Berufsordnung für Rechtsanwälte
| Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34) |
| Erster Abschnitt - Allgemeine Berufs- und Grundpflichten (§§ 2 - 5a) |
(1) 1Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen keine widerstreitenden Interessen vertreten. 2Sie dürfen in einem laufenden Mandat auch keine Vermögenswerte von der Mandantin oder dem Mandanten und/oder der Anspruchsgegnerin oder dem Anspruchsgegner zum Zweck der treuhänderischen Verwaltung oder Verwahrung für beide Parteien entgegennehmen.
(2) Wer erkennt, dass er entgegen § 43a Abs. 4 bis 6 BRAO tätig geworden ist, hat unverzüglich die Mandantschaft zu informieren und alle Mandate in derselben Rechtssache zu beenden.
(3) 1Eine gemeinschaftliche Berufsausübung im Sinne von § 43a Abs. 4 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung liegt bei Bürogemeinschaften (§ 59q Bundesrechtsanwaltsordnung) nicht vor. 2Eine Sozietätserstreckung gilt auch für individuell erteilte Mandate.
(4) 1Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen in einem Mandat nach § 43a Abs. 4 Satz 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (Befreiung von der Sozietätserstreckung mit Zustimmung der Mandantinnen und Mandanten) nur tätig werden, wenn durch getrennte Bearbeitung die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht sichergestellt ist. 2Dafür ist, über die allgemeinen Anforderungen des § 2 hinaus, insbesondere erforderlich
3Die Einhaltung dieser Vorkehrungen ist zum jeweiligen Mandat zu dokumentieren.
Fassung aufgrund des Beschlusses der Satzungsversammlung vom 26.05.2025
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Rechtsprechung zu § 3 BORA
165 Entscheidungen zu § 3 BORA in unserer Datenbank:
- AGH Bayern, 24.04.2012 - BayAGH II - 16/11
Anwaltssache: Tätigkeitsverbot für einen anderen Rechtsanwalt einer neuen ...
- OLG Brandenburg, 09.04.2025 - 4 U 144/23
Schadensersatzanspruch eines Sachwalters gegen den Geschäftsführer einer GmbH ...
- AGH Hamburg, 26.09.2018 - AGH I ZU 1/18
Verstoß gegen anwaltliche Berufspflichten: Verstoß gegen das Verbot der ...
- VerfGH Bayern, 22.07.2019 - 64-VI-16
Verstoß gegen Willkürverbot und Substanziierungsgebot
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 13.10.2016 - 4 C 16.1291
Auslegung des Begriffs der "selben" Rechtssache
- VGH Bayern, 13.10.2016 - 4 C 16.1291
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2024 - 13 S 365/22
Qualifikation der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 05.04.2019 - 2 AGH 21/18
Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen Parteiverrats und des ...
- BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13
Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und ...
- OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25
Voraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments; Versagung der ...
- AGH Bayern, 28.04.2025 - BayAGH II - 3 - 1/24
Sofortige Beschwerde, Rechtsanwaltskammer, Anwaltsgerichtliche Maßnahme, ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 3 BORA
| 11.08.2003 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 3 Abs. 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte) | BGBl. I S. 1672 |