Rechtsprechung
| BGH, 25.04.2002 - IX ZR 254/00 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB § 770 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 770 Abs. 2
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 770 Abs. 2
Einreden des Bürgen bei Anfechtbarkeit oder Aufrechenbarkeit - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streithelfer - Ausbauhaus-Bausatz - Bauvorhaben - Montage - Rahmenvertrag - VOB
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 770 Abs. 2
Rechte des Bürgen bei Aufrechnungsmöglichkeit des Gläubigers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bürgschaft - Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welche Reichweite hat der Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Aufrechenbarkeit? (IBR 2002, 415)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2867
- MDR 2002, 1020
- NZBau 2002, 437
- WM 2002, 1179
- ZfBR 2002, 569
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZR 254/00
Einen der Revisionsprüfung zugänglichen Rechtsfehler stellt es dar, wenn der Tatrichter eine Urkunde wegen angeblicher Eindeutigkeit zu Unrecht für nicht auslegungsfähig hält und sich aus diesem Grund einer Auslegung enthält (BGHZ 32, 60, 63;… BGH, Urt. v. 11. März 1996 - II ZR 26/95, NJW-RR 1996, 932). - BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82
Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache …
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZR 254/00
Die Revisionserwiderung weist zwar nicht ohne Berechtigung darauf hin, daß es sich um einen Werklieferungsvertrag im Sinne des § 651 BGB handelte, der entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts die Lieferung vertretbarer Sachen zum Gegenstand gehabt haben und deshalb insgesamt nach Kaufrecht zu beurteilen sein dürfte (vgl. BGHZ 78, 375, 378; 87, 112, 116). - BGH, 23.11.1978 - VII ZR 29/78
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vergütungsanspruch des …
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZR 254/00
§ 12 Nr. 5 VOB/B fingiert die Abnahme innerhalb der dort genannten Frist von 12 Werktagen, wenn keine Partei eine förmliche Abnahme verlangt und andererseits die Abnahme auch nicht verweigert wird (BGH, Urt. v. 23. November 1978 - VII ZR 29/78, NJW 1979, 549).
- BGH, 14.06.1984 - IX ZR 83/83
Zeitbürgschaft
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZR 254/00
bb) Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsfehler die Bürgschaftserklärung so verstanden, daß innerhalb der Frist nicht nur der Beklagten die Inanspruchnahme angezeigt, sondern die verbürgte Forderung auch fällig geworden sein mußte (vgl. BGHZ 91, 349, 351 f;… BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - IX ZR 299/98, WM 2000, 1796). - BGH, 29.06.2000 - IX ZR 299/98
Befristete Übernahme einer Bürgschaft
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZR 254/00
bb) Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsfehler die Bürgschaftserklärung so verstanden, daß innerhalb der Frist nicht nur der Beklagten die Inanspruchnahme angezeigt, sondern die verbürgte Forderung auch fällig geworden sein mußte (vgl. BGHZ 91, 349, 351 f; BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - IX ZR 299/98, WM 2000, 1796). - BGH, 13.07.1989 - IX ZR 223/88
Einwendungen gegen Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZR 254/00
Eine solche Einschränkung durch außerhalb des eigentlichen Bürgschaftstextes - wenn auch in derselben Urkunde - enthaltene Mitteilungen, Präambeln und dergleichen ist nicht selbstverständlich und kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls im Auslegungswege festgestellt werden (vgl. BGH, Urt. v. 13. Juli 1989 - IX ZR 223/88, WM 1989, 1496, 1499). - BGH, 11.03.1996 - II ZR 26/95
Gegenstand und Grenzen der Hausgabepflicht des Beauftragten
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZR 254/00
Einen der Revisionsprüfung zugänglichen Rechtsfehler stellt es dar, wenn der Tatrichter eine Urkunde wegen angeblicher Eindeutigkeit zu Unrecht für nicht auslegungsfähig hält und sich aus diesem Grund einer Auslegung enthält (BGHZ 32, 60, 63; BGH, Urt. v. 11. März 1996 - II ZR 26/95, NJW-RR 1996, 932). - BGH, 12.11.1980 - VIII ZR 338/79
Bausatzverträge - Abzahlungsgesetz
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZR 254/00
Die Revisionserwiderung weist zwar nicht ohne Berechtigung darauf hin, daß es sich um einen Werklieferungsvertrag im Sinne des § 651 BGB handelte, der entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts die Lieferung vertretbarer Sachen zum Gegenstand gehabt haben und deshalb insgesamt nach Kaufrecht zu beurteilen sein dürfte (vgl. BGHZ 78, 375, 378; 87, 112, 116).
