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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 28.07.2000

Rechtsprechung
   AG Leipzig, 27.09.2000 - 49 C 5267/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6096
AG Leipzig, 27.09.2000 - 49 C 5267/00 (https://dejure.org/2000,6096)
AG Leipzig, Entscheidung vom 27.09.2000 - 49 C 5267/00 (https://dejure.org/2000,6096)
AG Leipzig, Entscheidung vom 27. September 2000 - 49 C 5267/00 (https://dejure.org/2000,6096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 537
    Mietminderung; Minderung; Graffiti; Sprühereien; Mangel; Fehler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietzinsminderungsrecht wegen Graffiti-Sprühereien; Mietvertragliche Begrenzung des Minderungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietminderung bei Graffiti?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Mietminderung bei Graffiti-Sprühereien - Graffiti-Sprühereien sind bei normalen Mieträumen kein Mietmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 537
    Graffiti-Schmierereien als Grund zur Mietminderung (Gewerberaum-Miete)?

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 613
  • NZM 2001, 102
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Berlin-Charlottenburg, 22.06.2006 - 233 C 47/06

    Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Beseitigung von Farbschmierereien an der …

    Rn. 19 Die Auffassung, es liege keine Mangel vor, wenn der Vermieter die Entstehung nicht verhindern könne (AG Leipzig, WuM 2001, 237), wird nicht geteilt.
  • AG Berlin-Mitte, 04.02.2015 - 7 C 43/14

    Keine Beschaffenheit der Hausfassade vereinbart: Graffiti ist kein Mietmangel!

    Da es sich vorliegend auch nicht um eine Luxusimmobilie bzw. eine solche handelt, die seitens des Beklagten zu repräsentativen Zwecken angemietet worden ist, besteht kein Anspruch auf Beseitigung von Graffiti an der Außenfassade (AG Leipzig, Urteil vom 27.09.2000, Az.: 49 C 5267/00).
  • LG Osnabrück, 10.02.2017 - 12 S 18/17

    Mietminderung bei fehlender Gebrauchstauglichkeit der Mietsache

    aa) Der Hinweis auf das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 27.09.2000 (veröffentlicht in NZM 2001, 102) geht fehl.
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.07.2000 - 21 U 3346/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10546
OLG München, 28.07.2000 - 21 U 3346/00 (https://dejure.org/2000,10546)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2000 - 21 U 3346/00 (https://dejure.org/2000,10546)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2000 - 21 U 3346/00 (https://dejure.org/2000,10546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur Ausstrahlung von zwei Gegendarstellungen bzgl. zweier Fernsehbeiträge; Ausstrahlung eines Gemeinschaftsprogramms über Satellit; Anspruch eines Gesellschafters auf Zustimmung gegen andere Gesellschafter; Gesellschaftliche Treuepflichten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 613
  • afp 2001, 75
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Soweit in der Rechtsprechung erwogen worden ist, die Beklagte zu 1 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts anzusehen (vgl. OLG Dresden, ZUM-RD 2000, 540, 541; OLG Jena, ZUM-RD 2000, 542 f.; OLG München, NJW 2001, 613, 614), betrafen diese Entscheidungen nicht die Frage, ob die Beklagte zu 1 als Außengesellschaft bürgerlichen Rechts rechts- und parteifähig ist.
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots einer Nachrichtenberichterstattung über die …

    Als im Rechtsverkehr unter einer eigenen Bezeichnung und einem eigenen Logo auftretende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. OLG München NJW 2001, 613 [614]; OLG Dresden NZG 2000, 1217 [1218]; OLG Saarbrücken vom 6.1.2000 - 5 W 410/99 -, zitiert nach juris) ist sie rechts- und damit nach § 50 Abs. 1 ZPO parteifähig (vgl. dazu BGH NJW 2001, 1056 [1058]).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 14 U 62/04

