Berufsordnung für Rechtsanwälte
Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34) |
Zweiter Abschnitt - Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit der Werbung (§§ 6 - 10) |
(1) 1Der Rechtsanwalt hat auf Briefbögen seine Kanzleianschrift anzugeben. 2Kanzleianschrift ist die im Rechtsanwaltsverzeichnis als solche eingetragene Anschrift (§ 31 Abs. 3 Nr. 2 Halbsatz 1, § 27 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). 3Werden mehrere Kanzleien, eine oder mehrere Zweigstellen unterhalten, so ist für jeden auf den Briefbögen Genannten seine Kanzleianschrift anzugeben.
(2) 1Auf Briefbögen müssen auch bei Verwendung einer Kurzbezeichnung die Namen sämtlicher Gesellschafter mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen aufgeführt werden. 2Gleiches gilt für Namen anderer Personen, die in einer Kurzbezeichnung gemäß § 9 enthalten sind. 3Es muss mindestens eine der Kurzbezeichnung entsprechende Zahl von Gesellschaftern, Angestellten oder freien Mitarbeitern auf den Briefbögen namentlich aufgeführt werden.
(3) Bei beruflicher Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe sind die jeweiligen Berufsbezeichnungen anzugeben.
(4) Ausgeschiedene Kanzleiinhaber, Gesellschafter, Angestellte oder freie Mitarbeiter können auf den Briefbögen nur weitergeführt werden, wenn ihr Ausscheiden kenntlich gemacht wird.
Fassung aufgrund des Beschlusses der Satzungsversammlung vom 09.05.2016
Rechtsprechung zu § 10 BORA
55 Entscheidungen zu § 10 BORA in unserer Datenbank:
- BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
Zweigstellenbriefbogen
- BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09
Pflicht aus § 10 Abs 1 S 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte zur namentlichen ...
- BGH, 24.09.2015 - AnwZ (Brfg) 31/15
Anwaltliche Berufspflichtverletzung: Briefbogengestaltung bei mehreren ...
- OLG Jena, 30.03.2011 - 2 U 569/10
Anforderungen an die Kennzeichnung einer Zweigstelle eines Rechtsanwaltsbüros
Zum selben Verfahren:
- LG Erfurt, 23.06.2010 - 7 O 2036/09
Kennzeichung eines Standorts im Briefbogen
- LG Erfurt, 23.06.2010 - 7 O 2036/09
- AGH Bayern, 01.02.2022 - BayAGH II - 3 - 9/21
BayAGH II, 3, 9/21
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 20.11.2007 - 1 BvR 2482/07
Verfassungsmäßigkeit eines belehrenden Hinweises der Rechtsanwaltskammer
Zum selben Verfahren:
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.04.2006 - 2 ZU 17/05
Zulässigkeit des Zusatzes "und Kollegen" in dem Briefkopf eines ...
- BGH, 13.08.2007 - AnwZ (B) 51/06
Zulässigkeit eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen eines belehrenden ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.04.2006 - 2 ZU 17/05
Querverweise
Auf § 10 BORA verweisen folgende Vorschriften:
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Pflichten bei der Berufsausübung
- Anwendungsbereich
- § 34 (Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwälte)