Berufsordnung für Rechtsanwälte
Zweiter Teil - Pflichten bei der Berufsausübung (§§ 2 - 34) |
Sechster Abschnitt - Besondere Berufspflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer, deren Mitgliedern und gegenüber Mitarbeitern (§§ 24 - 28) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 25 BORA
4 Entscheidungen zu § 25 BORA in unserer Datenbank:
- AnwG Frankfurt/Main, 03.08.2015 - IV AG 52/14
Berufsrechte und -pflichten: Beanstandung gegenüber Kollegen
- AnwG Köln, 20.05.2009 - 10 EV 330/07
Kein Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht bei Veröffentlichung anonymisierter ...
- OLG Karlsruhe, 04.03.2013 - 6 U 16/13
- AGH Nordrhein-Westfalen, 01.10.2010 - 2 AGH 43/10
Berufsrechtliche Auswirkung des unmittelbaren Wendens eines Rechtsanwalts an die ...
Querverweise
Auf § 25 BORA verweisen folgende Vorschriften:
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Pflichten bei der Berufsausübung
- Anwendungsbereich
- § 34 (Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwälte)