Berufsordnung für Rechtsanwälte
| Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34) |
| Zweiter Abschnitt - Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit der Werbung (§§ 6 - 10) |
(1) 1[Allgemeine Informationen] Vor Abschluss des Mandatsvertrags oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen müssen den Mandantinnen und Mandanten die Angaben gemäß § 2 Abs. 1 Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung zur Verfügung gestellt werden. 2Berufsausübungsgesellschaften haben zusätzlich die Namen etwaiger persönlich haftender Gesellschafterinnen und Gesellschafter zur Verfügung zu stellen. 3Dafür genügt ein Verweis auf das elektronische Rechtsanwaltsverzeichnis (§ 31 Bundesrechtsanwaltsordnung) oder andere öffentlich zugängliche Register, wenn sich die Namen daraus ergeben.
(2) 1[Informationen auf Anfrage] Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere zur Prüfung von möglichen Interessenkollisionen und Tätigkeitsverboten wegen Vorbefassung (§ 43a Abs. 4, § 45 Bundesrechtsanwaltsordnung), hat eine Berufsausübungsgesellschaft auf Anfrage die in der Sozietät tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mitzuteilen. 2Die Mitteilung kann durch einen Verweis auf das elektronische Rechtsanwaltsverzeichnis (§ 31 Bundesrechtsanwaltsordnung) ersetzt werden, wenn sich die Namen daraus ergeben. 3Die Mitteilungspflicht gilt entsprechend hinsichtlich der anwaltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Einzelanwältin oder eines Einzelanwalts. 4Zur Feststellung von Haftungsverhältnissen sind auf Anfrage Auskünfte gemäß Abs. 1 Satz 2 und 3 zu erteilen, wenn sich die Haftungsverhältnisse seit Beginn des Mandats geändert haben.
Fassung aufgrund des Beschlusses der Satzungsversammlung vom 26.05.2025
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Rechtsprechung zu § 10 BORA
66 Entscheidungen zu § 10 BORA in unserer Datenbank:
- AGH Bayern, 01.02.2022 - BayAGH II - 3 - 9/21
Anwaltsgerichtliche Maßnahmen bei Verstößen gegen anwaltliche Kardinalpflichten - ...
Zum selben Verfahren:
- AGH Bayern, 21.07.2021 - BayAGH II - 3 - 9/21
Vorläufiges Berufs- oder Vertretungsverbot bei Ausschluss aus der ...
- BGH, 17.02.2023 - AnwSt (R) 4/22
Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft wegen Verletzung anwaltlicher ...
- AGH Bayern, 21.07.2021 - BayAGH II - 3 - 9/21
- BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
Zweigstellenbriefbogen
Zum selben Verfahren:
- LG Erfurt, 23.06.2010 - 7 O 2036/09
Kennzeichung eines Standorts im Briefbogen
- OLG Jena, 30.03.2011 - 2 U 569/10
Anforderungen an die Kennzeichnung einer Zweigstelle eines Rechtsanwaltsbüros
- LG Erfurt, 23.06.2010 - 7 O 2036/09
- BGH, 24.09.2015 - AnwZ (Brfg) 31/15
Anwaltliche Berufspflichtverletzung: Briefbogengestaltung bei mehreren ...
- BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09
Verfassungsmäßigkeit einer berufsrechtlichen Maßnahme gegen einen Rechtsanwalt ...
- AGH Hamburg, 19.04.2001 - II ZU 9/00
Pflicht zur Nennung aller Anwälte auf Briefbogen einer Großkanzlei; Eingriff in ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 05.08.2002 - AnwZ (B) 33/01
Namensangabe sämtlicher Rechtsanwälte einer Partnership englischen Rechts
- BGH, 05.08.2002 - AnwZ (B) 33/01