Berufsordnung für Rechtsanwälte
Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34) |
Dritter Abschnitt - Besondere Berufspflichten bei der Annahme, Wahrnehmung und Beendigung des Mandats (§§ 11 - 18) |
Zitiervorschläge
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§ 11Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten
§ 12Umgehung des Gegenanwalts
§ 13(aufgehoben)
§ 14Zustellungen
§ 15Mandatswechsel
§ 16Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
§ 16aAblehnung der Beratungshilfe
§ 17Zurückbehaltung von Handakten
§ 18Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit
Rechtsprechung zu § 18 BORA
7 Entscheidungen zu § 18 BORA in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 R 936/18
(Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ...
- OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 11 U 4/16
Rechtanwaltshaftung: Beratungspflichten des Anwaltsmediators in einer ...
- AGH Baden-Württemberg, 28.04.2001 - AGH 6/00
Verwendung der Bezeichnung Mediator auf einem Anwaltsbriefbogen als Verstoß gegen ...
- AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20
- BGH, 25.08.2022 - AnwZ (Brfg) 3/22
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei ...
- BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01
Zulässigkeit der Bezeichnung als Mediator
- AGH Nordrhein-Westfalen, 19.11.1999 - 1 ZU 50/99
Berufsrecht; Zulässigkeit der Bezeichnung Mediator im Briefkopf