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Berufsordnung für Rechtsanwälte
| Dritter Teil - Schlussbestimmungen (§ 35) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Berufsordnung für Rechtsanwälte (https://dejure.org/gesetze/BORA/__paste_norm__.html)
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(1) Diese Berufsordnung ist am 11. März 1997 in Kraft getreten.
(2) Die Ausfertigung und das Inkrafttreten ändernder Beschlüsse der Satzungsversammlung richten sich nach den §§ 191d, e der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Vorschrift neugefaßt durch den Beschluss der Satzungsversammlung vom 25.11.2024
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Rechtsprechung zu § 35 BORA
2 Entscheidungen zu § 35 BORA in unserer Datenbank:
- BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 89/98
Verbot der Sternsozietät
- AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.1998 - 1 ZU 10/98
Inkrafttreten der Berufsordnung; Sternsozietäten