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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,897
BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02 (https://dejure.org/2002,897)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2002 - 3 StR 146/02 (https://dejure.org/2002,897)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 3 StR 146/02 (https://dejure.org/2002,897)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 StPO; § 120 GVG; Art. 103 Abs. 1 GG
    Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn der Beschwerdeführer die Sachrüge nachträglich, etwa in der Gegenerklärung nach § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO, erläutert oder im Falle einer zunächst nur allgemein erhobenen Sachrüge erstmalig ...

  • lexetius.com

    StPO § 349 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3266
  • NStZ 2003, 103
  • StV 2004, 120
  • Rpfleger 2002, 535
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Mörder oder Mordgehilfe? - Der Streit um das Staschynskij-Urteil

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
    Das Rechtsmittel ist vielmehr offensichtlich unbegründet, da das Oberlandesgericht ohne Rechtsfehler die Motivation des Angeklagten bei der Liquidation des politischen Gegners im Auftrag der PKK festgestellt und eingehend sowie in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 2, 251, 254) und der Heimtücke (vgl. BGHSt 18, 87, 88; 39, 353, 368 f.; 41, 72, 79) begründet hat.
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR …

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
    Das Rechtsmittel ist vielmehr offensichtlich unbegründet, da das Oberlandesgericht ohne Rechtsfehler die Motivation des Angeklagten bei der Liquidation des politischen Gegners im Auftrag der PKK festgestellt und eingehend sowie in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 2, 251, 254) und der Heimtücke (vgl. BGHSt 18, 87, 88; 39, 353, 368 f.; 41, 72, 79) begründet hat.
  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am …

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
    Das Rechtsmittel ist vielmehr offensichtlich unbegründet, da das Oberlandesgericht ohne Rechtsfehler die Motivation des Angeklagten bei der Liquidation des politischen Gegners im Auftrag der PKK festgestellt und eingehend sowie in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 2, 251, 254) und der Heimtücke (vgl. BGHSt 18, 87, 88; 39, 353, 368 f.; 41, 72, 79) begründet hat.
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
    Das Rechtsmittel ist vielmehr offensichtlich unbegründet, da das Oberlandesgericht ohne Rechtsfehler die Motivation des Angeklagten bei der Liquidation des politischen Gegners im Auftrag der PKK festgestellt und eingehend sowie in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 2, 251, 254) und der Heimtücke (vgl. BGHSt 18, 87, 88; 39, 353, 368 f.; 41, 72, 79) begründet hat.
  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Verurteilung

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
    Es ist für jeden Sachkundigen ohne längere Prüfung erkennbar, daß das Urteil in sachlich-rechtlicher Hinsicht keine Fehler aufweist und die Revisionsrügen dem Rechtsmittel nicht zum Erfolg verhelfen können (vgl. zum Maßstab BVerfG NJW 2002, 814, 815).
  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Effektiver Rechtsschutz; Anforderungen an die Revisionsbegründung im …

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
    Rn. 5 a) Diesem Anspruch wird im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO dadurch Rechnung getragen, daß eine Verwerfung nur auf einen zu begründenden und dem Revisionsführer zuzustellenden Antrag der Staatsanwaltschaft ergehen darf, auf den dieser gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO erwidern kann, um so seine gegenteilige Auffassung dem Revisionsgericht näher zu erläutern, damit es diese bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann; eine weitergehende Beteiligung des Revisionsführers verlangt Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfG, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 2 BvR 1225/01).
  • BGH, 21.09.1993 - 1 StR 421/93

    Sachrüge gegen die Sachkunde der vom Landgericht gehörten Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
    Das Revisionsgericht ist dann regelmäßig nicht verpflichtet, den später eingereichten Begründungsschriftsatz des Beschwerdeführers der Staatsanwaltschaft erneut zur Stellungnahme zuzuleiten (BGHR StPO § 349 Abs. 3 Gegenerklärung 1;… Kuckein in KK 4. Aufl. § 349 Rdn. 21).
  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 536/09

    Urteil im "Holzklotzfall" ist rechtskräftig

    Dem Anspruch des Revisionsführers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG wird im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO dadurch Rechnung getragen, dass eine Verwerfung nur auf einen zu begründenden und dem Revisionsführer zuzustellenden Antrag der Staatsanwaltschaft ergehen darf, auf den dieser gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO erwidern kann (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02 m.w.N.).
  • BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14

    Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungspflicht für letztinstanzliche …

    Das gilt auch dann, wenn in der Gegenerklärung die Sachrüge weiter ausgeführt worden ist (BGH NStZ-RR 05, 14; BGH NStZ 03, 103).
  • BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05

    Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach § …

    Rn. 8 Soweit der Senat die Verurteilung wegen Untreue in vier Fällen sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bestätigt hat, bedurfte es daher im Hinblick auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts keiner ausführlichen Begründung seiner Entscheidung (vgl. BVerfG NStZ 2002, 487, 488; BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7).
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