Berufsordnung für Rechtsanwälte
Erlassen von der Satzungsversammlung der BundesrechtsanwaltskammerZuletzt geändert durch Beschluss vom 29./30.04.2022
Erster Teil
§ 1 Freiheit der Advokatur
Zweiter TeilPflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34)
Erster Abschnitt
§ 2 Verschwiegenheit
§ 3 Interessenwiderstreit
§ 4 Fremdgelder und andere Vermögenswerte
§ 5 Kanzlei, weitere Kanzlei und Zweigstelle
§ 5a Kenntnisse im Berufsrecht
Zweiter Abschnitt
§ 6 Werbung
§ 7 Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit
§ 7a Mediator
§ 8 Kundgabe gemeinschaftlicher Berufsausübung und anderer beruflicher Zusammenarbeit
§ 9 Kurzbezeichnungen
§ 10 Briefbögen
Dritter Abschnitt
§ 11 Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten
§ 12 Umgehung des Gegenanwalts
§ 13 (aufgehoben)
§ 14 Zustellungen
§ 15 Mandatswechsel
§ 16 Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
§ 16a Ablehnung der Beratungshilfe
§ 17 Zurückbehaltung von Handakten
§ 18 Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit
Vierter Abschnitt
Fünfter Abschnitt
Sechster Abschnitt
§ 24 Pflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer
§ 25 Beanstandungen gegenüber Kollegen
§ 26 Beschäftigung von Rechtsanwälten und anderen Mitarbeitern
§ 27 Beteiligung Dritter
§ 28 Ausbildungsverhältnisse
Siebter Abschnitt
§ 29 (aufgehoben)
§ 29a Zwischenanwaltliche Korrespondenz im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
§ 29b Einschaltung eines ausländischen Rechtsanwalts
Achter Abschnitt
§ 30 (aufgehoben)
§ 31 (aufgehoben)
§ 32 Beendigung einer gemeinschaftlichen Berufsausübung
§ 33 Geltung der Berufsordnung bei beruflicher Zusammenarbeit
Neunter AbschnittAnwendungsbereich (§ 34)
§ 34 Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwälte
Dritter Teil
§ 35 In-Kraft-Treten und Ausfertigung