Berufsordnung für Rechtsanwälte
Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34) |
Zweiter Abschnitt - Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit der Werbung (§§ 6 - 10) |
(1) Der Rechtsanwalt darf über seine Dienstleistung und seine Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind.
(2) 1Die Angabe von Erfolgs- und Umsatzzahlen ist unzulässig, wenn sie irreführend ist. 2Hinweise auf Mandate und Mandanten sind nur zulässig, soweit der Mandant ausdrücklich eingewilligt hat.
(3) Der Rechtsanwalt darf nicht daran mitwirken, dass Dritte für ihn Werbung betreiben, die ihm selbst verboten ist.
Fassung aufgrund des Beschlusses der Satzungsversammlung vom 10./11.11.2014
Rechtsprechung zu § 6 BORA
128 Entscheidungen zu § 6 BORA in unserer Datenbank:
- AnwG Köln, 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15
Berufsrechtliches Verfahren, Erfolgshonorar
Zum selben Verfahren:
- AGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 2 AGH 3/19
Anwaltswerbung mit Pin-up-Kalender: Alles unzulässig
- AGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 2 AGH 3/19
- BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13
Anwaltliches Berufsrecht: Belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer über die ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 05.03.2015 - 1 BvR 3362/14
Strenge Regeln für Schockwerbung durch Rechtsanwälte
- BVerfG, 05.03.2015 - 1 BvR 3362/14
- BGH, 25.04.2019 - AnwZ (Brfg) 57/18
Erteilung einer missbilligenden Belehrung hinsichtlich Unterlassung der ...
- OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 179/17
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung von Anwälten wie der Teilnahme an einem ...
- BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 47/15
Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen, ...
Zum selben Verfahren:
- AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15
Anwaltsroben darf man nicht bedrucken oder besticken
- AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15
- OLG Hamm, 07.03.2013 - 4 U 162/12
"Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld" kann eine zulässige ...
- BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15
Anwaltliches Berufsrecht: Abgrenzung einer einfachen Belehrung von einem ...
Querverweise
Auf § 6 BORA verweisen folgende Vorschriften:
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Pflichten bei der Berufsausübung
- Anwendungsbereich
- § 34 (Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwälte)