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Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 31.08.1999

Rechtsprechung
   KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7156
KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98 (https://dejure.org/1999,7156)
KG, Entscheidung vom 07.09.1999 - 1 W 4291/98 (https://dejure.org/1999,7156)
KG, Entscheidung vom 07. September 1999 - 1 W 4291/98 (https://dejure.org/1999,7156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines (früheren) privatschriftlichen Testaments der Erblasserin auf Grund der zum Zeitpunkt der Errichtung eines notariell beglaubigten Testaments vorliegenden Testierunfähigkeit der Erblasserin; Anforderungen an die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 903
  • FamRZ 2000, 912
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur …

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066).

    Bei verbleibenden unbehebbaren Zweifeln trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten (Frankfurt NJW-RR 1996, 1159) trifft im FamFG-Verfahren die Feststellungslast den, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft (KG NJW 2001, 903; Thüringer OLG NJW-RR 2005, 1247).

    Rn. 54 Hiernach bestehen keine aus objektivierbaren Tatsachen oder Hilfstatsachen herleitbare Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung, die Anlass geben könnten, sie durch Einholung des Gutachtens eines psychiatrischen oder nervenfachärztlichen Sachverständigen zu klären (vgl. KG FamRZ 2000, 912;… Palandt-Weidlich, a.a.O. Rdz. 12).

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich der Testierfähigkeit des …

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066; vgl. auch Senat, NJW-RR 2012, 1100).

    Rn. 34 Aus Pflegebedürftigkeit der Stufe 3, einer Skoliose (Deformation der Wirbelsäule), der Notwendigkeit der Rollstuhlbenutzung, drei oder vier nicht näher beschriebenen Aneurysmen (Ruptur?) sowie der Behauptung der Beteiligten zu 2, die Erblasserin sei in den letzten 20 Jahren "in die Demenz abgedriftet", lassen sich auf objektivierbare Tatsachen oder Hilfstatsachen gegründete Zweifel an der Testierfähigkeit der Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht herleiten, die Anlass geben könnten, sie durch Einholung des Gutachtens eines psychiatrischen oder nervenfachärztlichen Sachverständigen zu klären (vgl. KG FamRZ 2000, 912;… Palandt-Weidlich, a.a.O. Rdz. 12).

  • LG Wuppertal, 05.12.2022 - 2 O 317/21

    Testament, Testamentsanfechtung, Motivirrtum, Anfechtung, Motiv, Irrtum, …

    Die irrige Annahme der von der Erblasserin vorausgesetzten Entwicklung muss zwar nicht im Testament zum Ausdruck kommen, um anfechtbar zu sein (…vgl. Leipold a.a.O., Rn. 38); hier liefert die wortgetreue Erklärung dazu im Testament aber den Beweis, dass sich die Erblasserin von dieser Vorstellung bestimmend leiten ließ (vgl. BGH, NJW 1965, 584; KG, NJW 2001, 903, 906).
  • KG, 09.05.2019 - 19 W 30/19

    Erbscheinssache: Testierfähigkeit des Erblassers; Testamentsanfechtung aufgrund …

    Bei verbleibenden Zweifeln trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten trifft die Feststellungslast auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit denjenigen, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. KG v. 7.9.1999, 1 W 4291/98, Rn. 5).

    Zu überflüssigen und nur ergänzenden Beweiserhebungen ist das Gericht nicht verpflichtet (vgl. KG v. 7.9.1999, 1 W 4291/98, Rn. 9).

    Es bedurfte deshalb auch nicht der von der Beschwerdeführerin angeregten Einholung eines Sachverständigengutachtens oder der Beiziehung weiterer Krankenunterlagen (vgl. dazu KG v. 7.9.1999, 1 W 4291/98).

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - 3 Wx 116/13

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Nachlassgericht bei behaupteter …

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066; vgl. auch Senat, NJW-RR 2012, 1100).

    Rn. 44 (b)Damit sind aus objektivierbaren Tatsachen oder Hilfstatsachen herleitbare Zweifel an der Testierfähigkeit der Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung, die Anlass geben könnten, sie durch Einholung des Gutachtens eines psychiatrischen oder nervenfachärztlichen Sachverständigen zu klären (vgl. KG FamRZ 2000, 912;… Palandt-Weidlich, a.a.O. Rdz. 12) weder vorgetragen (vgl. § 27 Abs. 1 FamFG) noch sonst ersichtlich (vgl. § 26 FamFG).

  • KG, 19.05.2019 - 19 W 30/19

    Erfolglose Anfechtung eines Testaments; Kriterien für die Testierfähigkeit des …

    Bei verbleibenden Zweifeln trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten trifft die Feststellungslast auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit denjenigen, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. KG v. 7.9.1999, 1 W 4291/98, Rn. 5).

    Zu überflüssigen und nur ergänzenden Beweiserhebungen ist das Gericht nicht verpflichtet (vgl. KG v. 7.9.1999, 1 W 4291/98, Rn. 9).

