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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2002 - III ZR 37/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,890
BGH, 11.04.2002 - III ZR 37/01 (https://dejure.org/2002,890)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2002 - III ZR 37/01 (https://dejure.org/2002,890)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2002 - III ZR 37/01 (https://dejure.org/2002,890)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 652 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Maklervertrag nur bei ausdrücklichem Provisionsverlangen

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Maklervertrag, Zustandekommen eines Maklervertrags zwischen Verkäufermakler und Käufer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklervertragsabschluss bei Ablehnung durch den Maklerkunden? (IBR 2002, 335)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1945
  • ZIP 2002, 1091
  • MDR 2002, 938
  • NZM 2002, 533
  • ZMR 2002, 677
  • VersR 2002, 707
  • WM 2003, 382
  • DB 2003, 992 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.2001 - III ZR 296/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - III ZR 37/01
    Tut er dies, so begründet der Umstand, daß er sich gleichwohl die Dienste des Maklers gefallen läßt, keine Provisionspflicht, insbesondere setzt er sich mit diesem tatsächlichen Verhalten nicht in Widerspruch zu seiner ablehnenden Erklärung (Senatsurteil vom 6. Dezember 2001 - III ZR 296/00 - NJW 2002, 817 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 393/04

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Ohne weiteres braucht der Kaufinteressent in einem solchen Fall nicht damit zu rechnen, dass der Makler auch von ihm eine Provision erwartet (BGHZ 95, 393, 395; BGH, Urteile vom 2. Juli 1986 - IVa ZR 246/84 - NJW-RR 1986, 1496, 1497 = WM 1986, 1390, 1391; vom 4. Oktober 1995 - IV ZR 163/94 - NJW-RR 1996, 114; Senatsurteile vom 20. Juni 1996 - III ZR 219/95 - NJW-RR 1996, 1459; vom 17. September 1998 - III ZR 174/97 - NJW-RR 1999, 361, 362; vom 6. Dezember 2001 - III ZR 296/00 - NJW 2002, 817 und vom 11. April 2002 - III ZR 37/01 - NJW 2002, 1945 = ZIP 2002, 1091, 1092).

    Sie gelten ebenso, wenn der Makler anlässlich einer Anfrage des Interessenten diesem von sich aus weitere Objekte offeriert (vgl. etwa die dem Senatsurteil vom 11. April 2002 aaO zugrunde liegende Fallgestaltung) und darüber hinaus, entgegen einer verbreiteten Meinung, auch dann, wenn der Kunde - wie hier - ohne Bezugnahme auf ein Inserat oder ein sonstiges Einzelangebot des Maklers Kontakt zu diesem aufnimmt, um sich Objekte aus dessen "Bestand" benennen zu lassen.

  • BGH, 16.11.2006 - III ZR 57/06

    Anforderungen an das Provisionsverlangen eines Maklers

    Ein ausdrückliches Provisionsverlangen im Exposé reicht im Allgemeinen als ein solcher "deutlicher Hinweis", wie ihn die Rechtsprechung fordert, aus (vgl. Senatsurteil vom 11. April 2002 - III ZR 37/01 - NJW 2002, 1945).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09

    Maklervertrag: Konkludenter Vertragsabschluss; Bemessung der Maklervergütung bei …

    Wenn der Makler seine Hilfe nicht eindeutig von einer Provisionszahlung des Interessenten abhängig gemacht hat, ist das im Zweifel nicht der Fall (BGH NJW 2002, 1945;… Reuter in Staudinger, a.a.O., § 653 BGB Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02

    Maklergemeinschaftsgeschäft: Provisionsanspruch des einen Maklers bei …

    Tut er dies, begründet der Umstand, dass sich der Interessent gleichwohl die Dienste des Maklers gefallen lässt, keine Provisionspflicht (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt BGH NJW 2002, 817; NJW 2002, 1945).
  • LG Berlin, 09.12.2011 - 19 O 284/11

    Vorkenntnis des Käufers vom Objekt: Anspruch auf Maklerlohn?

    Nimmt ein Kaufinteressent sodann in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt er "damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrages annehmen will." (so BGH, Urt. v. 11.4.2002 - III ZR 37/01 = NJW 2002, 1945 - juris Rn. 9. Ebenso KG, Urt. v. 31.8.2000 - 10 U 8170/99 - juris Rn. 26).
  • AG München, 27.10.2011 - 222 C 5991/11

    Deutliche Worte...

