Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 12 U 230/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 467 Satz 2; ; BGB § 635; ; BGB § 638; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzpflicht von Mangelfolgeschäden beim Werkvertrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schlechterfüllung ; Schadensersatz ; Bauträgervertrag; Nutzungsvorteile; Entfernter Mangelfolgeschaden ; Werkmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 27.07.1999 - 1 O 37/97
- OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 12 U 230/99
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3483 (Ls.)
- NJW-RR 2001, 1462
- BauR 2001, 1605
- ZfBR 2001, 547
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.11.1966 - VII ZR 79/65
Begriff des engen Mangelfolgeschadens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 12 U 230/99
Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, daß entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1967, 340, 341) die Finanzierungskosten zu dem unmittelbaren Mangelfolgeschaden zählen, der von dem Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB erfaßt wird, auf den sich die Kläger nach Vollziehung der Wandelung nicht mehr berufen können.Wenn das vom Bundesgerichtshof in dem oben genannten Fall (BGH NJW 1967, 340) für Finanzierungskosten bejaht wurde, kann es nicht in erster Linie darauf ankommen, daß sich der Schaden an einem anderen Rechtsgut, etwa dem sonstigen Vermögen des Auftraggebers eingestellt hat.
- BGH, 30.01.1992 - VII ZR 86/90
Kriterien für die Zuordnung einer Werkleistung zur fünfjährigen Verjährungsfrist …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 12 U 230/99
Bei der Herstellung von maßangefertigten Einbauküchen kann es sich sogar um Arbeiten an einem Gebäude im Sinne des § 638 BGB handeln (BGH BauR 1992, 369), woraus folgt, daß der entsprechende Aufwand im engen sachlichen Zusammenhang mit den Baukosten steht. - BGH, 15.03.1990 - VII ZR 311/88
Entbehrlichkeit der Aufforderung zu fristgerechter Mängelbeseitigung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 12 U 230/99
Daß derart schädliche Auswirkungen auf weitere Bauteile oder Ausstattungen des Gebäudes zum unmittelbaren Mangelfolgeschaden gehören, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wegen des engen Zusammenhangs mit fehlerhaften Bauleistung anerkannt (BGH BauR 1990, 466, 467: Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., B § 13 Rdnr. 287). - BGH, 17.05.1982 - VII ZR 199/81
Entferntere Mangelfolgeschäden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 12 U 230/99
Zur Abgrenzung zwischen der Gewährleistung und der Haftung aus positiver Vertragsverletzung, auf die die Kläger allein noch zurückgreifen können, ist darauf abzustellen, ob der geltend gemachte Folgeschaden eng mit dem Werkmangel zusammenhängt (BGH BauR 1982, 489, 490).
- OLG Bremen, 29.10.2008 - 1 U 47/08
Höhe der Vergütung im Rahmen eines Werkvertrages bei verstecktem Dissens
Eine Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflichten der Klägerin, die beim BGB-Vertrag aus § 242 BGB folgen (vgl. z.B. HansOLG Bremen NJW-RR 2001, 1462), kann vorliegend nicht festgestellt werden. - OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 21 U 44/01
Rechte des Bestellers nach vollzogener Wandelung eines Bauträgervertrages; …
Auf die Berufung der P... wies das Oberlandesgericht Düsseldorf durch Urteil vom 11.05.2000 (Az.: 12 U 230/99) die Klage insgesamt mit der Begründung ab, dass die Kläger mit der Geltendmachung unmittelbarer Mangelfolgeschäden nach der Vollziehung der Wandlung ausgeschlossen seien.Darüber hinaus seien die Beklagten verpflichtet, ihnen die im Verfahren 1 O 37/97 LG Duisburg/ 12 U 230/99 OLG Düsseldorf angefallenen, der Höhe nach unstreitigen Kosten von 30.384,42 DM zu erstatten.
Rn. 18 Die Akten 8 O 304/94 LG Duisburg und 1 = 37/99 LG Duisburg / 12 U 230/99 OLG Düsseldorf sind beigezogen worden.
