Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06, 3 Ausl 129/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Europäischer Haftbefehl: Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Außervollzugsetzung eines Auslieferungshaftbefehls; Fluchtgefahr
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer beiderseitigen Strafbarkeit als Voraussetzung für die Auslieferung eines Beschuldigten in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU); Vollstreckungsmitgliedsstaat als zuständiger Staat zur Beurteilung einer Fluchtgefahr bei Erlass eines Europäischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
§§ 1 Abs. 4, 15 Abs. 1, 25, 81 Nr. 4 IRG, Art. 12 RbEuHb
Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Schweden zur Strafverfolgung
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06, 3 Ausl 129/06
- OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 615
- NStZ 2007, 412 (Ls.)
- StV 2007, 140
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
Europäischer Haftbefehl
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06
Andererseits hat der Verfolgte aber auch keine Anstrengungen unternommen, sich dem in Schweden gegen ihn anhängigen Verfahren zu stellen, sondern sich in rechtlich zulässiger Weise auf seine deutsche Staatsbürgerschaft berufen, weshalb der Senat mit Beschluss vom 25.7.2005 (1 AK 31/05) nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.7.2005 (BVerfGE 113 273 = NJW 2005, 2289) ein erstes Auslieferungsersuchen der schwedischen Justizbehörden für unzulässig erklärt hat. - OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05
Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06
52/06, für einen Europäischen Haftbefehl aus Polen bei einem deutschen Staatsangehörigen unter teilweiser Aufgabe der dortigen Rechtsprechung, vgl. NJW 2005, 1522), da die schwedische Generalstaatsanwaltschaft am 27.10.2006 eine entsprechende Zusicherung abgegeben hat. - OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04
Europäischer Haftbefehl: Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland als …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06
Im Rahmen der vorliegenden Haftfrage bedarf es insoweit keiner Entscheidung, ob es entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. StV 2005, 32) auch für deutsche Staatsangehörige unter Geltung des EuHbG vom 20.7.2006 hierfür genügt, die Auslieferung mit einer entsprechenden Maßgabe für zulässig zu erklären (in diesem Sinne nunmehr auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006, 3 Ausl.
- OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06
Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte …
In dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft heißt es, dass bestimmte im Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2006 (NJW 2007, 615) angeführte Gesichtspunkte (Tatort in der Republik Polen, Interessen der polnischen, in der Republik Polen wohnhaften Verletzten, effektive Verfügbarkeit der Beweismittel in der Republik Polen, deren öffentliches, durch den Europäischen Haftbefehl dokumentiertes Interesse an der bereits vorangeschrittenen Strafverfolgung, Grundsatz der Schonung der deutschen, aber auch polnischen Strafverfolgungsressourcen) der Geltendmachung eines Bewilligungshindernisses "entgegen[stehen]". - OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13
Anordnung von Auslieferungshaft wegen Fluchtgefahr; Bestehen hinreichend …
Die Beurteilung der Fluchtgefahr richtet sich allein nach innerstaatlichem deutschem Recht (OLG Karlsruhe, NJW 2007, 615, 616).Dazu gehört zunächst die Höhe der Sanktion, wobei eine hohe bereits verhängte Strafe oder Straferwartung für sich betrachtet regelmäßig noch nicht die Fluchtgefahr begründet, sondern lediglich Ausgangspunkt der vorzunehmenden intensiven Einzelfallprüfung ist (…vgl. OLG Hamm, aaO; OLG Stuttgart, NJW 2007, 613, 614; OLG Karlsruhe, NJW 2007, 615, 616).
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