Rechtsprechung
| OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zur Beschwer eines nicht kostenpflichtigen - obsiegenden - Verfahrensbeteiligten durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung
- Judicialis
GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 32 Abs. 2
- kanzlei.biz
Zur Beschwer eines nicht kostenpflichtigen - obsiegenden - Verfahrensbeteiligten durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwertbeschwerde des obsiegenden Verfahrensbeteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwer eines Prozessbeteiligten infolge geringerer Streitwertfestsetzung gegenüber der Honorarvereinbarung mit seinem Prozessbevollmächtigten; Kriterien für eine angemessene Streitwertfestsetzung bei einer Nachbarklage Privater
Papierfundstellen
- NJW 2008, 312
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen, 07.01.2004 - 1 E 179/03
Beschwer, Streitwertfestsetzung, Honorarvereinbarung, Baueinstellungsverfügung
Auszug aus OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07
(vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 7.1.2004 - 1 E 179/03 -, zitiert nach juris; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 20.5.1996 - 2 C 96.526 -, BayVBl. 1997, 188) Soweit hiergegen in der Literatur (…Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, § 68 Rdnr. 6) eingewandt wird, dass auch in diesem Fall keine Beschwer angenommenen werden könne, weil andernfalls das erhöhte Honorar auf einen Gegner abgewälzt werden würde, der sich bereits auf einen endgültig festgesetzten Streitwert eingerichtet habe und nicht mit einer Streitwerterhöhung nur deshalb rechnen müsse, weil sein Gegner einen teureren Anwalt beschäftigt habe, überzeugt dies nicht, da Verfahrensbeteiligte bis zur Rechtskraft der Streitwertfestsetzung mit einer Abänderung im Beschwerdeverfahren oder von Amts wegen rechnen müssen.(so zu Recht Sächsisches OVG, Beschluss vom 7.1.2004 - 1 E 179/03 -, zitiert nach juris).
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07
(vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, ZfBR 1999, 169) Hieran fehlt es vorliegend gerade. - VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 2551/01
Beschwerde zwecks Streitwerterhöhung unzulässig; Milchreferenzmengenzuteilung
Auszug aus OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07
(vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 7.1.2004 - 1 E 179/03 -, zitiert nach juris; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 20.5.1996 - 2 C 96.526 -, BayVBl. 1997, 188) Soweit hiergegen in der Literatur (…Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, § 68 Rdnr. 6) eingewandt wird, dass auch in diesem Fall keine Beschwer angenommenen werden könne, weil andernfalls das erhöhte Honorar auf einen Gegner abgewälzt werden würde, der sich bereits auf einen endgültig festgesetzten Streitwert eingerichtet habe und nicht mit einer Streitwerterhöhung nur deshalb rechnen müsse, weil sein Gegner einen teureren Anwalt beschäftigt habe, überzeugt dies nicht, da Verfahrensbeteiligte bis zur Rechtskraft der Streitwertfestsetzung mit einer Abänderung im Beschwerdeverfahren oder von Amts wegen rechnen müssen.
- OVG Saarland, 08.05.2007 - 2 E 166/07
Streitwert bei Nachbarklagen auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten
Auszug aus OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07
(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2006 - 2 Q 33/06 -, betreffend ein Einschreitensbegehren hinsichtlich einer vom Nachbarn im gemeinsamen Grenzbereich vorgenommenen Geländeanschüttung, sowie Beschluss vom 8.7.2007 - 2 E 166/07 - betreffend ein Einschreitensbegehren hinsichtlich einer an der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichteten Mauer) Aus dem Beschwerdevorbringen der Kläger ergeben sich auch keine Besonderheiten des Falles, die vorliegend eine abweichende (höhere) Bewertung rechtfertigen könnten. - BVerwG, 26.09.1994 - 4 B 188.94
Auszug aus OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07
(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26.9.1994 - 4 B 188/94 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 81) In diesem Zusammenhang kommt der getroffenen Honorarvereinbarung offensichtlich keine Bedeutung zu. - VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 C 96.526
Auszug aus OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07
(vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 7.1.2004 - 1 E 179/03 -, zitiert nach juris; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 20.5.1996 - 2 C 96.526 -, BayVBl. 1997, 188) Soweit hiergegen in der Literatur (…Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, § 68 Rdnr. 6) eingewandt wird, dass auch in diesem Fall keine Beschwer angenommenen werden könne, weil andernfalls das erhöhte Honorar auf einen Gegner abgewälzt werden würde, der sich bereits auf einen endgültig festgesetzten Streitwert eingerichtet habe und nicht mit einer Streitwerterhöhung nur deshalb rechnen müsse, weil sein Gegner einen teureren Anwalt beschäftigt habe, überzeugt dies nicht, da Verfahrensbeteiligte bis zur Rechtskraft der Streitwertfestsetzung mit einer Abänderung im Beschwerdeverfahren oder von Amts wegen rechnen müssen.
- OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des …
Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 1 O 103/12
Streitwert; Erhöhungsbegehren eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten
Die sich vor diesem Hintergrund für die Beschwerde der Klägerin stellende Frage, ob ausnahmsweise ein nicht kostenpflichtiger Verfahrensbeteiligter eine Erhöhung des Streitwerts dann begehren kann, wenn er wie vorliegend mit seinem Prozessbevollmächtigten eine über das Gesetz hinausgehende höhere Vergütung vereinbart hat, ist in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 03.09.2010 - 3 E 32/10 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11 -, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.07.2007 - 2 E 151/07 -, NJW 2008, 312; VGH Mannheim, Beschl. v. 24.06.2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900 - zitiert nach juris; VGH München, Beschl. v. 20.05.1996 -, NVwZ-RR 1997, 195 - zitiert nach juris; VGH Kassel, Beschl. v. 09.04.1976 - IV TE 4/76 -, juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 08.05.2012 - 1 W 26/12 -, juris; Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2005 - I-5 W 13/05, 5 W 13/05 -, MDR 2006, 297 - zitiert nach juris; OLG Bremen, Beschl. v. 27.07.1993 - 2 W 56/93 -, juris) zu bejahen.Denn solange eine Streitwertfestsetzung nicht rechtskräftig geworden ist, müssen alle Verfahrensbeteiligten mit ihrer Abänderung in einem Beschwerdeverfahren (§ 68 Abs. 1 GKG) oder von Amts wegen rechnen (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.07.2007 - 2 E 151/07 -, NJW 2008, 312; OVG Bautzen, Beschl. v. 06.01.2004, SächsVBl. 2004 - zitiert nach juris; Beschl. v. 01.03.2006, NVwZ-RR 2006, 654 - zitiert nach juris).
- OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22
Streitwertbeschwerde eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten bei …
Durch eine zu niedrige Festsetzung des Streitwerts ist im Regelfall allein der Prozessbevollmächtigte des Verfahrensbeteiligten beschwert; er kann in einem solchen Fall nach § 32 Abs. 2 RVG Beschwerde aus eigenem Recht einlegen.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.5.2011 - 10 OA 32/11 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.5.2011 - 10 OA 32/11 -, juris] Im Ausnahmefall hat aber auch ein nicht kostenpflichtiger obsiegender Verfahrensbeteiligter ein schutzwürdiges Interesse daran, dass der Streitwert nicht unzutreffend zu niedrig festgesetzt wird, wenn er - wie im vorliegenden Fall die Beigeladene - mit seinem Prozessbevollmächtigten eine diesen übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat und deshalb durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung belastet wird, die zu einer niedrigeren Kostenerstattung durch den Kostenpflichtigen und damit de facto zu einer Erhöhung seiner eigenen Zahlungsverpflichtung führt.[vgl. Beschluss des Senats vom 12.7.2007 - 2 E 151/07 - OVG Lüneburg, a.a.O.; jeweils m.w.N.; zitiert nach juris][vgl. Beschluss des Senats vom 12.7.2007 - 2 E 151/07 - OVG Lüneburg, a.a.O.; jeweils m.w.N.; zitiert nach juris].Grundlage der Wertberechnung ist die Bedeutung der Sache für den Kläger und zwar so wie sie sich aufgrund seines Antrags objektiv beurteilt ergibt.[vgl. Beschluss des Senats vom 12.7.2007 - 2 E 151/07 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037 - zitiert nach juris][vgl. Beschluss des Senats vom 12.7.2007 - 2 E 151/07 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037 - zitiert nach juris] Mit der Befugnis, den Streitwert nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, ist dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen und sich dabei einer Schematisierung und Typisierung zu bedienen.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.1.1988 - 7 C 4.85 - zitiert nach juris][vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.1.1988 - 7 C 4.85 - zitiert nach juris] Allerdings ist das Gericht aus Gründen der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit zu einer sachlich begründeten, gleichförmigen Auslegung des § 52 Abs. 1 GKG entsprechend seiner bisherigen oder einer allgemeinen Praxis der Verwaltungsgerichte verpflichtet.[BVerfG, Beschluss vom 8.12.2011 - 1 BvR 1393/10 - zitiert nach juris][BVerfG, Beschluss vom 8.12.2011 - 1 BvR 1393/10 - zitiert nach juris] Der Senat orientiert sich bei der Festsetzung des Streitwerts regelmäßig an den Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.[veröffentlicht u.a. in NVwZ - Beilage 2013, 57 ff.][veröffentlicht u.a. in NVwZ - Beilage 2013, 57 ff.] Darin wird unter Nummer 9.7.1 für die Klage eines von einer Baugenehmigung betroffenen Nachbarn grundsätzlich die Festsetzung eines Streitwerts von 7.500,- EUR bis 15.000,- EUR empfohlen, soweit nicht ein höherer wirtschaftlicher Schaden feststellbar ist.
- OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 10 OA 32/11
Beschwer bei zu niedriger Kostenfestsetzung
Im Ausnahmefall hat auch ein nicht kostenpflichtiger - obsiegender - Verfahrensbeteiligter ein schutzwürdiges Interesse daran, dass der Streitwert nicht unzutreffend zu niedrig festgesetzt wird, wenn er - wie im vorliegenden Fall - mit seinem Prozessbevollmächtigten eine diesen übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat und deshalb durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung belastet wird, die zu einer niedrigeren Kostenerstattung durch den Kostenpflichtigen und damit de facto zu einer Erhöhung seiner eigenen Zahlungsverpflichtung führt (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 2 E 151/07 -, NJW 2008, 312; OVG Sachsen, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 1 E 179/03 -, SächsVBl. 2004, 89 und vom 1. März 2006 - 2 E 324/05 -, NVwZ-RR 2006, 654; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900; Bay. VGH, Beschluss vom 20. Mai 1996 - 2 C 96.526 -, NVwZ-RR 1997, 195; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2005 - I-5 W 13/05 -, MDR 2006, 297; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. August 2009 - 6 W 182/08 -, juris; ebenso für den Fall einer Streitwertvereinbarung OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. April 2008 - 3 K 31/05 -, JurBüro 2009, 90). - OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 1 W 26/12
Zulässigkeit einer auf Erhöhung des Streitwerts gerichteten Streitwertbeschwerde …
Im Falle einer derartigen Honorarvereinbarung ist daher ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertbeschwerde des Mandanten zu bejahen (…im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2005, MDR 2006, 297 [juris Rn. 9];… OLG Frankfurt, 6. ZS, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08 -, juris Rn. 1;… OVG Bautzen, Beschl. v. 01.03.2006, NVwZ-RR 2006, 654 [juris Rn. 4]; OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.07.2007, NJW 2008, 312 [juris Rn. 2];… OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11 -, juris Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 9 S 1167/11
Zur Streitwertfestsetzung im Falle der Klageänderung
Denn eine Honorarvereinbarung, die von der streitwertabhängigen Vergütung abweicht und im Falle der verminderten Streitwertfestsetzung zu einer verbleibenden Zahlungspflicht der Beklagten führen würde, ist nicht vorgetragen (vgl. zur dann zulässigen Beschwerde etwa OVG Saarland, Beschluss vom 12.07.2007 - 2 E 151/07 -, NJW 2008, 312). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05
Einwände des nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten gegen …
Rn. 6 Allerdings soll auch ein nicht kostenpflichtiger - obsiegender - Verfahrensbeteiligter ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass der Streitwert nicht unzutreffend niedrig festgesetzt wird, wenn er mit seinem Prozessbevollmächtigten eine die sich aus dem festgesetzten Streitwert ergebenden Rechtsanwaltsgebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat und deshalb durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung, die zu einer niedrigeren Liquidation beim Unterlegenen und einer Erhöhung seiner eigenen Zahlungsverpflichtung führt, belastet wird (so VGH Mannheim, B. v. 24.06.2002 - 10 S 2551/01 - NVwZ-RR 2002, 900; OVG Bautzen, B. v. 07.01.2004 - 1 E 179/03 - SächsVBl 2004, 89; OVG des Saarlandes, B. v. 12.07.2007 - 2 E 151/07 - juris). - OVG Niedersachsen, 10.03.2026 - 5 OA 37/25
Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung für das erstinstanzliche Verfahren des …
Denn diese Ausnahme gilt nur bei einer Kostenberechtigung dieses Beteiligten und nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass dieser mit seinem Prozessbevollmächtigten eine Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG getroffen hat, aufgrund deren er höhere Gebühren als die sich aufgrund des festgesetzten Streitwerts ergebenden schuldet; namentlich als Vereinbarung über ein die gesetzlichen Gebühren übersteigendes Honorar nach Stundensätzen (Honorarvereinbarung, vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 4.11.2014 - 7 OA 82/14 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 18.8.2023 - 5 OA 79/23 -, n. v.;… OVG M.-V., Beschluss vom 15.1.2013 - 1 O 103/12 -, juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Saarl., Beschluss vom 12.7.2007 - 2 E 151/07 -, juris Rn. 2) oder als Abrede, für die Gebühren einen höheren als den bisher festgesetzten Streitwert als Gegenstandswert zugrunde zu legen (Streitwertvereinbarung, vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 24.5.2011 - 10 OA 32/11 -, juris Rn. 7).
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