Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.02.2005 - 22 ZB 05.61 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
VwGO § 42 Abs. 1; ; GVG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; BImSchG § 3 Abs. 1; ; BImSchG § 23 Abs. 1; ; 1. BImSchV § 11 Abs. 1 Satz 1; ; 1. BImSchV § 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Immissionsschutzrecht - Untätigkeitsklage; Erledigungsrechtsstreit; Erledigendes Ereignis; Rechtshängigkeit des Sachantrags nach Übergang zum Erledigungsfeststellungsantrag; Ausnahme bei "unbilliger Härte"; Wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Modernisierungsmaßnahme; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung einer Ausnahme von der Einhaltung des gesetzlichen Grenzwertes für Abgasverluste für eine Heizungsanlage; Zulässigkeit einer als Untätigkeitsklage erhobenen Verpflichtungsklage im Fall nachträglicher Verbescheidung; Ausnahmen von der Begrenzung der zulässigen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Umstellung von Untätigkeits- auf Feststellungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 10.11.2004 - AN 11 K 04.1536
- VGH Bayern, 03.02.2005 - 22 ZB 05.61
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1450
- NVwZ-RR 2006, 314 (Ls.)
- NZM 2005, 383
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 13.10.1987 - 4 B 211.87
Klageänderung - Erledigung - Aufhebung - Verwaltungsakt
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2005 - 22 ZB 05.61
Im Übrigen hat die Klägerin weder gegenüber dem Verwaltungsgericht noch im vorliegenden Zulassungsverfahren zu erkennen gegeben, dass sie neben ihrer (einseitigen) Erledigungserklärung den Verpflichtungsantrag aus der Klageschrift vom 3. Juni 2004 hilfsweise aufrechterhalten wolle (zu dieser Möglichkeit BVerwG vom 13.10.1987, NVwZ-RR 1988, 56;… Neumann, in: Sodan/Ziekow, NK VwGO, RdNr. 226 zu § 161).Nach dieser Auffassung, zu deren Begründung auf die prozessual jederzeit bestehende Möglichkeit einer "Rückkehr" vom Erledigungsfeststellungs- zum Sachantrag verwiesen wird (…BVerwG, a.a.O.; vgl. schon BVerwG vom 13.10.1987, NVwZ-RR 1988, 56), bleibt das ursprüngliche Klageziel mangels endgültiger Aufgabe weiterhin Streitgegenstand, so dass einer auf dasselbe Ziel gerichteten späteren Klage das Verbot des § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG entgegensteht.
- BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83
Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2005 - 22 ZB 05.61
Die Merkmale der Ausnahmesituation und der unbilligen Härte können dabei nicht als eigenständige Tatbestandsmerkmale geprüft werden, sondern stellen - entsprechend dem allgemeinen Verständnis derartiger Koppelungsvorschriften - lediglich Wertungsvorgaben im Rahmen einer einheitlichen Ermessensentscheidung dar (vgl. BVerwG vom 5.7.1985, BVerwGE 72, 1; vom 13.3.1997, NVwZ 1998, 1300/1301; BayVGH vom 23.12.2004, 22 ZB 04.3216). - BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71
Werbefahrten
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2005 - 22 ZB 05.61
Mit Vorschriften dieser Art soll besonderen Ausnahmesituationen und Härtefällen Rechnung getragen werden, die bei einer strikten Anwendung des Gesetzes nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten (vgl. BVerfGE 40, 371/377; BVerwG vom 16.3.1994, NVwZ 1994, 1095).
- BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97
Ausnahmegenehmigung für Autorennen auf öffentlichen Straßen nicht nur bei …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2005 - 22 ZB 05.61
Die Merkmale der Ausnahmesituation und der unbilligen Härte können dabei nicht als eigenständige Tatbestandsmerkmale geprüft werden, sondern stellen - entsprechend dem allgemeinen Verständnis derartiger Koppelungsvorschriften - lediglich Wertungsvorgaben im Rahmen einer einheitlichen Ermessensentscheidung dar (vgl. BVerwG vom 5.7.1985, BVerwGE 72, 1; vom 13.3.1997, NVwZ 1998, 1300/1301; BayVGH vom 23.12.2004, 22 ZB 04.3216). - BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81
Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2005 - 22 ZB 05.61
Wird dagegen wie hier in der Sache ablehnend entschieden, hat dies auf die Zulässigkeit der Klage keinen Einfluss (vgl. BVerwGE 66, 342/344). - BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
Fortsetzungsfeststellungsklage
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2005 - 22 ZB 05.61
Zur Begründung seines gegenteiligen Standpunkts kann das Verwaltungsgericht freilich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verweisen, wonach bei einer einseitig gebliebenen Erledigungserklärung die Rechtshängigkeit des Sachbegehrens auch dann nicht entfällt, wenn der "Hauptsacheantrag" nicht ausdrücklich als Hilfsantrag aufrechterhalten wird (BVerwG vom 22.1. 1998, NVwZ 1999, 404 f.). - BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2005 - 22 ZB 05.61
Mit Vorschriften dieser Art soll besonderen Ausnahmesituationen und Härtefällen Rechnung getragen werden, die bei einer strikten Anwendung des Gesetzes nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten (vgl. BVerfGE 40, 371/377; BVerwG vom 16.3.1994, NVwZ 1994, 1095). - VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 4 S 2666/95
Einseitige Erledigungserklärung ohne hilfsweise Aufrechterhaltung des …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2005 - 22 ZB 05.61
Im Schrifttum ist die genannte Entscheidung allerdings auf Kritik gestoßen, weil danach ein im Klagewege angegriffener Verwaltungsakt auch nach vorbehaltlosem Übergang in den Erledigungsrechtsstreit noch keine formelle Bestandskraft erlangt (Ziekow, JZ 1990, 90 ff.;… Neumann, a.a.O., RdNr. 228;… Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 4 zu § 90, RdNr. 20 zu § 161; vgl. als Vorinstanz VGH BW vom 18.12.1996, VBlBW 1997, 176;… dem BVerwG zustimmend J. Schmidt in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 115 zu § 113). - VGH Bayern, 23.12.2004 - 22 ZB 04.3216
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2005 - 22 ZB 05.61
Die Merkmale der Ausnahmesituation und der unbilligen Härte können dabei nicht als eigenständige Tatbestandsmerkmale geprüft werden, sondern stellen - entsprechend dem allgemeinen Verständnis derartiger Koppelungsvorschriften - lediglich Wertungsvorgaben im Rahmen einer einheitlichen Ermessensentscheidung dar (vgl. BVerwG vom 5.7.1985, BVerwGE 72, 1; vom 13.3.1997, NVwZ 1998, 1300/1301; BayVGH vom 23.12.2004, 22 ZB 04.3216).
- VGH Bayern, 20.07.2009 - 22 CE 09.1601
Einstweilige Anordnung; Ausnahme von Verboten einer gemeindlichen …
Dies setzt besondere (atypische) Umstände des jeweiligen Einzelfalls voraus, denen die generelle und schematische Anwendung der Vorschrift nicht mehr gerecht wird (vgl. auch BayVGH vom 3.2.2005 NJW 2005, 1450 m.w.N.; BayVGH vom 5.4.1990 Az. 22 B 88.2640 und Az. 22 B 89.3191 UPR 1990, 356). - LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - L 4 KA 17/05
Kassenärztliche Vereinigung - Verteilung der Gesamtvergütung nach …
Abzustellen ist insoweit auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (…vgl. Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl. 2005, § 94 Rz. 7b; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17. November 2002 - 17 K 1537/98 I, Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Februar 2005, - 22 ZB 05.61 - NJW 2005, 1450). - OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2006 - 1 KN 2/06 Die Rechtswegsperre zu Lasten des späteren Antrags in der selben Sache entfällt, wenn im älteren Verfahren eine Antragsrücknahme erfolgt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.02.2005, 22 ZB 05.61, NJW 2005, 1450;… Niedersächs. FG, Urt. v. 19.10.1995, II 425/95, EFG 1996, 326).
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