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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 23.05.2002

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.04.2002 - 4 Ss 71/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2350
OLG Stuttgart, 26.04.2002 - 4 Ss 71/2002 (https://dejure.org/2002,2350)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.04.2002 - 4 Ss 71/2002 (https://dejure.org/2002,2350)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. April 2002 - 4 Ss 71/2002 (https://dejure.org/2002,2350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justizportal-bw.de (Pressemitteilung)

    Freisprüche zweier Feuerwehrleute vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bestätigt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inanspruchnahme von Sonderrechten des § 35 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO); Auslegung des Begriffs "Feuerwehr"; Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr; Fahrt mit privatem Pkw zum Feuerwehrhaus nach Auslösung eines Alarms; Statthaftigkeit mäßiger ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Sonderrecht bei Fahrt mit Privat-Pkw zur Einsatzleitstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2118
  • NZV 2002, 410
  • NZV 2002, 522 (Ls.)
  • VBlBW 2002, 403
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Offenburg, 09.05.2016 - 3 OWi 205 Js 16295/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzliche Überschreitung der zulässigen …

    Mit einem privaten PKW, der keine Signaleinrichtung wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher, soweit es sich um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit geht, allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft (vgl. OLG Stuttgart vom 26.04.2002, 4 SS 71/2002; AG Gießen, Urteil 29.10.2013-502 Owi 104 Js 20810/13).
  • OLG Stuttgart, 26.04.2002 - 4 Ss 72/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Sonderrechte für Pkw-Fahrt des Feuerwehrmannes

    Rn. 7 Zur Begründung dieser Rechtsansicht wird auf den in einem ähnlich gelagerten Fall ergangenen Beschluss des Senats vom heutigen Tag - 4 Ss 71/2002 - Bezug genommen.
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2016 - 3 (6) SsRs 456/16

    Feuerwehrangehöriger im Privat-Pkw darf Geschwindigkeit maßvoll überschreiten

    Es ist bereits obergerichtlich geklärt, dass ein Angehöriger der freiwilligen Feuerwehr nach Auslösung eines Alarms bei der Fahrt zum Feuerwehrhaus mit seinem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtung aufweist, die zulässige Geschwindigkeit nur maßvoll überschreiten darf (OLG Stuttgart, NZV 2002, 410- 4 Ss 71/02 und 4 Ss 72/02; AG Gießen, ZfSch 2014, 234;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., Rdn. 3 zu § 35 StVO).
  • AG Eilenburg, 09.06.2026 - 8 OWi 954 Js 9943/26

    Freispruch für Feuerwehrmann

    Nach § 35 Abs. 1 StVO ist u. a. die Feuerwehr von den Vorschriften der StVO befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist, wobei die Sonderrechte gemäß Abs. 8 nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen (vgl. zum Maßstab bei Geschwindigkeitsüberschreitungen OLG Hamm, Beschl. v. 19.09.2002 - 4 Ss OWi 776/02 - OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.04.2002 - 4 Ss 71/02 - AG Offenburg, Urt. v. 09.05.2016 - 3 OWi 205 Js 16295/15 - AG Speyer, Urt. v. 15.03.2016 - 8e OWi 5287 Js 23655/14 (2) - AG Landstuhl, Urt. v. 22.09.2014 - 2 OWi 4286 Js 13030/13 -, alle juris;… AG Gießen, Urt. v. 29.10.2013 - 502 OWi 104 Js 20810/13 -, bei Gutt, jurisPR-VerkR 15/2014 Anm. 2; vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99 - BeckRS 1999, 30083334).
  • LG Magdeburg, 07.09.2010 - 10 O 564/10

    Amtshaftung: Verkehrsunfallverursachung durch einen Angehörigen der freiwilligen …

    Rn. 24 Diese Ansicht hat das Oberlandesgericht Stuttgart im Beschluss vom gleichen Tage im Ordnungswidrigkeitenverfahren Az. 4 Ss 71/02 ebenfalls vertreten.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 2a Ss 97/02 - 41/02 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2756
OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 2a Ss 97/02 - 41/02 II (https://dejure.org/2002,2756)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2002 - 2a Ss 97/02 - 41/02 II (https://dejure.org/2002,2756)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 2a Ss 97/02 - 41/02 II (https://dejure.org/2002,2756)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz

    Telefonterror als Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    StGB § 223

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung durch nächtliche Telefonanrufe; Keine Gesundheitsbeschädigung bei bloß das seelische Wohlbefinden beeinträchtigender psychischer Einwirkung; Annahme von Einzeltaten bei engem zeitlichen Zusammenhang; Ablehnung von § 21 StGB bei Fehlen konkreter Angaben zu ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Körperverletzung durch nächtliche Telefonanrufe; Keine Gesundheitsbeschädigung bei bloß das seelische Wohlbefinden beeinträchtigender psychischer Einwirkung; Annahme von Einzeltaten bei engem zeitlichen Zusammenhang; Ablehnung von § 21 StGB bei Fehlen konkreter Angaben zu ...

