Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 111d
Sicherungsbedürfnis bei Arrestanordnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Arrestanordnung; Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Maßnahmen der Sicherstellung von Gegenständen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.01.2004 - 109-16/03
- OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2397
- NStZ 2004, 571
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03
Aufhebung eines Arrests wegen Unverhältnismäßigkeit
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04
Nach neuerer Rechtsprechung des Senats gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch bei Maßnahmen der Sicherstellung von Gegenständen nach §§ 111 b ff StPO; allerdings sind die insoweit zu stellenden Anforderungen weniger streng als bei Haftentscheidungen (vgl. Senat 18.06.2003 - 2 Ws 343/03 - und 10.02.2004 - 2 Ws 704/03 - ). - OLG Köln, 18.06.2003 - 2 Ws 343/03
Arrest; Vermögensvorteil; Verhältnismäßigkeit
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04
Nach neuerer Rechtsprechung des Senats gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch bei Maßnahmen der Sicherstellung von Gegenständen nach §§ 111 b ff StPO; allerdings sind die insoweit zu stellenden Anforderungen weniger streng als bei Haftentscheidungen (vgl. Senat 18.06.2003 - 2 Ws 343/03 - und 10.02.2004 - 2 Ws 704/03 - ). - OLG Köln, 22.12.2003 - 2 Ws 684/03
Haftprüfung, Antrag, fehlendes Verhandlungskonzept
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04
Nachdem der Senat daraufhin den Haftbefehl des Amtsgerichts Köln vom 11.10.2002 gegen C durch Beschluß vom 22.12.2003 - 2 Ws 684/03 - aufgehoben hat, hob die Strafkammer in Ziff. 1 des angefochtenen Beschlusses auch den (bereits seit dem 27.05.2003 ausgesetzt gewesenen) Haftbefehl vom gleichen Tage gegen den Angeklagten A auf.
- KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16
Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht; …
Rn. 64 e) Schließlich ist auch das für den dinglichen Arrest als vorläufigen Eingriff in die Rechte des Betroffenen erforderliche Sicherungsbedürfnis (§ 111b Abs. 2 StPO), das sich zusätzlich aus der über § 111d Abs. 2 StPO in Bezug genommenen Vorschrift des § 917 ZPO in Gestalt des Arrestgrundes ergibt (vgl. OLG Köln NStZ 2004, 571; OLG Zweibrücken StraFo 2009, 462; KG, Beschluss vom 31. März 2014 - 3 Ws 54/14 -), zu bejahen. - OLG Köln, 29.01.2010 - 2 Ws 585/09
Voraussetzungen einer Verfallanordnung nach § 29a Abs. 2 OWiG
Allerdings ist der Arrest durch den auch bei Maßnahmen der Sicherstellung zur Gewinnabschöpfung geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zeitlich begrenzt (vgl. dazu Senat Beschluß vom 30.03.2004 - 2 Ws 105/04 -). - OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12
Subjektiver Anspruch des Verletzten i.S.v. § 73 Abs. 1 S. 2 StGB auf die …
Nach der Rechtsprechung ist, sofern durch eine vorläufige Sicherungsmaßnahme nahezu das gesamte Vermögen des Betroffenen entzogen wird, eine besonders sorgfältige Prüfung des Sicherstellungsinteresses und der Eigentümerposition des Betroffenen notwendig (vgl. BVerfG NStZ 2006, 639; OLG Hamburg, NJW 2012, 1601; OLG Köln, NJW 2004, 2397). - LG Mannheim, 21.12.2006 - 25 Qs 14/06 Sie muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen (vgl. OLG Köln NStZ 2004, 571; OLG Thüringen StV 2005, 90).
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