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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1335
BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07 (https://dejure.org/2008,1335)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2008 - II ZR 246/07 (https://dejure.org/2008,1335)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - II ZR 246/07 (https://dejure.org/2008,1335)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 743; ; BGB § 745 Abs. 3

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 743, 745
    Miteigentümer, der ein schuldrechtliches Sondernutzungsrecht hat, stehen auch Vermietungserträge hieraus allein zu

  • Wolters Kluwer

    Nutzungsrecht als wesentlicher Bestandteil des Eigentums; Nutzungsrecht als Gegenstand einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung; Anspruch der Miteigentümer eines Grundstücks auf den Mietzins aus der Vermietung von Stellplätzen; Anspruchsberechtigte hinsichtlich der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 743, 745
    Miteigentum; Stellplatzvermietung; Nutzungsvereinbarung; Sondernutzungsrecht; Früchte; Teilhaber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 743; BGB § 745 Abs. 3
    Nutzungsrecht als wesentlicher Bestandteil des Eigentums; Nutzungsrecht als Gegenstand einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung; Anspruch der Miteigentümer eines Grundstücks auf den Mietzins aus der Vermietung von Stellplätzen; Anspruchsberechtigte hinsichtlich der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsrecht ist schuldrechtlicher Sondervereinbarung zugänglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sondervereinbarungen über ein Nutzungsrecht

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Schuldrechtliche Sondervereinbarung über Nutzungsrecht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Miteigentum: Kein Ausgleich von Nutzungen bei Sondernutzungsrecht! (IMR 2009, 243)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1270
  • ZIP 2009, 515
  • MDR 2009, 443
  • DNotZ 2009, 847
  • NZM 2009, 332
  • WM 2009, 620
  • NZG 2009, 474
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 203/96

    Auslegung eines Vertrages über die Gewinnverwendung vergangener Geschäftsjahre im …

    Auszug aus BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07
    a) Das Nutzungsrecht ist kein wesentlicher Bestandteil des Eigentums und damit einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung zugänglich (Bestätigung Sen. Urt. v. 8. Dezember 1997 - II ZR 203/96, ZIP 1998, 348 f.).

    Das Nutzungsrecht ist kein wesentlicher Bestandteil des Eigentums und damit einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung zugänglich (siehe nur Sen. Urt. v. 8. Dezember 1997 - II ZR 203/96, ZIP 1998, 384 f.).

  • BGH, 17.04.1953 - V ZR 58/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07
    Es steht außer Streit und ist deshalb schon nicht klärungsbedürftig, dass innerhalb einer Bruchteilsgemeinschaft in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB durch Mehrheitsbeschluss der Teilhaber Sondernutzungsrechte für einzelne Teilhaber begründet werden können (siehe insoweit nur BGH, Urt. v. 17. April 1953 - V ZR 58/52, NJW 1953, 1427;… Staudinger/Langhein, BGB [2002] § 743 Rdn. 40, § 745 Rdn. 14;… MünchKommBGB/K. Schmidt, 4. Aufl. §§ 744, 745 Rdn. 24).
  • BGH, 20.02.2014 - V ZB 116/13

    Bruchteilssondereigentum an einer Doppelstockgarage in einer …

    Rn. 12 (2) Eine solche auf Dauer angelegte Benutzungsregelung können Bruchteilseigentümer gemäß § 745 Abs. 1 BGB treffen; in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB können sie die Nutzung ihres Eigentums ganz oder in Teilen einem einzelnen Teilhaber überlassen (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 20. Oktober 2008 - II ZR 246/07, NJW 2009, 1270, 1271 mwN).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Rn. 2 Das Berufungsgericht hat zur Begründung der nachträglichen Zulassung der Revision ausgeführt, es erscheine "nicht ausgeschlossen, dass das Landgericht bei seiner Beurteilung von höchstrichterlicher Rechtsprechung (z.B. BayObLG, WuM 1989, 38; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. September 2004 - 2 W 90/03 - nicht aber BGH, NZM 2009, 332 und OLG Frankfurt, WE 1996, 73) abgewichen" sei.
  • BFH, 18.08.2009 - X R 22/07

    Betriebsaufspaltung bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen, die nicht im …

    Es ist ebenfalls anerkannt, dass innerhalb einer Bruchteilsgemeinschaft in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB Sondernutzungsrechte für einzelne Teilhaber durch Mehrheitsbeschluss der Teilhaber begründet werden können (s. insoweit nur Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 20. Oktober 2008 II ZR 246/07, Deutsches Steuerrecht 2009, 813;… MünchKommBGB/K. Schmidt, a.a.O., §§ 744, 745 Rz 24).
  • OLG Nürnberg, 03.08.2011 - 10 W 302/11

    Wohnungsgrundbuch: Zuordnung eines Sondernutzungsrechts zu einem …

    Bei Bruchteilseigentum an einem Grundstück ist allgemein anerkannt, dass in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB Sondernutzungsrechte für einzelne Teilhaber begründet werden können (vgl. BGH NJW 1953, 1427 und NJW 2009, 1270).
  • FG München, 22.10.2010 - 7 K 1793/08

    Kein Mantelkauf bei Einstieg von Investoren in eine neu gegründete …

    Nach der Intention des Gesetzes soll der Verlustabzug nicht für Neugründungen, bei denen die Kapitalzufuhr erst sukzessive erfolgt, ausgeschlossen werden (…so auch Frotscher in Frotscher/Maas, KStG, UmwStG, Komm., § 8 KStG, Rz. 184e und 191; im Ergebnis ebenso Heßler/Mosebach, DStR 2009, 813;… a.A. Dötsch in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Komm., § 8 Abs. 4 KStG, Rz. 77).
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