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2118
  • StV 2003, 563
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1996 - 4 StR 490/96

    Fön in der Badewanne - §§ 223, 224 StGB, Geringfügigkeit, psychische …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 2a Ss 97/02
    Insoweit reichen Angst, Schrecken und Erregung allein nicht aus, vielmehr muss bei psychischen Beeinträchtigungen ein medizinisch relevanter Krankheitszustand in einem nicht nur unerheblichen Umfang eingetreten sein (vgl. BGH NStZ 1997, 123; NJW 1996, 1068, 1069; OLG Hamm MDR 1958, 939;… Lackner-Kühl, 24. Aufl., § 223 StGB Rdnr. 4).
  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 527/95

    Keine Vornahme von sexuellen Handlungen "vor" dem Täter durch fernmündlichen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 2a Ss 97/02
    Insoweit reichen Angst, Schrecken und Erregung allein nicht aus, vielmehr muss bei psychischen Beeinträchtigungen ein medizinisch relevanter Krankheitszustand in einem nicht nur unerheblichen Umfang eingetreten sein (vgl. BGH NStZ 1997, 123; NJW 1996, 1068, 1069; OLG Hamm MDR 1958, 939;… Lackner-Kühl, 24. Aufl., § 223 StGB Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 19.01.1988 - Ss 444/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 2a Ss 97/02
    Eine bloß psychische Einwirkung, die lediglich das seelische Wohlbefinden berührt, ist keine Gesundheitsbeschädigung, sofern nicht darüberhinausgehend die Nerven in einen krankhaften Zustand versetzt werden (vgl. OLG Köln VRS 75, 104, 106 mwN;… LK-Lilie, aaO, § 223 StGB Rdnr. 15).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Rein psychische Empfindungen genügen bei keiner Handlungsalternative, um einen Körperverletzungserfolg gemäß § 223 Abs. 1 StGB zu begründen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2118; Meyer, ZStW 115 (2003), 249, 261).

    Die insoweit im Rahmen der rechtlichen Würdigung allein herangezogene "psychische Belastung durch Somatisierung" (UA S. 118 f.) stellt keine tragfähige Begründung für den Eintritt eines Körperverletzungserfolges dar (vgl. zur Erforderlichkeit eines pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustandes: Senatsbeschluss vom 5. November 1996 - 4 StR 490/96, NStZ 1997, 123; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2118).

    Soweit die Strafkammer an anderer Stelle dargelegt hat, dass die Zeugin sich hilflos und kraftlos sowie psychisch nicht dazu in der Lage fühlte zu arbeiten (UA S. 93 f.), fehlt es an einem objektivierbaren Körperverletzungserfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 1996 - 4 StR 490/96, NStZ 1997, 123; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2118 mit Anm. Pollähne, StV 2003, 563, 564; OLG Köln, NJW 1997, 2191, 2192).

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14

    Körperverletzung (Begriff der Gesundheitsschädigung; psychische Einwirkungen als …

    Rein psychische Empfindungen genügen bei keiner Handlungsalternative, um einen Körperverletzungserfolg gemäß § 223 Abs. 1 StGB zu begründen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2118; Meyer, ZStW 115 (2003), 249, 261).
  • LG Bonn, 06.12.2023 - 24 Ks 5/23
    In den kommenden Tagen führte diese fortdauernde Angst vor dem sich auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten bei der Zeugin zu Kopfschmerzen, die zumindest bis zum 05.05.2023 andauerten, so dass die Befindlichkeitsstörung für einige Tage auch Krankheitswert erreicht hat, so dass auch die Zeugin aufgrund des Brandsatzwurfes durch den Angeklagten an der Gesundheit geschädigt wurde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2002, 2a Ss 97/02 - 41/02 II, NJW 2002, 2118;… Eschelbach in BeckOK StGB, 59. Edition Stand 01.11.2023, § 223 StGB Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 2 A Ss 97/02/02

    Strafrecht; Störung durch nächtliche Telefonanrufe

    Derartige Störungen können lediglich mittels eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs (s. § 1 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b Gewaltschutzgesetz) abgewehrt werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.5. 2002 - 2 A Ss 97/02-41/02 II, NJW 2002, 2118).
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