Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Haftungsprivileg für Kinder bei einem Unfall mit einem linksseitig geparkten Fahrzeug
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fahrradunfall eines Kindes mit parkendem Fahrzeug
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Neunjähriger Radfahrer stößt gegen Auto - War der Wagen verkehrswidrig links geparkt, haftet das Kind nicht für den Schaden
- ra-braune.de (Kurzinformation)
Keine Ausnahme vom Haftungsprivileg für Kinder im Straßenverkehr bei auf der linken Fahrbahnseite geparkten Fahrzeug
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz für Linksparker
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftung eines neun Jahre alten Radfahrers
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 04.02.2009 - 4 C 455/07
- LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 944
- NZV 2010, 150
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 30.06.2009 - VI ZR 310/08
Gesetzliche Vermutung der Verwirklichung einer Überforderungssituation für ein …
Auszug aus LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
Rn. 10 a) Nach den maßgeblichen Grundsätzen des Bundesgerichtshofs zum Anwendungsbereich des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. zuletzt BGH VersR 2009, 1136) ist zwar eine teleologische Reduktion der Vorschrift vorzunehmen, wenn sich keine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat.Hiernach ist die Haftungsfreistellung etwa in Fällen verneint, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickboard oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 161, 180; BGH VersR 2005, 380 und VersR 2005, 378).
Demgegenüber ist eine typische Überforderungssituation für einen Minderjährigen unter zehn Jahren in mehreren Fällen bejaht worden: So für einen achtjährigen Jungen, der mit dem Fahrrad gegen einen in einer Straßeneinmündung anhaltenden PKW stieß, wobei die Sicht für ihn durch eine Hecke beeinträchtigt war (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 172, 83 ff.); bei einem Zusammenstoß zwischen dem führungslos rollenden Fahrrad eines achtjährigen Jungen und dem Fahrzeug des Geschädigten, das in diesem Augenblick vorbeifuhr (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2007, 1669) und für das Fahren mit dem Fahrrad gegen die geöffneten hinteren Türen eines am Straßenrand stehenden PKW (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2008, 701).
In besonders gelagerten Fällen kann sich auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 161, 180, 185).
Um eine klare Grenzlinie für die Haftung von Kindern zu ziehen, hat der Gesetzgeber die Fallgestaltungen vielmehr einheitlich in der Weise geregelt, dass er die Altersgrenze der Deliktsfähigkeit von Kindern für den Bereich des motorisierten Verkehrs generell auf die Vollendung des 10. Lebensjahres heraufgesetzt hat (vgl. BGH VersR 2009, 1136 m.w.Nw).
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs
Auszug aus LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
Hiernach ist die Haftungsfreistellung etwa in Fällen verneint, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickboard oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 161, 180; BGH VersR 2005, 380 und VersR 2005, 378).In besonders gelagerten Fällen kann sich auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 161, 180, 185).
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
Hiernach ist die Haftungsfreistellung etwa in Fällen verneint, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickboard oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 161, 180; BGH VersR 2005, 380 und VersR 2005, 378).
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 75/07
Haftung eines fahrradfahrenden Kindes bei Kollision mit geöffneten Türen eines am …
Auszug aus LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
Demgegenüber ist eine typische Überforderungssituation für einen Minderjährigen unter zehn Jahren in mehreren Fällen bejaht worden: So für einen achtjährigen Jungen, der mit dem Fahrrad gegen einen in einer Straßeneinmündung anhaltenden PKW stieß, wobei die Sicht für ihn durch eine Hecke beeinträchtigt war (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 172, 83 ff.); bei einem Zusammenstoß zwischen dem führungslos rollenden Fahrrad eines achtjährigen Jungen und dem Fahrzeug des Geschädigten, das in diesem Augenblick vorbeifuhr (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2007, 1669) und für das Fahren mit dem Fahrrad gegen die geöffneten hinteren Türen eines am Straßenrand stehenden PKW (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2008, 701). - BGH, 17.04.2007 - VI ZR 109/06
Haftung eines achtjährigen Kindes bei einem Unfall im Straßenverkehr mit einem …
Auszug aus LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
Demgegenüber ist eine typische Überforderungssituation für einen Minderjährigen unter zehn Jahren in mehreren Fällen bejaht worden: So für einen achtjährigen Jungen, der mit dem Fahrrad gegen einen in einer Straßeneinmündung anhaltenden PKW stieß, wobei die Sicht für ihn durch eine Hecke beeinträchtigt war (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 172, 83 ff.); bei einem Zusammenstoß zwischen dem führungslos rollenden Fahrrad eines achtjährigen Jungen und dem Fahrzeug des Geschädigten, das in diesem Augenblick vorbeifuhr (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2007, 1669) und für das Fahren mit dem Fahrrad gegen die geöffneten hinteren Türen eines am Straßenrand stehenden PKW (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2008, 701). - BGH, 16.10.2007 - VI ZR 42/07
Begriff des Unfalls mit einem Kraftfahrzeug
Auszug aus LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
Demgegenüber ist eine typische Überforderungssituation für einen Minderjährigen unter zehn Jahren in mehreren Fällen bejaht worden: So für einen achtjährigen Jungen, der mit dem Fahrrad gegen einen in einer Straßeneinmündung anhaltenden PKW stieß, wobei die Sicht für ihn durch eine Hecke beeinträchtigt war (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 172, 83 ff.); bei einem Zusammenstoß zwischen dem führungslos rollenden Fahrrad eines achtjährigen Jungen und dem Fahrzeug des Geschädigten, das in diesem Augenblick vorbeifuhr (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2007, 1669) und für das Fahren mit dem Fahrrad gegen die geöffneten hinteren Türen eines am Straßenrand stehenden PKW (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2008, 701). - BGH, 21.12.2004 - VI ZR 276/03
Haftungsverteilung bei Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein …
Auszug aus LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
Hiernach ist die Haftungsfreistellung etwa in Fällen verneint, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickboard oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 161, 180; BGH VersR 2005, 380 und VersR 2005, 378).
- LG Stuttgart, 21.04.2024 - 4 S 203/22 a) Grundsätzlich gilt das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 BGB auch bei Unfällen im ruhenden Verkehr, denn in besonders gelagerten Fällen kann sich auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen (BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 335/03, NJW 2005, 354, beck-online, vgl. auch BGH, Urteil vom 30.6.2009 - VI ZR 310/08, NJW 2009, 3231, beck-online; LG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2009 - 13 S 133/09, NJW 2010, 944, beck-online).
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