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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2204
BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03 (https://dejure.org/2003,2204)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2003 - NotZ 1/03 (https://dejure.org/2003,2204)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - NotZ 1/03 (https://dejure.org/2003,2204)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BNotO § 6 Abs. 3 Satz 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3 Satz 3

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 3 Satz 3
    Notarbewerbung: Keine Anrechnung der Beschäftigung als

  • Wolters Kluwer

    Bewerbungsverfahren für die Besetzung von Notarstellen; Sofortige Beschwerde und Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zum Begriff der hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt i.S.d. § 6 BNotO; Abgrenzung zur Tätigkeit als Syndikusanwalt; Zuerkennung von Sonderpunkten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3 S. 3
    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Syndikusanwalt bei der Besetzung einer Notarstelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Syndikusanwalt: Keine Tätigkeit "als Rechtsanwalt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Notarrecht; keine Gleichsetzung von Syndikustätigkeit und hauptberuflicher Anwaltstätigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2750
  • MDR 2003, 1323
  • DNotZ 2003, 788
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts …

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03
    Unter einem solchen versteht man einen zugelassenen Rechtsanwalt, der gleichzeitig aufgrund Dienstvertrags gegen feste Vergütung bei einem Unternehmen oder Verband als ständiger Rechtsberater tätig ist (vgl. BGHZ 141, 69, 71; BT-Drucks. III/120 S. 77).

    Der Syndikusanwalt hat zwei Arbeitsbereiche: einen als Arbeitnehmer, der keine Unabhängigkeit besitzt, sondern dem Prinzip der Über- und Unterordnung unterliegt (BGHZ 33, 276, 279; 141, 69, 71), und einen als freier, unabhängiger Anwalt.

    Im vorliegenden Zusammenhang ist entscheidend, daß der Syndikusanwalt bei seiner Tätigkeit als Syndikus für seinen Dienstherrn - gleich ob es sich bei diesem um einen privaten oder um einen öffentlich-rechtlich korporierten Arbeitgeber handelt - nicht dem anwaltlichen Berufsbild entspricht, wie es in der Vorstellung der Allgemeinheit besteht, nämlich dem des unabhängigen freiberuflich tätigen Rechtsanwalts (BGHZ 33, 276, 280; 141, 69, 76 f; BGH, Beschlüsse vom 13. März 2000 - AnwZ [B] 25/99 - NJW 2000, 1645 und 18. Juni 2001 - AnwZ [B] 41/00 - NJW 2001, 3130; vgl. auch BVerfGE 87, 287, 295, 327).

    Der Versuch bestimmter standespolitischer Kreise, durch eine Textänderung des § 46 BRAO "klarzustellen", daß Syndikusanwälte auch bei ihrer Tätigkeit für den Arbeitgeber rechtsanwaltlich tätig werden, fand im Parlament keine Mehrheit (vgl. BGHZ 141, 69, 76 f; BT-Drucks. 12/7656 S. 49).

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00

    Berücksichtigung von Zeiten als Syndikusanwalt beim Erwerb einer …

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03
    Im vorliegenden Zusammenhang ist entscheidend, daß der Syndikusanwalt bei seiner Tätigkeit als Syndikus für seinen Dienstherrn - gleich ob es sich bei diesem um einen privaten oder um einen öffentlich-rechtlich korporierten Arbeitgeber handelt - nicht dem anwaltlichen Berufsbild entspricht, wie es in der Vorstellung der Allgemeinheit besteht, nämlich dem des unabhängigen freiberuflich tätigen Rechtsanwalts (BGHZ 33, 276, 280; 141, 69, 76 f; BGH, Beschlüsse vom 13. März 2000 - AnwZ [B] 25/99 - NJW 2000, 1645 und 18. Juni 2001 - AnwZ [B] 41/00 - NJW 2001, 3130; vgl. auch BVerfGE 87, 287, 295, 327).

    Schließlich geben auch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2001 (aaO) und 13. Januar 2003 (AnwZ [B] 25/02 - NJW 2003, 883) keinen Anhalt für eine andere Sicht.

  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 4/60

    Syndikusanwalt (Verbandssyndikus)

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03
    Der Syndikusanwalt hat zwei Arbeitsbereiche: einen als Arbeitnehmer, der keine Unabhängigkeit besitzt, sondern dem Prinzip der Über- und Unterordnung unterliegt (BGHZ 33, 276, 279; 141, 69, 71), und einen als freier, unabhängiger Anwalt.

    Im vorliegenden Zusammenhang ist entscheidend, daß der Syndikusanwalt bei seiner Tätigkeit als Syndikus für seinen Dienstherrn - gleich ob es sich bei diesem um einen privaten oder um einen öffentlich-rechtlich korporierten Arbeitgeber handelt - nicht dem anwaltlichen Berufsbild entspricht, wie es in der Vorstellung der Allgemeinheit besteht, nämlich dem des unabhängigen freiberuflich tätigen Rechtsanwalts (BGHZ 33, 276, 280; 141, 69, 76 f; BGH, Beschlüsse vom 13. März 2000 - AnwZ [B] 25/99 - NJW 2000, 1645 und 18. Juni 2001 - AnwZ [B] 41/00 - NJW 2001, 3130; vgl. auch BVerfGE 87, 287, 295, 327).

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Rechtsanwaltsberuf

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03
    Im vorliegenden Zusammenhang ist entscheidend, daß der Syndikusanwalt bei seiner Tätigkeit als Syndikus für seinen Dienstherrn - gleich ob es sich bei diesem um einen privaten oder um einen öffentlich-rechtlich korporierten Arbeitgeber handelt - nicht dem anwaltlichen Berufsbild entspricht, wie es in der Vorstellung der Allgemeinheit besteht, nämlich dem des unabhängigen freiberuflich tätigen Rechtsanwalts (BGHZ 33, 276, 280; 141, 69, 76 f; BGH, Beschlüsse vom 13. März 2000 - AnwZ [B] 25/99 - NJW 2000, 1645 und 18. Juni 2001 - AnwZ [B] 41/00 - NJW 2001, 3130; vgl. auch BVerfGE 87, 287, 295, 327).
  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 25/02

    Berücksichtigung von Tätigkeiten als Syndikusanwalt bei der Verleihung der …

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03
    Schließlich geben auch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2001 (…aaO) und 13. Januar 2003 (AnwZ [B] 25/02 - NJW 2003, 883) keinen Anhalt für eine andere Sicht.
  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99

    Nachweis praktischer Erfahrungen zum Erwerb der Bezeichnung als Fachanwalt

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03
    Im vorliegenden Zusammenhang ist entscheidend, daß der Syndikusanwalt bei seiner Tätigkeit als Syndikus für seinen Dienstherrn - gleich ob es sich bei diesem um einen privaten oder um einen öffentlich-rechtlich korporierten Arbeitgeber handelt - nicht dem anwaltlichen Berufsbild entspricht, wie es in der Vorstellung der Allgemeinheit besteht, nämlich dem des unabhängigen freiberuflich tätigen Rechtsanwalts (BGHZ 33, 276, 280; 141, 69, 76 f; BGH, Beschlüsse vom 13. März 2000 - AnwZ [B] 25/99 - NJW 2000, 1645 und 18. Juni 2001 - AnwZ [B] 41/00 - NJW 2001, 3130; vgl. auch BVerfGE 87, 287, 295, 327).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 25/97

    Gleichwertigkeit der Examensendnote nach Wegfall einer Anrechnung der …

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03
    Indessen fehlt es seitens des Antragstellers an der Darlegung besonderer Leistungen, die in einer Sonderbeziehung zum Notarberuf stehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 1997 - NotZ 21/96 -, 14. Juli 1997 - NotZ 31/96 - DNotZ 1997, 902 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 4) und für das Amt des Notars in besonderer Weise qualifizieren.
  • BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92

    Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren vor Besetzung der Notarstelle

