Berufsordnung für Rechtsanwälte
Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34) |
Dritter Abschnitt - Besondere Berufspflichten bei der Annahme, Wahrnehmung und Beendigung des Mandats (§§ 11 - 18) |
1Der Rechtsanwalt hat ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit dem Datum versehen unverzüglich zu erteilen. 2Wenn der Rechtsanwalt bei einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung die Mitwirkung verweigert, muss er dies dem Absender unverzüglich mitteilen.
Fassung aufgrund des Beschlusses der Satzungsversammlung vom 19.05.2017
Rechtsprechung zu § 14 BORA
61 Entscheidungen zu § 14 BORA in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 02.05.2023 - 5 StS 2/22
Verteidigung; Pflichtverteidiger; Zweck; Beiordnung; funktionstüchtige ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.11.2014 - 2 AGH 9/14
Keine Bekenntnispflicht
Zum selben Verfahren:
- AnwG Düsseldorf, 17.03.2014 - 3 EV 546/12
Anwalt darf auch "nein" sagen
- BGH, 26.10.2015 - AnwSt (R) 4/15
Berufspflichten des Rechtsanwalts: Mitwirkung an Zustellungen von Anwalt zu ...
- AnwG Düsseldorf, 17.03.2014 - 3 EV 546/12
- VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142
Nachbarbeschwerde, Flussbühne, Lärmimmissionen
- AGH Brandenburg, 25.01.2021 - AGH II 1/20
Geldbuße wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Nicht rechtzeitige Zurücksendung ...
- AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12
Voraussetzungen der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei im ...
- AnwG Köln, 21.01.2014 - 10 EV 32/13
Berufsrechte und -pflichten: Pflicht zur Rücksendung eines Empfangsbekenntnisses
- OVG Niedersachsen, 14.01.2022 - 13 ME 435/21
Wiedereinsetzungsantrag sowie Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen eine ...
- OLG Köln, 05.11.2021 - 15 W 64/21