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 13 W 1754/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BRAGO § 6; ; BGB § 421
- rechtsportal.de
BRAGO § 6; BGB § 421
Vergütung des Rechtsanwalts bei Vertretung von Mitgliedern einer Sozietät im Passivprozess - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsanwaltsgebühr; Vertretung einer GbR; Mehrvertretungszuschlag
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2001 - 3 O 2859/97
- OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 13 W 1754/01
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3483
- Rpfleger 2001, 514
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 13 W 1754/01
Diese Rechtsprechung bedarf, soweit die BGB-Gesellschaft als solche verklagt wird, in Zukunft einer grundsätzlichen Überprüfung im Hinblick darauf, daß der BGH zwischenzeitlich die Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft als solche anerkannt hat (BGH NJW 2001, 1056 ff). - OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
Begründetheit des Mehrvertretungszuschlages in einem Passivprozess gegen eine …
Auszug aus OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 13 W 1754/01
Die wohl überwiegende, im einzelnen jedoch noch differenzierende Meinung sieht in der Anwaltssozietät eine BGB-Gesellschaft und bejaht zumindest im Passivprozeß eine Personenmehrheit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO (…Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAG 0, 14. Aufl. 1999, § 6 Anm. 14; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2000, 333 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 17.03.1997 - 8 W 509/97
Mehrvertretungszuschlag bei Tätigkeit für eine BGB -Gesellschaft
Auszug aus OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 13 W 1754/01
Daher seien nicht die einzelnen Mitglieder der Sozietät Auftraggeber, sondern die BGB-Gesellschaft als teilrechtsfähiges Gebilde (OLG Nürnberg MDR 1997, S. 689 f).
- OLG Schleswig, 07.04.2003 - 9 W 37/03
Mehrvertretungszuschlag bei Klage gegen die Mitglieder einer Anwaltssozietät
Demgemäß ist die Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags im Passivprozess auch in der neueren Rechtsprechung anerkannt (OLG Nürnberg, RPfleger 2001, 514 f.; OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 260 f.). - OLG Saarbrücken, 16.10.2001 - 6 W 311/01
Mehrvertretungszuschlag für Vertretung einer BGB -Gesellschaft
Auch unter Berücksichtigung der genannten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes steht dem Rechtsanwalt bei der Vertretung einer Anwaltssozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft auf der Passivseite der Mehrvertretungszuschlag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO jedenfalls dann zu, wenn nicht nur die Gesellschaft als solche, sondern allein oder daneben die einzelnen Gesellschafter als Gesamtschuldner verklagt werden (OLG Nürnberg, Rpfleger 2001, 514). - LG Mönchengladbach, 17.06.2003 - 5 T 220/03
Rechtsanwälte als Streitgenossen, Selbstvertretung, notwendige Kosten der …
Denn nach der zwischenzeitlich ganz überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte können Rechtsanwälte, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Anspruch genommen werden, eine nach § 6 Abs. 1 BRAGO erhöhte Prozessgebühr abrechnen (OLG Koblenz, MDR 2002, 721; OLG Saarbrücken, zitiert nach JURIS Dokumenten-Nr.: KORE525042002; OLG Nürnberg, NJW 2001, 3483; OLG München, zitiert nach JURIS Dokumenten-Nr.: KORE5000182002; a.A. für den Aktivprozess OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 645). - OLG Köln, 24.07.2002 - 17 W 141/02 Rn. 5 Mit dieser Beurteilung sieht sich der Senat auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Nürnberg (NJW 2001, 3483).
- OLG Köln, 22.07.2002 - 17 W 111/02 Die BGB-Gesellschaft ist als rechtsfähige Person aber selbständiger Auftraggeber des Rechtsanwalts ohne Rücksicht auf die Zahl der persönlich haftenden Gesellschafter, so dass eine Erhöhung der Prozessgebühr nach § 6 Abs. 1 BRAGO nicht in Betracht kommt (ebenso: OLG Karlsruhe MDR 2001, 596 = NJW 2001, 1072; OLG Nürnberg NJW 2001, 3483;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 6 Rn. 10; Wertenbruch NJW 2002, 324, 327).
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