Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.08.2007 - 12 A 526.03
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
- BVerwG, 26.10.2010 - 6 PKH 15.10
- BVerwG, 23.11.2010 - 6 PKH 15.10
- BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10
- BVerfG, 16.12.2010 - 1 BvR 3043/10
- BVerfG, 19.01.2011 - 1 BvR 3139/10
- BVerwG, 07.12.2015 - 6 PKH 10.15
- BVerfG, 26.12.2016 - 1 BvR 2/16
Papierfundstellen
- NJW 2010, 954
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.08.2001 - 8 PKH 10.00
Zulässigkeit eines Antrags auf Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09
Zwar ist auch eine Prozesskostenhilfe-Partei grundsätzlich berechtigt, einen Antrag auf Entpflichtung des bisher beigeordneten Anwalts zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2001 - BVerwG 8 PKH 10.00, 8 C 20.00 -, zitiert nach juris, Rn. 1). - BVerwG, 15.06.2007 - 5 B 145.07
Vertretungszwang bei einem Ablehnungsgesuch gegen einen Richter des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09
Wegen der Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs konnte das Gericht hierüber auch ohne dienstliche Äußerungen und unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. auch hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2007 - BVerwG 5 B 145.07 u.a. -, zitiert nach juris, Rn. 1). - VGH Hessen, 01.07.1986 - 10 D 2654/85
Prozeßkostenhilfe: Kostenübernahme bei Anwaltswechsel
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09
Sofern nicht einer der Anwälte auf einen Teil seiner Gebühren verzichtet - was vorliegend nicht der Fall ist - setzt die Beiordnung eines neuen Anwalts voraus, dass ein triftiger Grund vorliegt, der auch einen auf eigene Kosten streitenden verständigen Beteiligten veranlasst hätte, einen Anwaltswechsel und die dadurch entstehenden Mehrkosten auf sich zu nehmen (vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 10 D 2654/85 - OVG NRW, Beschluss vom 2. September 1991 - 16 A 1233/91.A - KG Berlin, Beschluss vom 9. Januar 1995 - 20 W 7486/94 -, alle zitiert nach juris;… Fischer in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 121 Rn. 26). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1991 - 16 A 1233/91
Beiordnung eines Rechtsanwalts; Prozeßkostenhilfe; Wechsel des Anwalts; Asylklage …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09
Sofern nicht einer der Anwälte auf einen Teil seiner Gebühren verzichtet - was vorliegend nicht der Fall ist - setzt die Beiordnung eines neuen Anwalts voraus, dass ein triftiger Grund vorliegt, der auch einen auf eigene Kosten streitenden verständigen Beteiligten veranlasst hätte, einen Anwaltswechsel und die dadurch entstehenden Mehrkosten auf sich zu nehmen (vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 10 D 2654/85 - OVG NRW, Beschluss vom 2. September 1991 - 16 A 1233/91.A - KG Berlin, Beschluss vom 9. Januar 1995 - 20 W 7486/94 -, alle zitiert nach juris;… Fischer in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 121 Rn. 26). - KG, 09.01.1995 - 20 W 7486/94
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09
Sofern nicht einer der Anwälte auf einen Teil seiner Gebühren verzichtet - was vorliegend nicht der Fall ist - setzt die Beiordnung eines neuen Anwalts voraus, dass ein triftiger Grund vorliegt, der auch einen auf eigene Kosten streitenden verständigen Beteiligten veranlasst hätte, einen Anwaltswechsel und die dadurch entstehenden Mehrkosten auf sich zu nehmen (vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 10 D 2654/85 - OVG NRW, Beschluss vom 2. September 1991 - 16 A 1233/91.A - KG Berlin, Beschluss vom 9. Januar 1995 - 20 W 7486/94 -, alle zitiert nach juris;… Fischer in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 121 Rn. 26).
- OVG Niedersachsen, 10.07.2025 - 2 LB 63/24
Antragsrecht; Anwaltswechsel; Aufhebung; Aufhebung der Beiordnung; Beiordnung; …
Neben dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt (vgl. § 48 Abs. 2 BRAO) kann auch der Kläger selbst beantragen, die Beiordnung aufzuheben (…BVerwG, Beschl. v. 9.8.2001 - 8 PKH 10.00 -, juris Rn. 1;… Senatsbeschl. v. 17.8.2017 - 2 LA 484/17 -, juris Rn. 6;… HessVGH, Beschl. v. 16.5.2013 - 7 D 2046/12 -, juris Rn. 14 m.w.N.; OVG Berl.Brb., Beschl. v. 22.12.2009 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 2;… Dunkhase, in: Anders/Gehle, 83. Aufl. 2025, ZPO, § 121 Rn. 26).Allerdings kommt die Beiordnung des neuen Prozessbevollmächtigten ausnahmsweise in Betracht, wenn entweder der Staatskasse dadurch keine höheren Ausgaben entstehen oder der zunächst beigeordnete Prozessbevollmächtigte die Partei ohne deren Zutun aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr vertreten kann oder er der Partei Veranlassung gegeben hat, das Mandatsverhältnis aus einem Grund zu beenden, der auch eine vermögende Partei veranlasst hätte, sich von dem Wahlanwalt zu trennen (…Senatsbeschl. v. 17.8.2017 - 2 LA 484/17 -, juris Rn. 9;… HessVGH, Beschl. v. 16.5.2013 - 7 D 2046/12 -, juris Rn. 14; OVG Berl.-Brb., Beschl. v. 22.12.2009 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 3;… vgl. auch Dunkhase, in: Anders/Gehle, 83. Aufl. 2025, ZPO, § 121 Rn. 26).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2011 - 17 E 512/11
Anhörungsrüge ist mangels Postulationsfähigkeit bei Stellung der …
Rn. 6 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2007 - 5 B 145.07 -, juris Rdnr. 1; Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2008 - 5 LA 447/08 -, NordÖR 2009, 26 = juris Rdnr. 3; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 10 B 4.09 -, NJW 2010, 954 f. = juris Rdnr. 1; BayVGH, Beschluss vom 24. April 2006 - 26 B 02.2372 -, juris Rdnr. 1; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Auflage 2011, § 67 Rdnr. 27; Kopp/ Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, § 67 Rdnr. 30; Meissner/Schenk, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Bd. I, Stand: Mai 2010, § 67 Rdnr. 67. - LSG Baden-Württemberg, 10.06.2010 - L 4 P 2166/10 Ungeachtet dessen, dass im Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit in der Regel alleiniges Ziel der Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist, muss demgemäß bei gewollter Entpflichtung des bisherigen Rechtsanwalts die Bewilligung als solche bestehen bleiben können; da Vertretungszwang nicht vorliegt, ist eine Verknüpfung der Entscheidung über Fortbestehen der Bewilligung mit derjenigen über die Beiordnung nicht erforderlich (vgl. neuerdings Oberverwaltungsgericht - OVG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 10 B 4/09 - NJW 2010, 954).
- VG Potsdam, 23.06.2022 - 8 K 6329/17 Zwar hat der Kläger einen triftigen Grund für den Anwaltswechsel, dessen es im Grundsatz bedarf, um die im Fall der Beiordnung eines weiteren Prozessbevollmächtigten etwaig entstehende Mehrkosten zu rechtfertigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 3;… Musielak/Voit/Fischer, 19. Aufl. 2022, ZPO § 121 Rn. 25; jeweils m. w. N.), nicht geltend gemacht.
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