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03
    Soweit der Antragsteller sich mit seiner sofortigen Beschwerde ausdrücklich auch gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wendet, ist das Rechtsmittel unstatthaft (Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92 - BGHR BNotO § 111 n.F. Abs. 4 Satz 2 Anordnung, einstweilige - st. Rspr.).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03
    Indessen fehlt es seitens des Antragstellers an der Darlegung besonderer Leistungen, die in einer Sonderbeziehung zum Notarberuf stehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 1997 - NotZ 21/96 -, 14. Juli 1997 - NotZ 31/96 - DNotZ 1997, 902 …und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 4) und für das Amt des Notars in besonderer Weise qualifizieren.
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 21/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03
    Indessen fehlt es seitens des Antragstellers an der Darlegung besonderer Leistungen, die in einer Sonderbeziehung zum Notarberuf stehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 1997 - NotZ 21/96 -, 14. Juli 1997 - NotZ 31/96 - DNotZ 1997, 902 …und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 4) und für das Amt des Notars in besonderer Weise qualifizieren.
  • BGH, 20.01.1969 - NotZ 7/68

    Voraussetzungen für eine Bestellung zum Notar - Anforderungen an die …

  • BGH, 15.11.2021 - NotZ(Brfg) 2/21

    Tätigkeit als Insolvenzverwalterin nicht auf Wartezeit für Notarstelle …

    Erwägungen, die zur Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung führen, lassen sich auf die Auswahl von Notarbewerbern gemäß § 6 BNotO ohnehin nicht übertragen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 1/03, NJW 2003, 2750, 2751 f und NotZ 2/03, juris Rn. 11, insoweit nicht abgedruckt in DNotZ 2003, 790 oder NJW 2003, 2752; insoweit zu § 6 Abs. 3 Satz 3 BNotO in der Fassung vom 29. Januar 1991, BGBl. I S. 150).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - L 4 RA 12/03

    Rentenversicherung

    Ein Syndicusanwalt wird innerhalb seines festen Beschäftigungsverhältnisses nicht anwaltlich tätig (BGH, Urteil vom 25.02.1999, IX ZR 384/97, BGHZ 141, 69 mit Darstellung des Meinungsstandes; Beschlüsse vom 14.07.2003, NotZ 1/03 und NotZ 2/03 NJW 2003, 2750 und 2752; Beschluss vom 13.01.2003, AnwZ (B) 25/02; Beschluss vom 18.06.2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130;BAG, Beschluss vom 19.03.1996, 2 AZB 36/95, BAGE, 239 - 243; FG Bremen, Beschluss vom 19.06.2000, AZ.: 297056K2, EFG 2000, 885; BVerfG, Beschluss vom 04.11.1992; 1 BvR 79/85, NJW 1993, 317) bejahend: Feuerich/Weyland, § 46 BRAO Rdnr. 3 f; verneinend: Kilger, AnwBl. 1999, 571).
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 12/03

    Rechtsstellung des zunächst erfolgreichen Bewerbers um eine Notarstelle bei …

    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Präsidentin des Kammergerichts hat der Senat zwischenzeitlich durch Beschluß vom 14. Juli 2003 (NotZ 2/03, NJW 2003, 2750) zurückgewiesen und dabei u.a. auch ausdrücklich ausgeführt, daß die vom Kammergericht getroffene - nicht selbständig anfechtbare - einstweilige Anordnung ihre Gültigkeit behalte (Beschl.Umdr. S. 13 unter Nr. 111).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Vielmehr hat der weitere Beteiligte während dieses Abschnitts seines Werdergangs die mit der hauptberuflichen Anwaltstätigkeit verbundenen Erfahrungen nicht oder jedenfalls nicht vollumfänglich sammeln können (vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. Juli 2003 - NotZ 1/03 - NJW 2003, 2750, 2751).
  • OLG Celle, 22.04.2004 - Not 8/04

    Verfahren zur Bestellung eines Notars; Konkurrentenklage eines Mitbewerbers; …

    Soweit der Antragsteller sein Verhalten in den Jahren 1996 und 2000 mit noch nicht ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2003 (NotZ 1/03 und NotZ 2/03) motiviert, ist auch dies nicht schlüssig.
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