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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,867
BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03 (https://dejure.org/2006,867)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.2006 - 1 BvR 704/03 (https://dejure.org/2006,867)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 2006 - 1 BvR 704/03 (https://dejure.org/2006,867)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähiger Börsenkurs bei der Bestimmung der Höhe der Abfindungen im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen; Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung des Börsenkurses bei der Bemessung der Abfindung ausscheidender Aktionäre im Rahmen von ...

  • heuking.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 319 AktG; Art. 14 GG; § 5 WpÜG-AngVO
    Abfindung infolge Einfliederung: Berücksichtigung des Börsenkurses auch nach Bekanntwerden der Strukturmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 319; GG Art. 14 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bemessung der Entschädigung des Aktionärs einer eingegliederten Aktiengesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 319 ff; GG Art. 14; WpÜG-AngVO § 5 Abs. 1
    Berücksichtigung der Börsenkurse nach Bekanntgabe der Eingliederungsmaßnahme für Abfindung ausscheidender Aktionäre ("Siemens/Nixdorf")

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 319 AktG; Art. 14 GG; § 5 WpÜG-AngVO
    Abfindung infolge Einfliederung: Berücksichtigung des Börsenkurses auch nach Bekanntwerden der Strukturmaßnahme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 453
  • NJW 2007, 828
  • ZIP 2007, 175
  • WM 2007, 73
  • BB 2007, 343
  • K&R 2007, 343
  • NZG 2007, 228
 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289 - DAT/Altana) die Frage, ob bei der Bemessung der Höhe der Abfindung für im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen nach §§ 319 ff. AktG ausscheidende Minderheitsaktionäre der zugrunde zu legende Börsenkurs auch noch nach Bekanntgabe oder Bekanntwerden der geplanten Maßnahme berücksichtigt werden darf, oder ob der von den Zivilgerichten zwecks Ermittlung eines Durchschnittskurses festzulegende Referenzzeitraum vor diesem Zeitpunkt liegen muss.

    Dieser legitimiere eine unangemessen niedrige Umtauschrelation und einen zu niedrig angesetzten Barausgleich für Aktienspitzen unter Verstoß gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289).

    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Berücksichtigung des Börsenkurses bei der Bemessung der Abfindung ausscheidender Aktionäre im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen gemäß §§ 319 ff. AktG in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 100, 289 ).

    Rn. 10 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus Art. 14 Abs. 1 GG, dass der Aktionär im Fall der Eingliederung "seiner" Aktiengesellschaft in eine andere wertmäßig voll für den Verlust seiner Aktionärsstellung zu entschädigen ist (vgl. BVerfGE 100, 289 ).

    Dieser kann bei börsennotierten Unternehmen nicht ohne Rücksicht auf den Börsenkurs festgesetzt werden (vgl. BVerfGE 100, 289 ).

    Eine geringere Abfindung würde der Dispositionsfreiheit über den Eigentumsgegenstand nicht hinreichend Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 100, 289 ).

    Zu den im Berücksichtigungszeitpunkt maßgeblichen Verhältnissen gehört aber nicht nur der Tageskurs, sondern auch ein auf diesen Tag bezogener Durchschnittswert (vgl. BVerfGE 100, 289 ).

    Rn. 15 Aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289) folgt für die Bestimmung des Referenzzeitraums, dass auch die Zeit nach Bekanntgabe oder Bekanntwerden der Maßnahme in diesen einfließen darf.

    Rn. 17 Zu begegnen ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289 ) lediglich Missbrauchsgefahren.

    Auch Anhaltspunkte dafür, dass einer der vom Bundesverfassungsgericht genannten Tatbestände vorliegt, bei deren Vorliegen der Börsenkurs ausnahmsweise nicht geeignet ist, den Unternehmenswert wahrheitsgetreu anzugeben, wie etwa das Vorliegen einer Marktenge (vgl. BVerfGE 100, 289 ), hat der Beschwerdeführer nicht vorgetragen.

    Dies würde auch verfassungsrechtlich keinen Bedenken begegnen, worauf das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 27. April 1999 ausdrücklich hingewiesen hat (vgl. BVerfGE 100, 289 ).

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Ausgehend von dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2001 (BGHZ 147, 108), wonach ein Referenzzeitraum von drei Monaten erforderlich, aber auch ausreichend sei, der unmittelbar vor der Hauptversammlung der beherrschten Aktiengesellschaft liege, legte das Oberlandesgericht einen Referenzzeitraum vom 6. Dezember 1991 bis zum 5. März 1992, dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung der SNI, zugrunde und gelangte in Folge des nach der Bekanntgabe der geplanten Eingliederungsmaßnahme gesunkenen Börsenkurses der SNI zu dem im Vergleich zum Beschluss des Landgerichts niedrigeren Abfindungsbetrag.

