Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2555
OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,2555)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.07.2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,2555)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,2555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • gesr.de PDF

    Abgrenzung von Befunderhebungsmangel zu Diagnosefehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; ZPO § 286
    Arzthaftung - keine Beweiserleichterung bei unterlassener Befunderhebung infolge Diagnoseirrtums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Körperschaden; Beweislastumkehr bei Verletzung von Pflicht zur Statussicherung; Diagnoseirrtum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Diagnosefehler führt nicht zu Beweislastumkehr

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 69
  • VersR 2005, 1740
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Das Landgericht hat richtig erkannt, dass Diagnosefehler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie auch nach der des Senats nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler zu werten sind (zuletzt BGH, VersR 2003, 1256, 1257) und sich vorliegend jedenfalls der Vorwurf eines - zur Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität des Fehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führenden - fundamentalen Diagnoseirrtums (BGHZ 132, 47, 51) verbietet.

    Das stellt sich ausschließlich als Diagnosefehler dar, der dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arzt die tatsächlich erhobenen notwendigen Befunde falsch interpretiert (BGH, VersR 2003, 1256, 1257).

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht …

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Das Landgericht hat richtig erkannt, dass Diagnosefehler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie auch nach der des Senats nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler zu werten sind (zuletzt BGH, VersR 2003, 1256, 1257) und sich vorliegend jedenfalls der Vorwurf eines - zur Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität des Fehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führenden - fundamentalen Diagnoseirrtums (BGHZ 132, 47, 51) verbietet.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings grundsätzlich bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).

  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im …

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings grundsätzlich bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings grundsätzlich bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Dass letztlich jede ärztliche Behandlungsmaßnahme dazu beitragen kann, die Klärung des Ursachenverlaufs zwischen einem dem Arzt anzulastenden Behandlungsfehler und einem erlittenen Gesundheitsschaden des Patienten erschweren, rechtfertigt eine generelle Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs indes nicht (vgl. BGHZ 99, 391, 398).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings grundsätzlich bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als …

    Ein Diagnoseirrtum wird jedoch nicht bereits dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (BGH, VersR 2007, 541 ff., juris Tz. 23 f.; OLG Hamm, Urteil vom 17.09.2013, Az. 26 U 88/12, juris Tz. 24; VersR 2012, 493 f., juris Tz. 3 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2006, 69 f., juris Tz. 19).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang …

    Ein Diagnoseirrtum wird jedoch nicht bereits dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (BGH, VersR 2007, 541 ff., juris Tz. 23 f.; OLG Hamm, Urteil vom 17.09.2013, Az. 26 U 88/12, juris Tz. 24; VersR 2012, 493 f., juris Tz. 3 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2006, 69 f., juris Tz. 19).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 122/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Abgrenzung zwischen Diagnose- und …

    Rn. 56 Ein Diagnosefehler - wie hier - wird nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären bzw. solche hätten empfohlen werden müssen (vgl. BGH VersR 2011, 400 ; VersR 2007, 541; OLG Köln VersR 2005, 1740 = NJW 2006, 69; OLG Koblenz VersR 2007, 1565).
  • OLG München, 19.10.2006 - 1 U 2149/06

    Arzthaftung: Fehldiagnose bei einem Patienten, der unter bewegungsabhängigen …

    Dass bei dem Verdacht eines Herzinfarkts eine Krankenhauseinweisung und weitergehende Untersuchungen hätten erfolgen müssen, ist selbstverständlich, kann aber keinen vorwerfbaren Fehler des Beklagten begründen, da er diesen Verdacht gerade nicht hatte (OLG Köln NJW 2006, 69).
  • LG Koblenz, 25.01.2018 - 1 O 359/16

    Arzthaftung: Anspruch eines Patienten auf Schmerzensgeld wegen eines fehlerhaften …

    Führt aber eine falsche Diagnose dazu, dass weitere erforderliche Befunde nicht erhoben werden, so wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung dennoch überwiegend von einem bloßen Diagnosefehler ausgegangen (…Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts 4. Aufl. 2010, § 110, Rn 17; OLG Köln NJW 2006, 69 (70);… OLG München, Urt. v. 12.04.2007 - 1 U 2267/04).
  • LG Köln, 02.05.2007 - 25 O 250/03
    Gleiches würde für den Fall gelten, dass sich eine unterlassene Befunderhebung als zwangsläufige Folge eines vorherigen, nicht groben Behandlungsfehlers ergibt, wie es Gegenstand der Entscheidung OLG L VersR 2005, 1740 f. = NJW 2006, 69 gewesen sei, also der Fall einer unrichtigen Auswertung der erhobenen Befunde vorliege (sog. Diagnosefehler, BGH VersR 2003, 1256).
  • OLG Hamm, 02.03.2011 - 3 U 92/10

    Haftung des Arztes für Befunderhebungs- und Diagnosefehler

    Ein Diagnosefehler wird aber nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (…vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2007, 541; OLG Köln, NJW 2006, 69 f.; OLG Koblenz, VersR 2007, 1565).
  • OLG München, 12.04.2007 - 1 U 2267/04

    Behandlungsfehler wegen falsch interpretierter Röntgenbilder und dem Übersehens …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Bielefeld, 19.02.2008 - 4 O 234/03

    Anforderungen an eine fachgerechte Behandlung einer infolge eines Sportunfalls …

    Rn. 60 Diese Beweislastumkehr ergibt sich auch unter dem Gesichtspunkt der fehlerhaften Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung bei Infektsymptomen (vgl. BGH NJW 2004, 1871 ff., OLG Köln, NJW 2006, 69 ff.).
  • OLG Köln, 12.09.2007 - 5 U 16/05

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen …

    Insoweit ist kein Raum für Beweiserleichterungen (vgl. OLG Köln, VersR 2005, 1740).
  • OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10

    Arzthaftung; Aufklärung; Behandlungsalternativen; distalen Spiralfraktur; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht