Rechtsprechung
| BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 5 Abs. 2 GG; § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG; § 82 StVollzG.
Schutzbereich von Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit (Meinungen; Tatsachenbehauptungen; Recht auf Teilnahme am Kommunikationsprozess; Übersendung der Broschüre "Positiv in Haft" an einen Strafgefangenen; Gebot der Deutung im Licht der Meinungsfreiheit; ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 70; GG Art. 5 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit des Anhaltens einer Broschüre - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen Strafgefangenen adressierten Informationsbroschüre zum Strafvollzug
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen Strafgefangenen adressierten Informationsbroschüre zum Strafvollzug
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen Strafgefangenen adressierten Informationsbroschüre zum Strafvollzug
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 16.10.2001 - StVK 60/01
- OLG Nürnberg, 26.11.2001 - Ws 1346/01
- BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
Papierfundstellen
- BVerfGK 4, 305
- NJW 2005, 1341
- NStZ 2005, 286
- NStZ 2006, 22
- StV 2007, 317
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit sowohl im Interesse der Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen als auch im Interesse des demokratischen Prozesses, für den sie konstitutive Bedeutung hat (vgl. BVerfGE 7, 198 ).Die in der Broschüre vertretenen Rechtsauffassungen zu Einzelproblemen des Strafvollzugsrechts sind durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt; es handelt sich daher um die Äußerung von Meinungen im Sinne des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 71, 162 ).
Die allgemeinen Gesetze sind so auszulegen und anzuwenden, dass die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und konstitutive Voraussetzung des freiheitlichen demokratischen Staates zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; stRspr).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
Die allgemeinen Gesetze sind so auszulegen und anzuwenden, dass die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und konstitutive Voraussetzung des freiheitlichen demokratischen Staates zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; stRspr).So verstößt es gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn ein Gericht der Würdigung einer Meinungsäußerung eine Aussage zugrundelegt, die so nicht gefallen ist, wenn es der Äußerung einen Sinn gibt, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn es sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für eine dem Grundrechtsträger nachteilige entscheidet, ohne für die Verwerfung anderer überzeugende Gründe anzugeben (vgl. BVerfGE 86, 122 ; 93, 266 ; 94, 1 ).
Die Anforderungen, die Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG an die Ermittlung des Sinns von Äußerungen richtet, unterliegen der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
Das Recht auf Meinungsfreiheit wird dabei vom Grundgesetz geschützt, ohne dass es auf den Gegenstand, den Wert, die Art der Begründung oder die Richtigkeit der Meinung ankäme (vgl. BVerfGE 61, 1 ).Die in der Broschüre vertretenen Rechtsauffassungen zu Einzelproblemen des Strafvollzugsrechts sind durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt; es handelt sich daher um die Äußerung von Meinungen im Sinne des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 71, 162 ).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
Art. 5 Abs. 1 GG schützt subjektivrechtlich wie objektivrechtlich die Freiheit der Äußerung und Verbreitung von Meinungen auf der einen, die Informationsfreiheit auf der anderen Seite als einander ergänzende Elemente eines Kommunikationsprozesses; geschützt ist objektivrechtlich der Prozess der Kommunikation, subjektivrechtlich die Freiheit, daran teilzunehmen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 74, 297 ; 83, 238 ). - BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
Art. 5 Abs. 1 GG schützt subjektivrechtlich wie objektivrechtlich die Freiheit der Äußerung und Verbreitung von Meinungen auf der einen, die Informationsfreiheit auf der anderen Seite als einander ergänzende Elemente eines Kommunikationsprozesses; geschützt ist objektivrechtlich der Prozess der Kommunikation, subjektivrechtlich die Freiheit, daran teilzunehmen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 74, 297 ; 83, 238 ). - BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
Art. 5 Abs. 1 GG schützt subjektivrechtlich wie objektivrechtlich die Freiheit der Äußerung und Verbreitung von Meinungen auf der einen, die Informationsfreiheit auf der anderen Seite als einander ergänzende Elemente eines Kommunikationsprozesses; geschützt ist objektivrechtlich der Prozess der Kommunikation, subjektivrechtlich die Freiheit, daran teilzunehmen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 74, 297 ; 83, 238 ). - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
Die Broschüre enthält außerdem Tatsachenbehauptungen wie zum Beispiel Angaben über ergangene Gerichtsentscheidungen; auch deren Äußerung und Verbreitung ist, als Voraussetzung für die Bildung von Meinungen, durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 97, 391 ). - BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
So verstößt es gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn ein Gericht der Würdigung einer Meinungsäußerung eine Aussage zugrundelegt, die so nicht gefallen ist, wenn es der Äußerung einen Sinn gibt, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn es sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für eine dem Grundrechtsträger nachteilige entscheidet, ohne für die Verwerfung anderer überzeugende Gründe anzugeben (vgl. BVerfGE 86, 122 ; 93, 266 ; 94, 1 ). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
Meinungsfreiheit eines Auszubildenden und Anspruch auf Übernahme in ein …
Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
So verstößt es gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn ein Gericht der Würdigung einer Meinungsäußerung eine Aussage zugrundelegt, die so nicht gefallen ist, wenn es der Äußerung einen Sinn gibt, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn es sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für eine dem Grundrechtsträger nachteilige entscheidet, ohne für die Verwerfung anderer überzeugende Gründe anzugeben (vgl. BVerfGE 86, 122 ; 93, 266 ; 94, 1 ). - BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
Die in der Broschüre vertretenen Rechtsauffassungen zu Einzelproblemen des Strafvollzugsrechts sind durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt; es handelt sich daher um die Äußerung von Meinungen im Sinne des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 71, 162 ). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
- BVerfG, 11.08.1997 - 2 BvR 2334/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug
- BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 1611/87
Meinungsäußerungsfreiheit und Wettbewerbsrecht
- OLG Hamm, 25.09.1991 - 1 Vollz (Ws) 41/91
- OLG Zweibrücken, 31.08.1988 - 1 Vollz (Ws) 10/88
- OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 80/24
Keine wettbewerblichen Unterlassungsansprüche zwischen zwei Influencern
Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz;… Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6, Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - BenettonWerbung;… Löffler/Steffen, a.a.O., § 6, Rn. 90). - VG Hannover, 22.02.2019 - 6 B 5193/18
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anhörung; einstweilige Anordnung; erweiterter …
Der Gewährleistungsgehalt wird dabei geschützt, ohne dass es auf den Gegenstand, den Wert, die Art der Begründung oder die Richtigkeit der Meinung ankäme (BVerfG, Beschluss vom 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01, juris Rn. 13). - OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 16 U 10/22
Kein Anspruch eines Unternehmers gegen Suchmaschinenbetreiber auf Unterlassung …
Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz;… Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6, Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung;… Löffler/Steffen, a.a.O., § 6, Rn. 90).
- LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 3 O 123/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung einer Hautärztin: Löschungsanspruch bzgl. einer …
Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz;… Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung;… Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 90). - OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24
Berichterstattung über vergangene Beziehung eines Prominenten nicht allein wegen …
Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz;… Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6, Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung;… Löffler/Steffen, a.a.O., § 6, Rn. 90). - OLG Frankfurt, 30.04.2026 - 16 U 90/25
Unwahre Tatsachenbehauptungen über geschlechtliche Identität und identifizierende …
Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz;… Löffler/Steffen/Lauber-Rönsberg, PresseR, 7. Aufl. 2023, § 6, Rn. 210 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG, NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung;… Löffler/Steffen/Lauber-Rönsberg, a.a.O., § 6, Rn. 210). - LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19
Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen …
Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz;… Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 90 m.w.N.). - BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an …
Unabhängig von der Frage, ob die Hilfe des Mitgefangenen, der das angehaltene Schreiben für den Beschwerdeführer gefertigt hatte, eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellte, verstößt daher jedenfalls die dem Beschwerdeführer allenfalls anzulastende bloße Inanspruchnahme einer Rechtsdienstleistung nicht gegen § 3 RDG (vgl. zum Rechtsberatungsgesetz BVerfGK 2, 196 ; 4, 305 ; 6, 291 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2004 - 2 BvR 1766/03 -, NJW-RR 2004, S. 1713). - LG Frankfurt/Main, 16.05.2019 - 3 O 184/17
Zu den journalistischen Sorgfaltspflichten bei einer Berichterstattung
Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz;… Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung;… Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 90). - KG, 14.12.2006 - 5 Ws 480/06
Briefkontrolle im Strafvollzug: Einbehaltung von Briefeinlagen in Form von …
Zum individuellen Schriftverkehr gehören die Broschüre "Positiv in Haft" der Deutschen Aids-Hilfe (vgl. BVerfG NJW 2005, 1341), Kopien von Zeitungsausschnitten (vgl. OLG Frankfurt am Main NStE Nr. 3 zu § 68 StVollzG = ZfStrVO 1993, 118 -Ls; einem von der Partnerin des Gefangenen verfaßten pornographischen Brief beigelegte pornographische Fotos von sich (vgl. OLG Dresden NStZ 1998, 320) und einem Brief beigelegte Druckschriften geringen Umfangs des "Vereins zur Förderung eines Gesetzmäßigen Strafvollzuges" (vgl. KG, Beschluß vom 16. Dezember 1981 - 2 Ws 212/91 Vollz).Betrachtet man die seither ergangenen Entscheidungen, so ist der Gesichtspunkt des Umfangs der Beilage etwas in den Hintergrund getreten (vgl. BVerfG NJW 2005, 1341).
- LG Frankfurt/Main, 20.01.2021 - 3 O 1/21
- BGH, 18.01.2005 - 2 StE 9/03
Postverkehr mit Untersuchungshäftling (Anhalten von Sendungen; Mitteilung an den …
- OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 168/22
Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung
- OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 4 Ws 162/20
Gefährdung der Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt durch Besitz des Buches …
- LG Frankfurt/Main, 07.02.2019 - 3 O 190/18
- BVerfG, 02.03.2007 - 2 BvR 961/05
Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer von einem …
- LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 3 O 306/19
Zum Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts vor der nachträglichen …
- LG Frankfurt/Main, 14.03.2019 - 3 O 440/18
Zur Einordnung des Begriffs "Plagiat" als Meinungsäußerung oder …
- BVerfG, 02.04.2008 - 2 BvR 2173/07
Informationsfreiheit; Empfang "umfangreicher schriftlicher Beilagen" in der …
- OLG München, 12.08.2009 - 4 Ws 105/09
Strafvollzug in Bayern: Anhalten des Buchs "Ritual Knast" wegen …
- OLG Frankfurt, 21.10.2024 - 16 W 40/24
Keine bildlich identifizierende Berichterstattung über heranwachsenden Rapper …
- OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16
Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Tragen eigener Kleider mit …
- LG Regensburg, 05.12.2016 - SR StVK 633/16
Gerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Aushändigung von Buchsendungen
- KG, 19.03.2024 - 5 Ws 208/23
Untersagung des Besitzes von Büchern mit Inhalten der sog. "Reichsbürger"-Szene …
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