Rechtsprechung
| BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 743, 745
Miteigentümer, der ein schuldrechtliches Sondernutzungsrecht hat, stehen auch Vermietungserträge hieraus allein zu - Wolters Kluwer
Nutzungsrecht als wesentlicher Bestandteil des Eigentums; Nutzungsrecht als Gegenstand einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung; Anspruch der Miteigentümer eines Grundstücks auf den Mietzins aus der Vermietung von Stellplätzen; Anspruchsberechtigte hinsichtlich der ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 743, 745
Miteigentum; Stellplatzvermietung; Nutzungsvereinbarung; Sondernutzungsrecht; Früchte; Teilhaber - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 743; BGB § 745 Abs. 3
Nutzungsrecht als wesentlicher Bestandteil des Eigentums; Nutzungsrecht als Gegenstand einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung; Anspruch der Miteigentümer eines Grundstücks auf den Mietzins aus der Vermietung von Stellplätzen; Anspruchsberechtigte hinsichtlich der ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nutzungsrecht ist schuldrechtlicher Sondervereinbarung zugänglich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sondervereinbarungen über ein Nutzungsrecht
- rechtsanwalt-ebenhoeh.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Schuldrechtliche Sondervereinbarung über Nutzungsrecht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Miteigentum: Kein Ausgleich von Nutzungen bei Sondernutzungsrecht! (IMR 2009, 243)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 14.11.2005 - 22 C 101/04
- LG Berlin, 30.11.2006 - 51 S 348/05
- BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07
- BGH, 20.11.2008 - II ZR 246/07
- BGH, 13.01.2009 - II ZR 246/07
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1270
- ZIP 2009, 515
- MDR 2009, 443
- DNotZ 2009, 847
- NZM 2009, 332
- WM 2009, 620
- NZG 2009, 474
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.12.1997 - II ZR 203/96
Auslegung eines Vertrages über die Gewinnverwendung vergangener Geschäftsjahre im …
Auszug aus BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07
a) Das Nutzungsrecht ist kein wesentlicher Bestandteil des Eigentums und damit einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung zugänglich (Bestätigung Sen. Urt. v. 8. Dezember 1997 - II ZR 203/96, ZIP 1998, 348 f.).Das Nutzungsrecht ist kein wesentlicher Bestandteil des Eigentums und damit einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung zugänglich (siehe nur Sen. Urt. v. 8. Dezember 1997 - II ZR 203/96, ZIP 1998, 384 f.).
- BGH, 17.04.1953 - V ZR 58/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07
Es steht außer Streit und ist deshalb schon nicht klärungsbedürftig, dass innerhalb einer Bruchteilsgemeinschaft in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB durch Mehrheitsbeschluss der Teilhaber Sondernutzungsrechte für einzelne Teilhaber begründet werden können (siehe insoweit nur BGH, Urt. v. 17. April 1953 - V ZR 58/52, NJW 1953, 1427;… Staudinger/Langhein, BGB [2002] § 743 Rdn. 40, § 745 Rdn. 14;… MünchKommBGB/K. Schmidt, 4. Aufl. §§ 744, 745 Rdn. 24).
- BGH, 20.02.2014 - V ZB 116/13
Bruchteilssondereigentum an einer Doppelstockgarage in einer …
Rn. 12 (2) Eine solche auf Dauer angelegte Benutzungsregelung können Bruchteilseigentümer gemäß § 745 Abs. 1 BGB treffen; in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB können sie die Nutzung ihres Eigentums ganz oder in Teilen einem einzelnen Teilhaber überlassen (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 20. Oktober 2008 - II ZR 246/07, NJW 2009, 1270, 1271 mwN). - BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10
Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
Rn. 2 Das Berufungsgericht hat zur Begründung der nachträglichen Zulassung der Revision ausgeführt, es erscheine "nicht ausgeschlossen, dass das Landgericht bei seiner Beurteilung von höchstrichterlicher Rechtsprechung (z.B. BayObLG, WuM 1989, 38; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. September 2004 - 2 W 90/03 - nicht aber BGH, NZM 2009, 332 und OLG Frankfurt, WE 1996, 73) abgewichen" sei. - BFH, 18.08.2009 - X R 22/07
Betriebsaufspaltung bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen, die nicht im …
Es ist ebenfalls anerkannt, dass innerhalb einer Bruchteilsgemeinschaft in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB Sondernutzungsrechte für einzelne Teilhaber durch Mehrheitsbeschluss der Teilhaber begründet werden können (s. insoweit nur Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 20. Oktober 2008 II ZR 246/07, Deutsches Steuerrecht 2009, 813;… MünchKommBGB/K. Schmidt, a.a.O., §§ 744, 745 Rz 24). - OLG Nürnberg, 03.08.2011 - 10 W 302/11
Wohnungsgrundbuch: Zuordnung eines Sondernutzungsrechts zu einem …
Bei Bruchteilseigentum an einem Grundstück ist allgemein anerkannt, dass in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB Sondernutzungsrechte für einzelne Teilhaber begründet werden können (vgl. BGH NJW 1953, 1427 und NJW 2009, 1270). - FG München, 22.10.2010 - 7 K 1793/08
Kein Mantelkauf bei Einstieg von Investoren in eine neu gegründete …
Nach der Intention des Gesetzes soll der Verlustabzug nicht für Neugründungen, bei denen die Kapitalzufuhr erst sukzessive erfolgt, ausgeschlossen werden (…so auch Frotscher in Frotscher/Maas, KStG, UmwStG, Komm., § 8 KStG, Rz. 184e und 191; im Ergebnis ebenso Heßler/Mosebach, DStR 2009, 813;… a.A. Dötsch in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Komm., § 8 Abs. 4 KStG, Rz. 77).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".