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| OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03 |
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BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3, 4
Bewertung von Anwartschaften bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg im Rahmen des Versorgungsausgleichs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes als dynamische Anwartschaft; Charakter im Leistungsstadium als Beurteilungskriterium; Erforderlichkeit einer Rückschau sowie einer Zukunftsprognose
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 12.09.2003 - 48 F 85/03
- OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1808
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80
Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03
In diesem Zeitraum ergaben sich sowohl für die Beamtenversorgung als auch für die gesetzliche Rentenversicherung eine durchschnittliche jährliche Erhöhung von 1, 73%, sodass insoweit durchaus noch ein nennenswerter Unterschied zur 1-prozentigen Dynamik der Zusatzversorgungskasse zu konstatieren war (wobei dahinstehen soll, ob angesichts der Entscheidung des BGH FamRZ 1983, 40, 42 eine Differenz von weniger als 1 % zu einer der beiden Maßstabsversorgungen noch als statisch angesehen werden kann).Rn. 13 Für die Frage der Vergleichbarkeit ist indes eine Rückschau auf einen längerfristigen vergangenen Zeitraum bis in die jüngste Zeit vor der Entscheidung sowie eine Prognose der künftigen Entwicklung erforderlich (BGH FamRZ 1983, 40, 42; 1992, 1051, 1053; 1997, 164 ff.; 1998, 424 f. m. w. N.).
Die aus der Vergangenheit stammenden Daten können nicht einfach fortgeschrieben werden sondern es sind auch künftige hinreichend wahrscheinliche Entwicklungen zu berücksichtigen (BGH FamRZ 1983, 40, 42).
Da für die Bejahung der Volldynamik die Vergleichbarkeit mit einer der beiden Maßstabsversorgungen ausreichend ist (BGH FamRZ 1983, 40, 42), ist die Zusatzversorgung der ZVK-KVBW im Leistungsstadium mithin als volldynamisch zu qualifizieren.
- BGH, 10.09.1997 - XII ZB 126/95
Bewertung von Versorgungsansprüchen gegen berufsständische Versorgungsträger
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03
Rn. 13 Für die Frage der Vergleichbarkeit ist indes eine Rückschau auf einen längerfristigen vergangenen Zeitraum bis in die jüngste Zeit vor der Entscheidung sowie eine Prognose der künftigen Entwicklung erforderlich (BGH FamRZ 1983, 40, 42; 1992, 1051, 1053; 1997, 164 ff.; 1998, 424 f. m. w. N.).Dabei ist es Aufgabe des Tatrichters, gerade auch die künftige Entwicklung im Rahmen seiner Ermittlungspflicht nach § 12 FGG miteinzubeziehen (BGH FamRZ 1998, 424 f.).
- OLG Jena, 20.08.2003 - 1 UF 366/02
Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgungskasse Thüringen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03
Es kann daher dahinstehen, ob die Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes im Anwartschaftszeitraum wegen des der künftigen fiktiven Kapitaldeckung zu Grunde liegenden Rechnungszinses von 3, 25 % und der daraus entstehenden Überschüsse als volldynamisch anzusehen sind (so Glockner, FamRZ 2002, 287 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1997, 166 ff.;… Borth, FamRZ 2003, 889, 893 Johannsen/ Henrich/ Hahne, 4. Aufl. 2003, § 1587a Rdnr. 214 g; OLG Thüringen FamRZ 2003, 1929, 1930).Dabei wurde bisher ganz überwiegend eine Volldynamik verneint (zuletzt - soweit ersichtlich - OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.12.2003 - 11 UF 3187/03, zitiert nach Jurion; FamRZ 2003, 314 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.12.2002 - 2 UF 176/00, zitiert nach Jurion; OLG Thüringen FamRZ 2003, 1929 f.).
- BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 106/88
Auslegung und Rechtsfolgen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03
Rn. 18 Das Verbot der reformatio in peius steht einer Korrektur der Bewertung der Zusatzversorgung des Antragsgegners nicht entgegen, da bei dem von einem Versorgungsträger eingelegten Rechtsmittel das Interesse an einer sachlich richtigen Entscheidung Vorrang hat (BGH FamRZ 1984, 990, 991; 1990, 273, 275;… Johannsen/ Henrich/ Sedemund-Treiber, 4. Aufl. 2003, § 621e ZPO Rdnr. 21) und die den Versorgungsträger "belastende" Auswirkung der Entscheidung ohnehin nicht vorausbestimmt werden kann. - BGH, 09.10.1996 - XII ZB 188/94
Berechnung des Ehezeitanteils an einer Betriebsrente
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03
Es kann daher dahinstehen, ob die Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes im Anwartschaftszeitraum wegen des der künftigen fiktiven Kapitaldeckung zu Grunde liegenden Rechnungszinses von 3, 25 % und der daraus entstehenden Überschüsse als volldynamisch anzusehen sind (so Glockner, FamRZ 2002, 287 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1997, 166 ff.;… Borth, FamRZ 2003, 889, 893 Johannsen/ Henrich/ Hahne, 4. Aufl. 2003, § 1587a Rdnr. 214 g; OLG Thüringen FamRZ 2003, 1929, 1930). - BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80
Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03
Rn. 18 Das Verbot der reformatio in peius steht einer Korrektur der Bewertung der Zusatzversorgung des Antragsgegners nicht entgegen, da bei dem von einem Versorgungsträger eingelegten Rechtsmittel das Interesse an einer sachlich richtigen Entscheidung Vorrang hat (BGH FamRZ 1984, 990, 991; 1990, 273, 275;… Johannsen/ Henrich/ Sedemund-Treiber, 4. Aufl. 2003, § 621e ZPO Rdnr. 21) und die den Versorgungsträger "belastende" Auswirkung der Entscheidung ohnehin nicht vorausbestimmt werden kann. - BGH, 25.03.1992 - XII ZB 88/89
Dynamische Versorgung durch Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03
Rn. 13 Für die Frage der Vergleichbarkeit ist indes eine Rückschau auf einen längerfristigen vergangenen Zeitraum bis in die jüngste Zeit vor der Entscheidung sowie eine Prognose der künftigen Entwicklung erforderlich (BGH FamRZ 1983, 40, 42; 1992, 1051, 1053; 1997, 164 ff.; 1998, 424 f. m. w. N.). - BGH, 25.09.1996 - XII ZB 227/94
Bewertung von Versorgungsanwartschaften bei der Versorgungsanstalt der Deutschen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03
Rn. 13 Für die Frage der Vergleichbarkeit ist indes eine Rückschau auf einen längerfristigen vergangenen Zeitraum bis in die jüngste Zeit vor der Entscheidung sowie eine Prognose der künftigen Entwicklung erforderlich (BGH FamRZ 1983, 40, 42; 1992, 1051, 1053; 1997, 164 ff.; 1998, 424 f. m. w. N.). - OLG Schleswig, 21.11.2003 - 12 UF 162/03
Versorgungsausgleich: Dynamik der VBL-Versorgung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03
Demgegenüber hat das OLG Schleswig mit Beschluss vom 21.11.2003 - 12 UF 162/03, zitiert nach Jurion, unter Zugrundelegung der von Glockner ermittelten Jahresdurchschnittserhöhung der gesetzlichen Rentenversicherung im Zeitraum 1995 bis 2004 eine Volldynamik bejaht. - OLG Nürnberg, 15.10.2002 - 7 UF 508/02
Versorgungsausgleich: Ermittlung des Ehezeitanteils bei einer Versorgungsrente …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03
Dabei wurde bisher ganz überwiegend eine Volldynamik verneint (zuletzt - soweit ersichtlich - OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.12.2003 - 11 UF 3187/03, zitiert nach Jurion; FamRZ 2003, 314 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.12.2002 - 2 UF 176/00, zitiert nach Jurion; OLG Thüringen FamRZ 2003, 1929 f.). - OLG Karlsruhe, 14.12.2002 - 2 UF 176/00
Versorgungsausgleich: Mindestversorgungsrente als werthöchstes auszugleichendes …
- OLG Nürnberg, 19.12.2003 - 11 UF 3187/03
Versorgungsausgleich: Betriebsrente bei der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden …
- OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08
Anspruchsverjährung: Beginn der kenntnisabhängigen Regelverjährungsfrist in …
Auch wenn der Anleger, der einen Sachkundigen hinzuzieht, weil er selbst nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügt, grundsätzlich den Informationen des Anlagevermittlers vertrauen darf (BGH NJW 2004, 1808), hat er die zur Verfügung gestellten zusätzlichen Informationsquellen jedenfalls zu nutzen, wenn der Vermittler einerseits die von ihm beworbenen Anlage als praktisch risikolos darstellt, der Anleger andererseits gleichzeitig mit der Beitrittserklärung ausdrücklich zweifach schriftlich auf den Inhalt des mit der Anlageentscheidung übergebenen Prospekts aufmerksam gemacht wird. - OLG Köln, 19.07.2004 - 21 UF 27/04
Errechnung betrieblicher Altersversorgungen nach den allgemeinen …
Hinsichtlich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes geht ein Teil der Rechtsprechung (OLG Schleswig, Beschl. vom 21.11.2003, FPR 2004, 257; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1808) zunehmend von einer Volldynamik in der Leistungsphase aus.
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