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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.10.2002 - 4 U 621/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11700
OLG Koblenz, 01.10.2002 - 4 U 621/02 (https://dejure.org/2002,11700)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.10.2002 - 4 U 621/02 (https://dejure.org/2002,11700)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Oktober 2002 - 4 U 621/02 (https://dejure.org/2002,11700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Derrick-Episode - Namensunterlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12 § 823 Abs. 1 § 1004 Abs. 1
    Verletzung des Namensrechts durch Gebrauch des Namens in einer Fernsehserie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verwendung des Namens einer echten Person für Fernsehserie zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Italienischer Anwalt contra Derrick In einer Folge der Krimiserie war ein Anwalt gleichen Namens der Böse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwechslungsgefahr zwischen einer Filmfigur in "Derrick" und italienischem Rechtsanwalt; Unbefugter Namensgebrauch; Häufigkeit der Treffer bei der Eingabe des Namens in die Suchmaschine "Google" als vor Gericht relevanter Maßstab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 605
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 29.03.1996 - 21 U 4100/95

    Umfang des Schutzbereichs des § 12 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.10.2002 - 4 U 621/02
    Es ist nicht zu befürchten, dass die beteiligten Verkehrskreise personelle oder organisatorische Zusammenhänge oder eine Zustimmung des Namensträgers zur Namensnutzung vermuten (vgl. zu diesem Kriterium auch OLG München OLGR 1997, 47).
  • LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09

    Kein Schmerzensgeld bei zufälliger Namensverwendung in einem Roman

    Anhand der Umstände des Einzelfalls ist aus Sicht der verständigen, unbefangenen Leser zu prüfen, ob eine hinreichend konkrete Gefahr der Verwechslung der Romanfigur mit dem Kläger besteht oder ob es sich nur um eine zufällige Namensgleichheit handelt (ebenso OLG Hamburg, AfP 1992, 267, 268 f. für einen Plüschhund namens "Hasso von Wedel" sowie OLG Koblenz, NJW 2004, 605 f. für einen italienischen Rechtsanwalt in der Fernsehserie "Derrick").

    Bei zufälliger Namensgleichheit ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht verletzt ( OLG Hamburg, AfP 1992, 267, 268 f.; OLG Koblenz, NJW 2004, 605 f.).

    Auch die obergerichtliche Rechtsprechung fasste bisweilen die Abbildung realer Personen unter Verwendung ihres Namens unter § 12 BGB ( OLG Hamburg, MMR 2004, 413, 414 für ein Fußball-Computerspiel), tendierte aber auch zu einer Einordnung unter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ( OLG Koblenz, NJW 2004, 605 für einen Rechtsanwalt in der Fernsehserie "Derrick").

    Bei zufälliger Namensgleichheit ist auch das Namensrecht nicht verletzt ( OLG Hamburg, AfP 1992, 267, 268 f.; OLG Koblenz, NJW 2004, 605 f.).

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