Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 14 U 173/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldnerverzug - Unrichtigkeit eines vom Schuldner eingeholten Sachverständigengutachtens zur Leistungspflicht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sachverständiger als Erfüllungsgehilfe des Schuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beauftragung eines technischen Sachverständigen; Beurteilung seiner Leistungspflicht für die erforderliche Aufklärung des Sachverhalts; Vertretenmüssen der Nichtleistung; Verkauf eines Gebrauchtwagens; Anspruch auf Durchführung der Reparatur; Reparatur in einer ...
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 18.09.2003 - 6 O 482/02
- OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 14 U 173/03
Papierfundstellen
- NJW 2005, 515
- MDR 2005, 811
- VersR 2005, 557
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 54/99
Schadensersatzanspruch gegen den Berufsunfähigkeitsversicherer wegen Verweisung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 14 U 173/03
An die diesbezüglichen Sorgfaltspflichten des Schuldners sind indessen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, VersR 2001, S. 885 ff., 886).Eine Versicherung - entsprechendes gilt für den Garantiegeber - mag sich zwar auf übereinstimmende Auskünfte mit dem Sachverhalt bereits befaßt gewesener sachkundiger Personen (also nicht von ihr selbst eingeschalteter Sachverständiger) verlassen dürfen (OLG Düsseldorf, VersR 2001, S. 885 ff.;… Staudinger/Löwisch, a.a.O., Rdn. 146 zu § 286).
- BGH, 19.01.1977 - VIII ZR 319/75
Schadensersatz für beschädigte Pflanzen in einem Gewächshaus - Montage einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 14 U 173/03
Maßgeblich ist somit die für Garantieversprechen grundsätzlich geltende (vgl. BGH, WM 1977, S. 365 ff.) 30-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F.; diese ist noch nicht abgelaufen.
- AG Frankfurt/Main, 08.09.2015 - 33 C 1729/15
Hausmeisterkosten über viele Jahre nicht abgerechnet: Kein Vertrauenstatbestand!
Der Umlageschlüssel muss angegeben und erläutert werden und der Anteil des Mieters abzüglich seiner geleisteten Vorauszahlungen muss berechnet werden (Grundlegend BGH NJW 1982, 573; NZM 2003, 196; NJW 2005, 219 = NZM 2005, 13 m Anm Langenberg NZM 2006, 641 mwN; NJW 2005, 515 = NZM 2005, 737; NJW 2005, 3135 = NZM 2005, 737; WuM 2005, 200; NJW 2007, 1059; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 279; LG Essen WuM 1991, 121). - OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
Vergabeverfahren: Wertung von Preisnachlässen an nicht vom Auftraggeber …
Mehr wird man bei aller Strenge von ihr selbst nicht verlangen können (vgl. BGH NJW 2007, 428, 429; OLG Karlsruhe, NJW 2005, S. 515, 516;… Staudinger-Löwisch, BGB, Neubearbeitung 2004, § 286 Rdnr. 162). - OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07
Prospekthaftung bei Filmfondsbeteiligung: Haftung des Gründungsgesellschafters …
Zieht die Beklagte zu 2) daher Dritte (hier die R. GmbH) zur Beurteilung ihrer Leistungspflicht heran, haftet sie auch für deren Verschulden nach § 278 BGB und kann sich selbst nicht auf einen Tatsachen- oder Rechtsirrtum berufen (vgl. BGH, NJW 2007, 428ff.; OLG Karlsruhe, NJW 2005, 515f.).
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