Berufsordnung für Rechtsanwälte

   Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34)   
   Dritter Abschnitt - Besondere Berufspflichten bei der Annahme, Wahrnehmung und Beendigung des Mandats (§§ 11 - 18)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BORA/13.html
§ 13 BORA (https://dejure.org/gesetze/BORA/13.html)
§ 13 BORA
§ 13 Berufsordnung für Rechtsanwälte (https://dejure.org/gesetze/BORA/13.html)
§ 13 Berufsordnung für Rechtsanwälte
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Textdarstellung

  

§ 13

(aufgehoben)

Amtliche Anmerkung:

Aufgehoben durch Entscheidung des BVerfG vom 14.12.1999, BGBl 2000 I, 54 = BRAK-Mitt. 2000, 36

Rechtsprechung zu § 13 BORA

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