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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1489
BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98 (https://dejure.org/2004,1489)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 1 BvR 417/98 (https://dejure.org/2004,1489)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 1 BvR 417/98 (https://dejure.org/2004,1489)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zur Unterlassung einer verdeckten Tatsachenbehauptung; Medienbericht über sexuelle Aktivitäten eines Pfarrers und deren Folgen; Vermittlung des Eindrucks der Untätigkeit der Vorgesetzten; Umfang des gerichtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
    Untersagung verdeckter Tatsachenbehauptungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 325
  • NJW 2004, 1942
  • NVwZ 2004, 1229 (Ls.)
  • ZUM 2004, 560
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 27.01.1998 - 15 U 126/97

    Befugnis zur Geltendmachung eines Abwehrrechts gegen eine Verletzung des …

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Januar 1998 - 15 U 126/97 -, b) das Urteil des Landgerichts Köln vom 11. Juni 1997 - 28 O 44/97 - .

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Januar 1998 - 15 U 126/97 - und das Urteil des Landgerichts Köln vom 11. Juni 1997 - 28 O 44/97 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Die Berufung hatte nur insoweit Erfolg, als die Klage des Klägers zu 3 mangels Aktivlegitimation abgewiesen wurde (vgl. NJW-RR 1998, S. 1175, JURIS-Nr. KORE539459800).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Dabei legt das Oberlandesgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 78, 9 ;… BGH, AfP 1994, S. 295 ; S. 299 ;… NJW 2000, S. 656 ) dar, dass bei der Annahme solcher verdeckter Aussagen eine besondere Zurückhaltung geboten ist.

    Insbesondere haben sie nicht erwogen, ob unter dem Aspekt einer falschen verdeckten Tatsachenbehauptung nicht diese selbst, sondern die ursprüngliche Äußerung, aus der sie durch Auslegung gewonnen wird, zu unterlassen ist (vgl. dazu BGHZ 78, 9 ;… BGH NJW 2000, S. 656 ;… NJW-RR 1994, S. 1242 ; 1246 ).

    Dem Anliegen der Kläger des Ausgangsverfahrens könnte beispielsweise durch das Gebot Rechnung getragen werden, nur diejenigen Teile einzelner Berichte nicht mehr zu verbreiten, aus denen sich die streitige verdeckte Tatsachenbehauptung ergibt, oder die ursprünglichen Beiträge nur mit klarstellenden Zusätzen zu veröffentlichen (vgl. BGHZ 78, 9 ).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für eine Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 90, 145 ; 94, 1 ; 97, 125 ).

    Beschränkungen müssen zur Erreichung des jeweils mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet sowie erforderlich und das Verhältnis zwischen Rechtsgüterschutz und Beschränkung muss insgesamt angemessen sein (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 94, 1 ; 95, 173 ; 100, 313 ).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für eine Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 90, 145 ; 94, 1 ; 97, 125 ).

    Dagegen ist von Verfassungs wegen nichts einzuwenden (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 97, 125 ).

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für eine Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 90, 145 ; 94, 1 ; 97, 125 ).

    Beschränkungen müssen zur Erreichung des jeweils mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet sowie erforderlich und das Verhältnis zwischen Rechtsgüterschutz und Beschränkung muss insgesamt angemessen sein (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 94, 1 ; 95, 173 ; 100, 313 ).

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-) …

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Dabei legt das Oberlandesgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 78, 9 ;… BGH, AfP 1994, S. 295 ; S. 299 ; NJW 2000, S. 656 ) dar, dass bei der Annahme solcher verdeckter Aussagen eine besondere Zurückhaltung geboten ist.

    Insbesondere haben sie nicht erwogen, ob unter dem Aspekt einer falschen verdeckten Tatsachenbehauptung nicht diese selbst, sondern die ursprüngliche Äußerung, aus der sie durch Auslegung gewonnen wird, zu unterlassen ist (vgl. dazu BGHZ 78, 9 ; BGH NJW 2000, S. 656 ;… NJW-RR 1994, S. 1242 ; 1246 ).

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für eine Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 90, 145 ; 94, 1 ; 97, 125 ).

    Dies ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. auch BVerfGE 43, 130 ).

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Dabei legt das Oberlandesgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 78, 9 ; BGH, AfP 1994, S. 295 ; S. 299 ;… NJW 2000, S. 656 ) dar, dass bei der Annahme solcher verdeckter Aussagen eine besondere Zurückhaltung geboten ist.

    Insbesondere haben sie nicht erwogen, ob unter dem Aspekt einer falschen verdeckten Tatsachenbehauptung nicht diese selbst, sondern die ursprüngliche Äußerung, aus der sie durch Auslegung gewonnen wird, zu unterlassen ist (vgl. dazu BGHZ 78, 9 ;… BGH NJW 2000, S. 656 ; NJW-RR 1994, S. 1242 ; 1246 ).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Da für die Ermittlung des Inhalts einer Aussage auf die Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums abzustellen ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ), muss bei mehreren Beiträgen ihr jeweiliger Inhalt in der Regel für jeden Beitrag eigenständig ermittelt werden.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Beschränkungen müssen zur Erreichung des jeweils mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet sowie erforderlich und das Verhältnis zwischen Rechtsgüterschutz und Beschränkung muss insgesamt angemessen sein (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 94, 1 ; 95, 173 ; 100, 313 ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Meinungsfreiheit eines Auszubildenden und Anspruch auf Übernahme in ein …

  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …

    Die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung muss aber im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden (vgl. BVerfGK 2, 325, 329;… BVerfG, AfP 2012, 549 Rn. 35).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Das in NJW-RR 1998, 1175 veröffentlichte Berufungsurteil, mit dem die Berufung des Beklagten nur hinsichtlich des Klägers zu 3 wegen fehlender Aktivlegitimation erfolgreich gewesen, im übrigen jedoch zurückgewiesen worden war, ist vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 1942) wegen Verstoßes gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen worden.

    b) Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung ist diese revisionsrechtliche Überprüfung auch im Streitfall vorzunehmen und nicht etwa durch das Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 1942) abschließend erfolgt.

  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21

    "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben …

    Rn. 66 (3) Das Berufungsgericht hat darüber hinaus den im Äußerungsrecht für verdeckte ("zwischen den Zeilen stehende") Behauptungen geltenden Maßstab angewendet, nach dem zu prüfen ist, ob sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfGK 2, 325, 238 [juris Rn. 16];… BVerfG, NJW 2018, 1596 Rn. 22; BGH…, Urteil vom 8. Juli 1980 - VI ZR 159/78, BGHZ 78, 9, 14 [juris Rn. 41];… Urteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93, VersR 1994, 1123, 1124 [juris Rn. 19];… Urteil vom 2. Juli 2019 - VI ZR 494/17, AfP 2019, 434 Rn. 30 mwN;… BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 12).
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