- BGH, 24.10.2017 - XI ZR 362/15
Bürgschaft: Bereicherungseinrede des Bürgen gegen den Gläubiger bei unwirksamer …
Rn. 37 (3) Demgegenüber kann sich der Beklagte nicht darauf berufen, eine Regelung, die dem Bürgen den Schutz des § 770 Abs. 2 BGB umfassend nimmt, könne nur formularmäßig nicht wirksam vereinbart werden, während eine individualvertragliche Vereinbarung möglich bleibe (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2002 - IX ZR 254/00, WM 2002, 1179, 1181). - BGH, 24.10.2017 - XI ZR 600/16
Bauvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Sicherungsabrede über …
Rn. 26 (3) Demgegenüber kann sich die Klägerin nicht darauf berufen, eine Regelung, die dem Bürgen den Schutz des § 770 Abs. 2 BGB umfassend nimmt, könne nur formularmäßig nicht wirksam vereinbart werden, während eine individualvertragliche Vereinbarung möglich bleibe (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2002 - IX ZR 254/00, WM 2002, 1179, 1181). - BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08
Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass sich ein Bürge, der auf die Einrede des § 770 BGB verzichtet hat, dennoch auf die vom Hauptschuldner ausgeübten Gestaltungsrechte, die die Hauptschuld zum Erlöschen gebracht haben, berufen kann (BGH, Urteil vom 25. April 2002 - IX ZR 254/00, WM 2002, 1179, 1181).
- OLG Oldenburg, 05.03.2024 - 2 U 115/23
Geltendmachung der restlichen Vergütung für werklieferungsvertragliche Leistungen …
Im Übrigen hat der BGH es an anderer Stelle durchaus für möglich gehalten, einzelne Regelungen der VOB/B für den Werklieferungsvertrag zu vereinbaren (vgl. BGH NZBau 2002, 437, 438f [BGH 25.04.2002 - IX ZR 254/00]). - BGH, 16.03.2009 - II ZR 68/08
Anspruch auf Zahlung eines Ruhegeldes nach Vollendung des 62. Lebensjahres
Ob eine Willenserklärung eindeutig ist, ist hingegen eine Rechtsfrage, die der revisionsrechtlichen Überprüfung in vollem Umfang zugänglich ist (…Sen.Urt. v. 11. März 1996 aaO; BGH, Urt. v. 25. April 2002 - IX ZR 254/00, NJW 2002, 2867; v. 9. Januar 1981 - V ZR 18/80, WM 1981, 362, 363). - KG, 15.04.2008 - 21 U 181/06
Zahlungsanspruch aus einer Bürgschaftsurkunde; Gestellung einer Bürgschaft als …
Hat er das getan, ist es dem Bürgen nicht verwehrt, das geltend zu machen (vgl. BGH NZBau 2002, 437 = NJW 2002, 2867 ).Das hätte zur Folge, daß der Bürge den Umstand, daß der Hauptschuldner Einreden geltend gemacht hat, jederzeit in den Prozeß einführen kann (vgl. BGH NZBau 2002, 437 = NJW 2002, 2867 ;… Seiler in Erman, BGB , 10. Aufl., § 768 Rn. 2).
- BGH, 16.03.2009 - II ZR 74/08
Auslegung des Anstellungsvertrages eines Vorstandsmitglieds einer …
Ob eine Willenserklärung eindeutig ist, ist hingegen eine Rechtsfrage, die der revisionsrechtlichen Überprüfung in vollem Umfang zugänglich ist (…Sen.Urt. v. 11. März 1996 aaO; BGH, Urt. v. 25. April 2002 - IX ZR 254/00, NJW 2002, 2867; v. 9. Januar 1981 - V ZR 18/80, WM 1981, 362, 363). - OLG Brandenburg, 06.09.2006 - 13 U 37/06
Streitverkündung ohne Interventionswirkung bei Mehrfachbegründungen
Das begegnet keinen Wirksamkeitsbedenken, weil es in der Disposition der Vertragsparteien steht, die Gewährleistung nach werkvertraglichen Regelungen zu vereinbaren, auch wenn für den Vertrag an sich Kaufrecht gilt (…vgl. BGHR 2002, 223; NJW 2002, 2867 ff).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".