    BGB-Gesellschaft: Klage auf Zustimmung zu einer Geschäftsführungsmaßnahme in …

    Im rechtlichen Ausgangspunkt besteht eine Zustimmungspflicht zu Geschäftsführungsmaßnahmen nur, wenn es sich um eine notwendige Geschäftsführungsmaßnahme im Sinne von § 744 Abs. 2 BGB handelt (BGHZ 17, 181, 187) oder wenn sich der betroffene Gesellschafter weigert, obwohl der Gesellschaftszweck und das Interesse der Gesellschaft es erfordern und eine Verweigerung der Zustimmung unvertretbar ist (BGH NJW 1972, 862, 863; BGH NJW 1986, 844; OLG München NJW 2001, 613, 614) oder wenn die Maßnahme im Interesse der Gesellschaft geboten ist und den Geschäftsführern keinerlei Entscheidungsspielraum zusteht (…Münchener Kommentar-Ulmer § 709 BGB Rn. 42;… Staudinger-Habermeier § 709 BGB Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - U (Kart) 16/13

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers wegen der Einspeisung der Programme der …

    Begründet wird dies zum einen damit, dass die ARD, zumindest soweit es -wie auch im Streitfallum die Ausstrahlung von Gemeinschaftsprogrammen geht, im Rechtsverkehr unter eigener Bezeichnung als (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts auftrete, mithin rechts- und parteifähig im Sinne des § 50 Abs. 1 ZPO sei (vgl. OLG München, Urteil v. 28.7.2000 -21 U 3346/00, NJW 2001, 613 [614], Rz. 20 bei juris;… OLG Köln, Urteil v. 20.12.2013 -I-6 U 188/12, MMR 2014, 199, Rz. 23 bei juris -Tagesschau-App).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2005 - 14 U 50/05

    GmbH: Verbraucherinsolvenz des Geschäftsführers als wichtiger Grund zur …

    Im rechtlichen Ausgangspunkt besteht eine Zustimmungspflicht zu Geschäftsführungsmaßnahmen nur, wenn sich der betroffene Gesellschafter weigert, obwohl der Gesellschaftszweck und das Interesse der Gesellschaft es erfordern und eine Verweigerung der Zustimmung unvertretbar ist (BGH NJW 1972, 862, 863; BGH NJW 1986, 844; OLG München NJW 2001, 613, 614).
  • KG, 07.05.2007 - 23 U 31/06

    Pflicht zur Zustimmung des Gesellschafters einer Bietergemeinschaft zur …

    Ein Anspruch eines Gesellschafters auf Zustimmung gegen andere Gesellschafter wird in Rechtsprechung und Schrifttum nur ausnahmsweise angenommen, wenn es sich um eine notwendige Geschäftsführungsmaßnahme im Sinne des § 744 Abs. 2 BGB handelt oder sich der betroffene Gesellschafter ohne vertretbaren Grund weigert zuzustimmen, obgleich der Gesellschaftszweck und das Interesse der Gesellschaft es erfordern (OLG Stuttgart Urteil vom 08.02.2006 - 14 U 62/04, zitiert nach juris; OLG München NJW 2001, Seite 613; BGH NJW 1972, 862/863 unter Bezugnahme auf RGZ 87, 329 ff., 331 und 162, 78 ff., 83;… enger: Erman/Westermann, BGB 10. Aufl., § 709 Rn. 9 f. und Münchener Kommentar/Ulmer, BGB 3. Aufl., § 709 Rn. 40 ff.).
  • OLG Köln, 17.10.2000 - 15 U 78/00
    Ob dies nicht jedenfalls jetzt hinreichend geschehen ist, nachdem die Klägerin mit ihrem Zustimmungsverlangen gegenüber der Beklagten gescheitert ist und auch ihre Klage gegen den Bayerischen Rundfunk keinen Erfolg hatte (vgl. dazu das Urteil des OLG München vom 28.7.2000- 21 U 3346/00, Bl. 180ff d.A.), hat allerdings nicht der Senat zu entscheiden.
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