    Rn. 12 b) Der Bundesgerichtshof hat auf der Grundlage der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 12. März 2001 (BGHZ 147, 108) entschieden, dass für die Festsetzung der angemessenen Barabfindung sowohl der Börsenkurs zum Stichtag der Hauptversammlung als auch ein auf den Stichtag bezogener Durchschnittskurs in Betracht kämen, der aus den für einen bestimmten Zeitraum festgestellten Kursen gebildet wird.

    Die Gefahr, dass die herrschende Gesellschaft durch frühzeitige Bekanntgabe der Eingliederungsabsicht und eines zu niedrigen Abfindungsangebots gezielt Einfluss auf den Referenzkurs nehmen kann, besteht nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2001 (BGHZ 147, 108) nicht mehr, weil danach die Höhe der Abfindung nicht von der herrschenden Gesellschaft vorgegeben werden kann, sondern der Durchschnittskurs während der letzten drei Monate vor dem Hauptversammlungstag jedenfalls die Untergrenze der Abfindung bestimmt.

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Zwar schützt ihn Art. 14 Abs. 1 GG - wie das Bundesverfassungsgericht bereits in der Feldmühle-Entscheidung (BVerfGE 14, 263 ) entschieden hat - nicht davor, dass er seine Stellung als Aktionär verliert, er ist jedoch wertmäßig für den Verlust seiner Aktionärsstellung voll zu entschädigen, und dabei ist hinsichtlich der Höhe der Entschädigung nach dem "wahren Wert" seiner Beteiligung zu fragen.
  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des …

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Rn. 13 c) Die Instanzgerichte sind der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitgehend gefolgt (vgl. OLG Hamburg…, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 11 W 29/94 -, NZG 2002, S. 189; OLG Hamburg…, Beschluss vom 7. August 2002 - 11 W 14/94 -, NZG 2003, S. 89 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Oktober 2003 - 4 W 34/93 -, DB 2003, S. 2429; abweichend OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 9. Januar 2003 - 20 W 434/93, 20 W 425/93 -, AG 2003, S. 581 ), im aktienrechtlichen Schrifttum ist sie dagegen überwiegend auf Kritik gestoßen.
  • OLG Hamburg, 07.08.2002 - 11 W 14/94
    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Rn. 13 c) Die Instanzgerichte sind der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitgehend gefolgt (vgl. OLG Hamburg…, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 11 W 29/94 -, NZG 2002, S. 189; OLG Hamburg, Beschluss vom 7. August 2002 - 11 W 14/94 -, NZG 2003, S. 89 ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 1. Oktober 2003 - 4 W 34/93 -, DB 2003, S. 2429; abweichend OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 9. Januar 2003 - 20 W 434/93, 20 W 425/93 -, AG 2003, S. 581 ), im aktienrechtlichen Schrifttum ist sie dagegen überwiegend auf Kritik gestoßen.
  • OLG Hamburg, 31.07.2001 - 11 W 29/94
    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Rn. 13 c) Die Instanzgerichte sind der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitgehend gefolgt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 11 W 29/94 -, NZG 2002, S. 189; OLG Hamburg…, Beschluss vom 7. August 2002 - 11 W 14/94 -, NZG 2003, S. 89 ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 1. Oktober 2003 - 4 W 34/93 -, DB 2003, S. 2429; abweichend OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 9. Januar 2003 - 20 W 434/93, 20 W 425/93 -, AG 2003, S. 581 ), im aktienrechtlichen Schrifttum ist sie dagegen überwiegend auf Kritik gestoßen.
  • OLG Frankfurt, 09.01.2003 - 20 W 434/93
    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Rn. 13 c) Die Instanzgerichte sind der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitgehend gefolgt (vgl. OLG Hamburg…, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 11 W 29/94 -, NZG 2002, S. 189; OLG Hamburg…, Beschluss vom 7. August 2002 - 11 W 14/94 -, NZG 2003, S. 89 ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 1. Oktober 2003 - 4 W 34/93 -, DB 2003, S. 2429; abweichend OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Januar 2003 - 20 W 434/93, 20 W 425/93 -, AG 2003, S. 581 ), im aktienrechtlichen Schrifttum ist sie dagegen überwiegend auf Kritik gestoßen.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Sie wirft keine Fragen auf, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00

    Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2003 - 19 W 9/00 AktE und I-19 W 9/00 AktE - und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand .
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