Berufsordnung für Rechtsanwälte
| Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34) |
| Dritter Abschnitt - Besondere Berufspflichten bei der Annahme, Wahrnehmung und Beendigung des Mandats (§§ 11 - 18) |
Werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vermittelnd, schlichtend oder als Mediatorin oder Mediator tätig, so unterliegen sie den Regeln des Berufsrechts.
Vorschrift neugefaßt durch den Beschluss der Satzungsversammlung vom 05.12.2022
hilfe und Beratungshilfe § 16aAblehnung der Beratungshilfe § 17Zurückbehaltung vonHandakten § 18Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 18 BORA
9 Entscheidungen zu § 18 BORA in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 R 936/18
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei ...
- BSG, 16.11.2023 - B 12 R 7/23 B
Befreiung eines Rechtsanwalts von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen ...
- AGH Baden-Württemberg, 28.04.2001 - AGH 6/00
Verwendung der Bezeichnung Mediator auf einem Anwaltsbriefbogen als Verstoß gegen ...
- AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20
Zulassung als Syndikusrechtsanwältin Anstellung bei einem nichtanwaltlichen ...
- OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 11 U 4/16
Rechtanwaltshaftung: Beratungspflichten des Anwaltsmediators in einer ...
- BGH, 25.08.2022 - AnwZ (Brfg) 3/22
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei ...
- OLG Celle, 26.08.2025 - 2 ORs 96/25
Parteiverrat; Mediation; Parteiverrat durch anwaltliche Vertretung nach ...
- BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01
Zulässigkeit der Bezeichnung als Mediator
- AGH Nordrhein-Westfalen, 19.11.1999 - 1 ZU 50/99
Berufsrecht; Zulässigkeit der Bezeichnung Mediator im Briefkopf