Rechtsprechung
| BGH, 16.09.2004 - III ZR 201/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
DRiG § 17; ; DRiG § 19; ; Brdbg RiG § 13; ; Brdbg RiG § 15; ; Brdbg RiG § 16
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Richterwahl
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DRiG § 17 § 19; Brdbg RiG § 13 § 15 § 16
Zusammensetzung des Richterwahlausschusses in Brandenburg - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beamtenrecht - Wirksamkeit der Richterernennungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Richterernennungen in Brandenburg wirkssam
- nomos.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Richterernennungen in Brandenburg wirksam
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Richterernennungen in Brandenburg wirksam
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Richterernennung in Brandenburg wirksam
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 27.05.2003 - 2 U 59/01
- BGH, 16.09.2004 - III ZR 201/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3784
- MDR 2004, 1448
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 26.04.2005 - X ZB 17/04
Rechtsfolgen fehlerhafter Auswahl der richterlichen Mitglieder des …
Ein bloßer Mangel des Auswahlverfahrens, wie er hier geltend gemacht ist, entzieht damit grundsätzlich niemand seinem gesetzlichen Richter (BGH, Beschl. v. 16.09.2004 - III ZR 201/03, NJW 2004, 3784; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.10.1996 - 2 BvR 1375/96; BGHSt 38, 47). - BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04
Anforderungen an den gesetzlichen Richter
Ein bloßer Mangel des Auswahlverfahrens, wie er hier geltend gemacht ist, entzieht damit grundsätzlich niemand seinem gesetzlichen Richter (BGH, Beschl. v. 16.9.2004 - III ZR 201/03, NJW 2004, 3784; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.10.1996 - 2 BvR 1375/96; BGHSt 38, 47). - VerfG Hamburg, 23.01.2017 - HVerfG 8/15 Selbst wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung eines Richterwahlausschusses gänzlich unterblieben wäre, begründete dies gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 DRiG unter weiteren Voraussetzungen lediglich einen Rücknahmegrund (vgl. BGH, Beschl. v. 16.9.2004, III ZR 201/03, NJW 2004, 3784, juris;… siehe auch BGH, Beschl. v. 26.4.2005, X ZB 17/04, NJW 2005, 2317, juris Rn. 5 ff.).
- OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03
Zur Geltendmachung einer Restwerklohnforderung aus einem vorzeitig gekündigten …
aa) Soweit die Beklagten die ordnungsgemäße Ernennung der an den Entscheidungen in der ersten Instanz beteiligten Richter im Hinblick auf eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Richterwahlausschusses im Land Brandenburg gerügt haben, hat der BGH mit Beschluss vom 16.09.2004 - Az. III ZR 201/03 - ausgeführt, dass ein etwaiger Verfahrensmangel bei der Richterwahl nicht zur Unwirksamkeit der Ernennung der betroffenen Richter führt. - BGH, 27.10.2004 - 5 StR 415/04
Verwerfung der Revision der Angeklagten als unbegründet
Der Senat merkt an: Die von den Angeklagten G und R erhobene Besetzungsrüge, die an die Wahl der richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses des Landes Brandenburg anknüpft, wäre auch unbegründet (BGH, Beschluß vom 16. September 2004 - III ZR 201/03).
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Rechtsprechung
| LG Leipzig, 19.06.2004 - 5 O 1899/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BRAK-Mitteilungen
Unzulässige Rechtsberatung durch Mediator
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unerlaubte Rechtsberatung eines Mediators im Rahmen von Scheidungsverfahren; Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG); Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten; Hinweis auf das Erfordernis einer notariellen Beurkundung der Trennungsfolgenvereinbarung; Verwendung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Unzulässige Rechtsberatung durch Mediator
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3784
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Rostock, 20.06.2001 - 2 U 58/00
Rechtsstellung des nichtanwaltlichen Mediators
Auszug aus LG Leipzig, 19.06.2004 - 5 O 1899/04
Ein Verstoß gegen den Erlaubniszwang nach Art. 1 § 1 RBerG ist sittenwidrig i.S.d. 1 UWG a.F., da das Gesetz die Rechtsanwaltschaft durch den Erlaubniszwang vor dem Wettbewerb unberufener Personen schützen will (…vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG a.F., Rn. 665;" OLG Rostock, MDR 2001, 1197 [OLG Rostock 20.06.2001 - 2 U 58/00] ).
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