel

§ 16 Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

§ 16a Ablehnung der Beratungshilfe

§ 17 Zurückbehaltung von Handakten

§ 18 Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit

Vierter Abschnitt

§ 19 Akteneinsicht

§ 20 Berufstracht

Fünfter Abschnitt

§ 21 Honorarvereinbarung

§ 22 Gebühren- und Honorarteilung

§ 23 Abrechnungsverhalten

Sechster Abschnitt

§ 24 Pflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer

§ 25 Beanstandungen gegenüber Kollegen

§ 26 Beschäftigung von Rechtsanwälten und anderen Mitarbeitern

§ 27 Beteiligung Dritter

§ 28 Ausbildungsverhältnisse

Siebter Abschnitt

§ 29 (aufgehoben)

§ 29a Zwischenanwaltliche Korrespondenz im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr

§ 29b Einschaltung eines ausländischen Rechtsanwalts

Achter Abschnitt

§ 30 (aufgehoben)

§ 31 (aufgehoben)

§ 32 Beendigung einer gemeinschaftlichen Berufsausübung

§ 33 Geltung der Berufsordnung bei beruflicher Zusammenarbeit

Neunter Abschnitt

§ 34 Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwälte

Dritter Teil

§ 35 In-Kraft-Treten und Ausfertigung

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