Rechtsprechung
| VGH Hessen, 14.05.2007 - 1 TP 238/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 10 Abs 4 BÄO, § 10 Abs 5 BÄO, § 154 Abs 2 VwGO, § 166 VwGO
Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erlaubnis für die Tätigkeit als Ärztin im Praktikum. - Judicialis
BÄO § 10 Abs. 4; ; BÄO § 10 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BÄO § 10 Abs. 4; BÄO § 10 Abs. 5
Recht der Ärzte: Ärztliche Erlaubnis nach Auslandsstudium - Arzt im Praktikum, ärztliche Erlaubnis, Ausland, Hochschulstudium, Prüfung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahren auf Zulassung zur Tätigkeit als Arzt im Praktikum (AiP) nach der Bundesärzteordnung (BÄO); Ausnahmefall für die Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als Arzt im Praktikum bei einer Ausbildung in Aserbaidschan; Notwendigkeit der Durchführung einer ...
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 23.10.2006 - 12 E 447/05
- VGH Hessen, 14.05.2007 - 1 TP 238/07
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3302
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 19.01.1996 - 11 TG 2340/95
Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Arzt im Praktikum - Gleichwertigkeit des …
Auszug aus VGH Hessen, 14.05.2007 - 1 TP 238/07
Eine Gleichwertigkeitsprüfung wie bei der ärztlichen Approbation nach abgeschlossener Ausbildung im Ausland findet nicht statt (abweichend zu Hess. VGH, Beschluss vom 19.01.1996 - 11 TG 2340/95 -).Zwar verlangt § 10 Abs. 5 Ziffer 1 BÄO anders als § 3 Abs. 2 Ziffer 1 BÄO bei einem Antrag auf Approbation durch im Ausland ausgebildete Ärzte nicht ausdrücklich, dass die im Ausland abgeschlossene Ausbildung sich gegenüber dem deutschen Ausbildungsstand als gleichwertig erweisen muss (insoweit allerdings noch Beschluss des Hess. VGH vom 19.01.1996, 11 TG 2340/95, NJW 1996, S. 2444 ff. = NVwZ 1996, S. 1133).
- BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 119.79
Ausländische Ausbildungseinrichtung - Zeiten medizinischer Ausbildung - …
Auszug aus VGH Hessen, 14.05.2007 - 1 TP 238/07
Bei der Prüfung, ob ausnahmsweise eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 10 Abs. 4 BÄO erteilt werden kann, ist aber gleichwohl vorab zu klären, ob die im Ausland besuchten Veranstaltungen von einer Einrichtung getragen worden sind, die im Bildungssystem des anderen Staates den gleichen Rang wie eine deutsche wissenschaftliche Hochschule einnimmt und deshalb angenommen werden darf, dass der von der Bundesärzteordnung und von der Approbationsordnung vorausgesetzte wissenschaftliche Rang der ärztlichen Ausbildung gewahrt ist (so ausdrücklich BVerwG, Urteil v. 21.11.1980, 7 C 119.79 - juris).
- OVG Niedersachsen, 11.10.2010 - 8 LA 65/10
Anwendbarkeit des § 10 Abs. 5 S. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) auf eine in der …
Eine das Hochschulstudium abschließende Prüfung im Sinne dieser Bestimmung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich das bis dahin absolvierte Studium nur auf einen Teil der medizinischen Ausbildungsinhalte bezogen hat (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 14.5.2007 - 1 TP 238/07 -, NJW 2007, 3302), wobei nicht die formale Zuordnung, sondern der materielle Gehalt maßgeblich ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.6.2001 - 3 C 35.00 -, NJW 2002, 456, 457).
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