    Rn. 26 Ein Maklervertrag kommt demnach erst zustande, wenn der Interessent nach Zugang eines ausdrücklichen Provisionsverlangens weitere Dienste des Maklers in Anspruch nimmt (BGH NJW 2002, 1945).
  • LG Münster, 18.01.2013 - 23 O 45/12

    Auskunftsansprüche im Rahmen der Berechnung von Vermittlungsprovisionen für …

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Interessent diese entgegennimmt und dabei weiß, dass der Makler beabsichtigt, bei Abschluss des Hauptvertrages vom Interessenten eine Vergütung zu erhalten (BGH NJW 1984, 232; BGH NJW 2002, 1945; Palandt-Sprau, BGB, § 652 Rdnr.4).

    Das Gefallenlassen der Maklerdienste steht dann auch nicht im Widerspruch zu der ablehnenden Erklärung (BGH NJW 2002, 817; BGH NJW 2002, 1945).

  • OLG Stuttgart, 24.09.2003 - 3 U 85/03

    Maklerlohnanspruch des Immobilienmaklers: Erfordernisse für den Abschluss eines …

    In den Fällen, in denen aus der Sicht des Kunden, wie vorliegend, die Möglichkeit besteht, dass der Makler (auch) für die Gegenseite tätig ist, hat dieser nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH unmissverständlich klarzustellen, dass er aufgrund eines eigenständigen Vertrages im Erfolgsfalle (auch) vom Käufer Provision beanspruchen will (BGHZ 95, 393, 398; BGH NJW-RR 1991, 371 f; BGH NJW-RR 1996, 114; BGH NJW-RR 1996, 1459 f; BGH NJW-RR 1997, 506 f; BGH NJW-RR 1999, 361 f; BGH NJW 2000, 282 ff sowie BGH NJW 2002, 817 f und BGH NJW 2002, 1945 f).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der so angesprochene Interessent vor Inanspruchnahme der Maklerdienste ausdrücklich erklärt, eine Willenserklärung dieses Inhalts nicht abgeben zu wollen (vgl. nur BGHZ 95, 393 ff; BGH NJW 2002, 1945 f; Schwerdtner;… a. a. O., Rn. 99, 107, 111, 116 ff).

  • LG Lübeck, 05.08.2024 - 10 O 36/24

    Haftung des Immobilienmaklers: Aufklärungspflicht über die Zulässigkeit der …

    Das geeignete Mittel hierzu ist regelmäßig ein ausdrückliches Provisionsverlangen (BGH vom 11.4.2002, Az. III ZR 37/01; BGH vom 7.7.2016, Az. I ZR 30/15).

    Die Inanspruchnahme von Maklerdiensten wie die Übermittlung von Informationen an den Kaufinteressenten und die Durchführung von Besichtigungsterminen, die allein dem Verkäufer geschuldet sind, genügt für das Zustandekommen eines Maklervertrags mit dem Interessenten nicht (BGH vom 11.4.2002, Az. III ZR 37/01).

  • LG Hamburg, 22.01.2010 - 322 O 341/09

    Maklerlohnanspruch: Nachweistätigkeit bei Vorkenntnis des Objekts

    Sofern der Beklagte dem Provisionsverlangen der Klägerin am 28. Mai 2009 telefonisch widersprochen habe, nachdem die Zeugin L... den Kontakt zum Verkäufer, hergestellt hatte, erfolgte dies nach Inanspruchnahme der Maklerdienste und ist damit unerheblich (vgl. BGH, NJW 2002, 1945).
  • OLG Hamm, 27.01.2005 - 18 U 70/04

    Bedeutung eines im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nennung des Kaufpreises …

  • OLG Koblenz, 13.03.2009 - 2 U 1348/08

    Anforderungen an die Nachweistätigkeit eines Maklers; Ursächlichkeit der …

  • OLG Koblenz, 27.11.2003 - 5 U 547/03

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Vertragskongruenz

  • OLG Schleswig, 25.09.2009 - 14 U 66/09

    Zustandekommen eines Maklervertrages durch schlüssiges Verhalten

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