    Es bedurfte deshalb auch nicht der von der Beschwerdeführerin angeregten Einholung eines Sachverständigengutachtens oder der Beiziehung weiterer Krankenunterlagen (vgl. dazu KG v. 7.9.1999, 1 W 4291/98).

  • OLG Hamm, 20.05.2003 - 15 W 393/01

    Testierfähigkeit eines wegen Geistesschwäche entmündigten Erblassers

    Die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als einer das Erbrecht vernichtenden Tatsache hat derjenige zu tragen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. KG, NJW 2001, 903, 904 m.w.N.).

    Die Ermittlungen sind soweit auszudehnen, bis der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, und abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (KG, NJW 2001, 903; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 1159; …

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 3 Wx 103/14

    Aufklärungspflicht Nachlassgericht - Prüfung Testierunfähigkeit des Erblassers …

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066; vgl. auch Senat, NJW-RR 2012, 1100).
  • KG, 26.07.2024 - 19 W 76/23

    Ermittlung der Testierunfähigkeit eines Erblassers bei Errichtung des Testaments

    Bei verbleibenden Zweifeln trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten trifft die Feststellungslast auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit denjenigen, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. KG v. 07.09.1999, 1 W 4291/98, Rn. 5).

    Zu überflüssigen und nur ergänzenden Beweiserhebungen ist das Gericht nicht verpflichtet (vgl. KG v. 07.09.1999, 1 W 4291/98, Rn. 9).

  • AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18

    Beauftragung eines Sachverständigen zur Frage der Testierfähigkeit

    Vielmehr hat der Arzt F. den Erblasser einen Tag nach Testamentserrichtung vollumfängliche Geschäftsfähigkeit bestätigt - wobei zu berücksichtigen ist, dass den Ausführungen des Arztes F. als Hausarzt des Erblassers jedenfalls hinsichtlich der tatsächlichen Wahrnehmungen erhebliches Gewicht beizumessen ist (vgl. KG, Beschluss v. 07.09.1999, Az.: 1 W 4291/98; Kording, ZEV 2010, 23).
  • OLG Hamm, 08.08.2019 - 10 W 94/18

    Hoferbfolge, Gütergemeinschaft, Gesamtgut, Vorbehaltsgut

  • KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04

    Erbscheinsverfahren: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde mit dem Ziel der …

  • OLG Hamm, 01.10.2010 - 15 Wx 216/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten der Sachverhaltsaufklärung im Abhilfeverfahren …

  • KG, 29.06.2023 - 19 W 161/21
  • KG, 30.06.2023 - 19 W 161/21

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Ersatzerbfolge der Abkömmlinge der …

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dejure.org Übersicht KG

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 31.08.1999 - 3 U 165/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5140
OLG Bremen, 31.08.1999 - 3 U 165/98 (https://dejure.org/1999,5140)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31.08.1999 - 3 U 165/98 (https://dejure.org/1999,5140)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31. August 1999 - 3 U 165/98 (https://dejure.org/1999,5140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Arzthaftung - Ersatz von Besuchskosten des sorgeberechtigten Elternteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zur unterhaltsrechtlichen Relevanz von Kosten für Besuche der Eltern bei einem kranken Kind

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 903 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 1300
  • VersR 2001, 595
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93

    Minderung des Unterhaltsanspruchs des unterhaltsberechtigten Ehegatten wegen …

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.1999 - 3 U 165/98
    Die Kosten hierfür fallen jedoch allein dem Besuchsberechtigten zur Last (vgl. BGH v. 9.11.1994 - XII ZR 206/93, MDR 1995, 175 = NJW 1995, 717;… Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl., Rz. 386).
  • OLG Jena, 23.10.2007 - 5 U 146/06

    Synthetische Kleidung - Mitverschulden an Verletzung durch Feuerwerkskörper

    b .Fahrtkosten von nahen Angehörigen für Krankenhausbesuche gehören zu den Heilungskosten und damit zu den Kosten, die der Schädiger nach § 249 II BGB zu ersetzen hat (Palandt-Heinrichs, Rn 9 zu § 249 BGB, 64.A.2005, für Besuchskosten der sorgeberechtigten Eltern OLG Bremen FamRZ 01, 1300).
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und …

    Rn. 43 aa) Bei der Frage der Ersatzfähigkeit dieser Kosten sind nachstehende Grundsätze zu beachten (vgl. BGH, NJW 1991, 2340 ff., juris Tz. 6 ff.; BGH, NJW 1991, 2340 ff., juris Tz. 14 ff.; KG, Schaden-Praxis 2000, 378 f., juris Tz. 28; OLG Bremen, VersR 2001, 595, juris Tz. 17 ff.):.
  • OLG Frankfurt, 05.04.2013 - 4 UF 249/12
    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn für den Umgang mit der Mutter eine zwingende medizinische Notwendigkeit bestünde (vgl. insoweit zur Anerkennung von Besuchskosten als Bedarf des Geschädigten im Deliktsrecht OLG Bremen, Urteil vom 313.9.1999, 3 U 165/98, BeckRS 2000, 01626).
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